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Hallo, mal angenommen, auf einer Flirt-Plattform ist ein Profil, welches offensichtlich nur dort ist, um "flirtwillige" Teilnehmer zu animieren, eine sogenannte Flirtbox über die Tel.Nr. [Nummer gelöscht. Biber] zu wählen, darüber könne man dann die Angebetene bekommen. (Ich habs noch nie versucht, hab das aber gerade nach einem Hinweis mal verfolgt). Diese Tel.Nr. kostet je nach Länge der Weiterleitung zwischen 0,49 und 2,99 Euro pro Minute.
Diese Flirtbox hat nichts mit dem Flirt-Forum zu tun. Dieses nutzt die Person nur, um andere Nutzer dazu zu bringen, die teure Telefonnummer zu wählen.
Frage: Wenn die Lady jeden Tag so etwa - angenommen - 10 bis 20 Zuschriften bekommt und allen den gleichen Standardtext als Antwort gibt, und darin jedem den Eindruck vermittelt, dass er der ganz besondere Typ sei, den sie unbedingt mal kennen lernen will (was dann natürlich in keinem Fall passieren wird), handelt es sich dann schon um ein Betrugsdelikt ? Das Kennenlernen kann aus vorgeschobenen Gründen nur über diese Flirtbox erfolgen.
Die Absicht jemanden kennen zu lernen ist ja tatsächlich in keinem Fall vorhanden, bzw. der Versuch wird ja in keinem Fall gestartet.
So ist das Leben, die einen lassen sich einen Trink bezahlen, die anderen das Telefonat.
Wenn kein Leistung, das Kennenlernen oder exklusiv gestalteten Kontakt, garantiert wird, hat man kein Recht darauf und wenn man kein Recht darauf hat, dann verschafft sich auch niemand rechtswidrig einen Vermögensvorteil.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wenn kein Leistung, das Kennenlernen oder exklusiv gestalteten Kontakt, garantiert wird, hat man kein Recht darauf und wenn man kein Recht darauf hat, dann verschafft sich auch niemand rechtswidrig einen Vermögensvorteil.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
folgender antworttext in auszügen aus einem sog. flirtforum ist ein aktuelles beispiel (in klammern eingefügte kommentare sind selbst verfasste anmerkungen oder hinweise):
"Lieb von Dir deine Nachricht ("...") Du, ich habe nun die nächsten Tage Urlaub Würde mal wieder liebend gerne ein Date haben wollen. ("...") (1.)Kannst Du mich heute noch anrufen, denn ich möchte Dich gerne am liebsten so schnell wie möglich kennen lernen. Wähle einfach die Telefonnummer (Nr. gelöscht) und verlange anschließend „Flirtbox“ und dann wird man Dich auch durchstellen. (2.)Wundere Dich bitte nicht, aber ich habe mir die Rufnummer geben lassen, da ich zum einen in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe und zum anderen mein Telefon komplett gesperrt ist und ich nur Anrufe entgegen nehmen kann. ("...")
(3.)Vielleicht kann ich Deine Vorzweifel dadurch nehmen, denn ich habe vor einiger Zeit bei der Singlebörse der (Name gelöscht)-Zeitung inseriert, und dort habe ich ebenfalls eine solche Nummer gestellt bekommen.
("...") möchte Dir gerne beweisen, dass ich REAL bin ("...")"
frage:
wird durch aussage unter (1.) nicht explizit ein kennenlernen in aussicht gestellt?
sollte unter (2.) nicht etwa der eindruck entstehen, hier handelt es sich um eine plausible erklärung für den einsatz einer sog. flirtbox? also in etwa eine irreleitung, wie sie durch (3.) nochmals bekräftigt wird?
(anmerkung ohne gewähr der richtigkeit: eine sog. flirtbox dürfte zweifelsohne zu den mehrwertdiensten im bereich moderner teledienste zählen, also eine technologie darstellen, die dem zweck dient, durch entgeldliche informationsübertragung gewinne zu generieren).
Du, ich habe nun die nächsten Tage Urlaub Würde mal wieder liebend gerne ein Date haben wollen Kannst Du mich heute noch anrufen, denn ich möchte Dich gerne am liebsten so schnell wie möglich kennen lernen.
Nein, sie ( oder er) möchte ihn kennenlernen, mehr nicht, das geht auch am Telefon und ist menschlich vernünftig - rein objektiv gesehen. Kein Blind Date eben.
Was der Hormonspiegel des Empfängers subjektiv interpretiert, ist erst einmal egal.
Zitat:
Wundere Dich bitte nicht, aber ich habe mir die Rufnummer geben lassen, da ich zum einen in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe und zum anderen mein Telefon komplett gesperrt ist und ich nur Anrufe entgegen nehmen kann.
Irrelevant. Der Hormongesteuerte muss ja nicht anrufen. Lügen ist nicht grundsätzlich verboten.
Zitat:
("...") möchte Dir gerne beweisen, dass ich REAL bin ("...")"
Auch DAS geht am Telefon. Ein Versprechen auf ein Date sehe ich darin nicht.
Eher: Erstmal Telefon und dann sehen wir weiter. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Im Übrigen möchte ich nochmals Martin R. zitieren:
Zitat:
So ist das Leben, die einen lassen sich einen Trink bezahlen, die anderen das Telefonat.
_________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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auch ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, wie unglaublich dreist und ganz offensichtlich und hemmungslos lügnerisch Mitarbeiter kostenpflichtiger Flirtlines offenherzige und ahnungslose Benutzer von Flirtportalen abzocken.
Dabei sind die Mitteilungen der Fake-Mädels (in meinem Fall) mittlerweile nicht mehr von wirklich lieb gemeinten Messages zu unterscheiden, da der Inhalt hemmungslos dreist gelogen ist.
Ich kann mich über so derbe Abzocke immer wieder aufregen und bin ganz ehrlich erschrocken, dass es im Deutschen Recht keine Möglichkeit gibt, diese fast schon kriminellen Machenschaften zu unterbinden.
Ich bin ja schon 28, aber man stelle sich einen naiven 18jährigen/jährige vor, der auf eine Flirtplattform geht und dort von diesen skrupellosen Mitarbeitern dazu verleitet wird SmS zu schreiben. Der wird binnen weniger Stunden 100 Euro los, oder noch mehr.
In meinen Augen ist das höchstkriminell, arglistige Täuschung und es sollte dagegen eine Handhabe geben.
Niemand wird dazu gezwungen solche Flirtplattformen zu benutzen.
Die subjektive Aussicht schnell, nämlich JETZT, einen evtl. interessanten Geschlechtspartner zu finden, nennt man die Möglichkeit einer sofortigen Befriedigung eines mehr oder weniger drängenden Bedürfnisses.
Davon lebt die Branche und das sollte jedem klar sein. Die gute alte Kontaktanzeige in der Zeitung scheint mir da ungefährlicher und vor allem billiger. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Das zeigt, wie wenig die heutige Gesetzgebung den aktuellen Gegebenheiten in und um die Gesellschaft entspricht.
Das Kennenlernen über Flirtplattformen ist längst eine etablierte und beliebte Möglichkeit, Mädels kennenzulernen - auch und vor allem überall in Deutschland, wo sonst finazielle oder logistische Probleme dies verhindert.
Die Unterstellung, Teilnahme an einer Flirtplattform sei nichts anderes, als mehr oder weniger "notgeile" Triebbefriedigung, finde ich offen gesagt eine Frechheit.
Natürlich wird niemand gezwungen, Flirtplattformen zu benutzen. Mit der gleichen Argumentation könnte man gegen jegliches Kennenlernen, telefonisch, in der Kneipe/Disko/Universität/auf der Straße/woauchimmer vorgehen! Das heißt also, wenn ich ein Mädel in der Universität kennenlerne und es lügt mir das Blaue vom Himmel, sie sei ja so interessiert an mir und dann stellt sich heraus, dass sie eine Prostituierte ist und weil ich ihre kostenpflichtigen Dienste nicht bezahlen möchte, kommt ihr Zuhälter und knallt mich um, ist das dann auch straffrei, weil niemand mich gezwungen hat, mit ihr anzubandeln? Ja - das Beispiel ist polemisiert. Aber das kann doch wohl nicht wahr sein, dass Kontaktsuche im Internet in der Deutschen Rechtssprechung als notgeile Triebbefriedigung gewertet wird.
Ich möchte nicht JETZT und SCHNELL jemanden kennenlernen, wenn ich eine Flirtplattform besuche, aber ich möchte GENERELL nicht von Mitarbeitern einer kostenpflichtigen Flirtline über wirklich dreist gelogene Messages vearscht werden (man verzeihe mir die pöbelnahe Formulierung). Ich meine, es ist ja mittlerweile sogar so, dass diese "Chat-Profis", wie man sie nennt, mehrere Brief-/Message-Wechsel vollziehen, weil sie genau wissen, dass sie die sofortige Angabe einer Handy-Nummer entlarven wird.
Man kann überhaupt nicht mehr sicher sein, wer was ist und ob er die Wahrheit spricht und das ist eine Katastrophe. Dagegen sollte man etwas tun können.
Frage:
Angenommen, ich erhielte via Flirtplattform eine Message von einer jungen Dame, bei der ich aufgrund es geschriebenen Textes annehmen muss, dass sie zu einer kostenpflichtigen Flirtline gehört.
Kann ich dann durch das Schreiben folgender Nachricht eine rechtswirksame Aussage erwirken, die ich auch vor Gericht verwenden kann:
Liebe [xy],
bitte teile mir rechtsverbindlich mit, dass Du keine Mitarbeiterin einer Flirtline/SmS-Line/Flirtplattform oder eine anderweitig beschäftigte oder selbstständige Arbeitskraft/Mittlerin bist, die mich zu einem kostenpflichtigen Chat/SmS-Austausch/Telefonat locken möchte.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.06.07, 20:46 Titel:
Thora hat folgendes geschrieben::
Das zeigt, wie wenig die heutige Gesetzgebung den aktuellen Gegebenheiten in und um die Gesellschaft entspricht.
Mag sein. Allerdings wird der Gesetzgeber nicht jede möglicherweise fragwürdige Entwicklung mit einem entsprechenden Gesetz regulieren können. Muß er auch nicht, denn etwas Verstand darf auch von einem Internetnutzer erwartet werden. Und dieser Verstand sollte spätestens dann einsetzen, wenn etwas Geld kostet.
Thora hat folgendes geschrieben::
Ja - das Beispiel ist polemisiert.
Das Beispiel ist vor allem unpassend.
Thora hat folgendes geschrieben::
Man kann überhaupt nicht mehr sicher sein, wer was ist und ob er die Wahrheit spricht und das ist eine Katastrophe.
Das Problem gibt es nun allerdings nicht erst seit der Erfindung des Internets. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich bin sicher, dass im Rahmen der Rechtsfortbildung auch in internet-Plattformen wie flirt-Foren und ähnliches schützende Normen etabliert werden, die vor genau solcher Abzocke schützen sollen. Solche Methoden wie in dem genannten Beispiel sind in jedem dieser Foren in einem Ausmaß anzutreffen, dass man meinen könne, diese Foren dienen überwiegend genau diesem Zweck. Die Abzocke ist für den Normalbürger oftmals gar nicht zu erkennen. Warten wir noch ein Weilchen, in 2 bis 3 Jahren wird es auch hier Schutznormen geben.
Warten wir noch ein Weilchen, in 2 bis 3 Jahren wird es auch hier Schutznormen geben.
Es wird zwar viel Unnötiges getrieben seitens des Gesetzgebers, aber das ist doch nicht zu erwarten.
Hirn einschalten vor Tätigwerden erwartet der Gesetzgeber nach wie vor. Wenn mich die Flirtbox aus dem Ausgangsbeispiel oder der Kontakt an sich Geld kostet, ist immer Vorsicht angesagt, vor allem dann, wenn kein Leistungsversprechen abgegeben wird. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Niemand wird dazu gezwungen solche Flirtplattformen zu benutzen.....
Die gute alte Kontaktanzeige in der Zeitung scheint mir da ungefährlicher und vor allem billiger.
Die gute alte Kontaktanzeige kommt halt nie aus der Mode.
die gute alte Kontaktanzeige fängt altersmäßig aber erst da an, wo die internet-Flirt-Foren aufhören ..... so etwa ab 60. Die beiden bedienen also eine völlig unterschiedliche Klientel.
Folglich muß ich als gutaussehender, erfolgreicher, charmanter, intelligenter, humorvoller junger Mann im besten Alter zwingend auf eine internet-Flirt-line zurückgreifen, um noch was passendes abzubekommen
Außerdem gibts da viel mehr bunte Bilder zu sehen .... und gucken können wir jungz viel besser als lesen
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