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Nicht gezahlte Betriebskosten absetzen ?

 
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KG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 07:06    Titel: Nicht gezahlte Betriebskosten absetzen ? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich hab zur Steuererklärung eine Frage, dazu folgende Vorgeschichte :
Wir hatten auf 6 Monate befristet eine Einliegerwohnung vermietet. Der Mieter (43) war Hatz-IV-Empfänger und das Sozialamt zahlte ihm Wohngeld, u.a. 30 EUR für Betriebskosten. Bei seinem Auszug im letzten Oktober stellten wir fest, dass die Energieverbräuche (Heizung, Wasser, Warmwasser und Strom) wesentlich höher waren, als geschätzt. Die Betriebskostenabrechnung schloss dann auch mit einer Nachzahlung von rund 400 € (haupts. Heizung und Warmwasser). Vom ehemaligen Mieter werden wir das Geld nie erhalten, er hat noch nie gearbeitet und eine eV abgelegt. Kann man diesen Betrag wenigstens in der Steuererklärung geltend machen ?

Danke und Gruß
KG
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich !

Gruß
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KG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ging aber schnell. Ich wolte lieber mal fragen, bevor ich was falschmache und dann ins Gefängnis komme Smilie Gruß KG
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Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hierbei handelt es sich um laufende Nebenkosten, die Werbungskosten hinsichtlich der Einnahmen aus V+V darstellen!
Die durch den Vermieter vereinnahmten NK stellen Einnahmen hinsichtlich V+V dar.
Keine Einnahmen, jedoch WK; somit weniger stpfl. Einkünfte (meinten Sie das mit Verlust?)!

Ich sehe kein Problem darin, dass ein, durch den Vermieter unterschriebener, kurzer Zweizeiler ausreicht um die WK anerkannt zu bekommen!
(Falls dies überhaupt durch den zuständigen Bearbeiter gefordert wird!)

Gruß
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Außenprüfer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach die entstandenen Kosten und die zugeflossenen Einnahmen (ggf. Null) in die Anlage V eintragen. Ggf. fragt das FA nach, aus welchen Gründen keine Einnahmen erzielt worden sind...
_________________
Wer früher stirbt, ist länger tot. Wer lange lebt, wird alt.
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