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Führerschein

 
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abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 28.05.07, 19:10    Titel: Führerschein Antworten mit Zitat

Bisher ist der Führerschein ja lebenslang gültig, laut dem neuen EU-Recht soll spätestens ab 2013 in allen EU-Staaten der Führerschein nach 10 Jahren extra verlängert werden müssen.
Gilt dies dann auch rückwirkend für die eigentlich lebenslänglich ausgestellten Führerscheine? Oder kann man diesen (vermutlich kostenintensiven) zehnjährigen Verlängerungen entgehen, wenn man den Führerschein z.B. noch in den nächsten beiden Jahren macht, solange die EU-Richtlinie noch nicht umgessetzt wurde?
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wer weiss, wie sich die Gesetze ändern werden in den nächsten Jahren...,
man könnte bestimmt bei der Zulassungstelle nachfragen, oder bei der zuständigen Stelle in Berlin.
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

...oder hier nachlesen...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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TomXY
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 22:02    Titel: Re: Führerschein Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Oder kann man diesen (vermutlich kostenintensiven) zehnjährigen Verlängerungen entgehen, wenn man den Führerschein z.B. noch in den nächsten beiden Jahren macht, solange die EU-Richtlinie noch nicht umgessetzt wurde?


die 3. fs richtlinie ist am 19.01.2007 in kraft getretten.
jedoch verschiedene artikel darunter bezüglich erteilung,anerkennung usw.
gelten erst ab 19.01.2009.
wird er danch trotzdem von nem mitglidstaat ausgestellt so ist er ohne wenn und aber anzuerkennen! stichtag ist am 19.01.2013 die eu fs die ab dann unrechtens erteilt wurden sind gemäss artikel 11 belangbar! für fs die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden gilt artikel 13 abs 2 , führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind aufgrund bestimmungen dieser richtlinie weder entziehbar noch sonst belangbar!

auf deutsch gesagt,ab 19.01.2009 sollte kein eu land jemandem nen fs ausstellen dem in nem anderen eu land der fs weggenommen entzogen oder ähnliches zb mpu für neuerteilung auferlegt worden ist! tut er es doch(wie bei der 185tage regelung die ist vergleichbar, an die wurde sich auch nicht seitens einige eu länder gehalten und trotzdem war ihr hoheitsakt rechtskräftig siehe kapper urteil eugh)ist der fs anzuerkennen!( vorrausgesetzt der fs wurde vor 19.01.2013 ausgestellt)
jedoch wird es bis da hin andere möglichkeiten und urteile seitens dem eugh geben wie zb eine vergleichbare mpu im eu ausland zu machen !
des weiteren siehe bitte verkehrsforum /mpu umgehen bei 1.66 promill oder so irgendwie


oder schau mal rein
http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht/index.php
da sind viele leute vom eu fs fach.....tipp lese dir die kommentare von wikinger und mirko01 aufmerksam durch mich findest du unter gleichem nick für weitere fragen stehe ich dir zu verfügung!
versucht dir jemand was anderes weis zu machen frage nach entsprächende § bzw gesetzte auf die sie ihre aussage stützen!und merk dir eu recht geht vor nationales recht es gibt diesbezüglich 4 urteile des eugh und es steht momentan 4 zu 0 für den eu fs ! Lachen Lachen Lachen
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TomXY
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 23:27    Titel: Re: Führerschein Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Bisher ist der Führerschein ja lebenslang gültig, laut dem neuen EU-Recht soll spätestens ab 2013 in allen EU-Staaten der Führerschein nach 10 Jahren extra verlängert werden müssen.
Gilt dies dann auch rückwirkend für die eigentlich lebenslänglich ausgestellten Führerscheine? Oder kann man diesen (vermutlich kostenintensiven) zehnjährigen Verlängerungen entgehen, wenn man den Führerschein z.B. noch in den nächsten beiden Jahren macht, solange die EU-Richtlinie noch nicht umgessetzt wurde?


für deutschland gilt ne ausnahme nicht alle 10 sondern 15 jahre muss er mit neuem bild verlängert werden !
_________________
Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten Smilie
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