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Hallo, ein Bekannter von mir will die GEZ kündigen u. nur Radio Anmelden, er sagt es stünde bald eine neue entscheidung an in sache GEZ
habe ihm abgeraten dies durch zuziehen, gaube da gibt es nur Stress!
Hallo, ein Bekannter von mir will die GEZ kündigen u. nur Radio Anmelden, er sagt es stünde bald eine neue entscheidung an in sache GEZ
habe ihm abgeraten dies durch zuziehen, gaube da gibt es nur Stress!
Wenn er keinen Fernseher mehr hat, kann er den natürlich abmelden.
Formulare dazu gibt es unter www.gez.de
Nö, die GEZ wird ca. 1x im Jahr fragen, ob er nicht inzwischen vielleicht doch wieder einen Fernseher hat - dann antwortet man wahrheitsgemäß(!), daß man keinen hat, und hat wieder für ein Jahr Ruhe.
Ganz streßfrei - man sollte allerdings davon absehen, sich aus Prinzip über die Nachfragerei, die daraus resultierenden Portokosten etc. aufzuregen _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege
Nö, die GEZ wird ca. 1x im Jahr fragen, ob er nicht inzwischen vielleicht doch wieder einen Fernseher hat - dann antwortet man wahrheitsgemäß(!), daß man keinen hat, und hat wieder für ein Jahr Ruhe.
Ganz streßfrei - man sollte allerdings davon absehen, sich aus Prinzip über die Nachfragerei, die daraus resultierenden Portokosten etc. aufzuregen
Zum einen ist man zur Antwort nicht verpflichtet, wenn man keinen Fernseher zum Empfang bereit hält und zum anderen gibt es auch kein Porto zu zahlen. Die GEZ verschickt "Antwortbriefumschläge".
Kreativ kann man wie z.B: auf www.brotspende.de vorgeschlagen antworten, wenn man denn gar nicht weiss was man mit dem Briefumschlag machen soll... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zum einen ist man zur Antwort nicht verpflichtet, wenn man keinen Fernseher zum Empfang bereit hält und zum anderen gibt es auch kein Porto zu zahlen. Die GEZ verschickt "Antwortbriefumschläge".
Man ist vielleicht nicht verpflichtet, speziell auf diese Anfrage zu antworten, aber generell auskunftspflichtig ist man doch, oder? Wenn man nicht antwortet, kriegt man Erinnerungen in immer schärferem Ton danach nämlich deutlich gehäuft. Wenn man sich dadurch nicht genervt fühlt, gut. Falls doch, einfach den ersten Brief beantworten.
Ist die Zeit der Antwortumschläge nicht vorbei? _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 30.05.07, 12:53 Titel:
Auskunftspflichtig ist wer Rundfunkteilnehmer ist. Rundfunkteilenehmer ist wer Geräte zum Empfang bereit hält. (Es kommt dafür also nicht darauf an ob man bei der GEZ geräte angemeldet hat oder nicht). Nachweisen, dass jemand Geräte zum Empfang bereit hält muss die GEZ.
In dem Fall wird ja zugegeben, dass ein Radio zum Empfang bereit gehalten wird, also ist derjenige auch Rundfunkteilnehmer.
Er ist aber nur über die Geräte Auskunftspflichtig die er zum Empfang bereit hält und nicht über die Geräte die er nicht bereit hält. Hat also jemand keinen Fernseher, so muss er auch darüber keine Auskunft geben, dass er keinen Fernseher hat _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.05.07, 13:10 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
Auskunftspflichtig ist wer Rundfunkteilnehmer ist.
... sowie derjenige, bei dem tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass er ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Er ist aber nur über die Geräte Auskunftspflichtig die er zum Empfang bereit hält und nicht über die Geräte die er nicht bereit hält. Hat also jemand keinen Fernseher, so muss er auch darüber keine Auskunft geben, dass er keinen Fernseher hat
Auch das ist - mit Verlaub - nicht richtig:
§ 4 Abs. 5 RGebStV hat folgendes geschrieben::
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer [...] Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
Grund und Höhe der Gebührenpflicht können sich immer nur aus Art und Anzahl der Rundfunkgeräte ergeben, so daß jemand, der nur ein Radiogerät zum Empfang bereit hält, selbstverständlich erklären muß, ob er ggf. ein weiteres Rundfunkgerät - bspw. einen Fernseher - dazugekauft hat. Nur aufgrund dieser Auskunft können doch Grund + Höhe der Gebührenpflicht ermittelt werden.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 30.05.07, 13:39 Titel:
@FABKN
In dem von dir zitierten Paragraph steht nur das die Landesrundfunkanstallt nicht rechtswidrig handelt, wenn die die Informationen verlangt, nicht das Sie einen Anspruch darauf hat.
Einen Anspruch hat diese nur bezüglich Grund, Höhe und Zeitraum betreffen. Ein nicht existenter Fernseher muss weder begründet noch sonst was werden...
Zitat:
so daß jemand, der nur ein Radiogerät zum Empfang bereit hält, selbstverständlich erklären muß, ob er ggf. ein weiteres Rundfunkgerät - bspw. einen Fernseher - dazugekauft hat.
Nein er muss dies nur erklären, wenn er es getan hat. Wenn er keinen Fernseher gekauft hat, muss er auch keine Auskunft darüber geben, dass er keinen Fernseher gekauft hat... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.05.07, 13:49 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
.... nicht das Sie einen Anspruch darauf hat.
Wenn der Rundfunkanstalt tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass jemand ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und sich dieser auf Nachfrage keine Auskunft gibt, wird sie vermutlich einen Rundfunkgebührenbescheid erlassen. Gegen den muß sich der Empfänger auf jeden Fall wenden, soll er nicht bestandskräftig werden.
Und das bedeutet eher mehr Schreiberei als wenn man die Sache schon im Vorfeld abbiegt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.06.07, 20:33 Titel:
Redfox hat folgendes geschrieben::
Wenn der Rundfunkanstalt tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen
Und die wären? Und wie müßte die GEZ die belegen? Und wo wäre dieser Anspruch geregelt?
Wenn man nicht antwortet, wird in aller Regel auch nichts passieren - Ausnahme: möglicherweise klingelt ein Rundfunkgebührenbeauftragter. Aber da man ja das im Hintergrund laufende Radio angemeldet hat und auch keinen Fernseher besitzt, kann man auch dem ganz gelassen entgegensehen (bzw. -hören). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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