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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 19:46    Titel: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

Hallo, ein Bekannter von mir will die GEZ kündigen u. nur Radio Anmelden, er sagt es stünde bald eine neue entscheidung an in sache GEZ
habe ihm abgeraten dies durch zuziehen, gaube da gibt es nur Stress!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 20:22    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

Murmel hat folgendes geschrieben::
Hallo, ein Bekannter von mir will die GEZ kündigen u. nur Radio Anmelden, er sagt es stünde bald eine neue entscheidung an in sache GEZ
habe ihm abgeraten dies durch zuziehen, gaube da gibt es nur Stress!

Wenn er keinen Fernseher mehr hat, kann er den natürlich abmelden.
Formulare dazu gibt es unter www.gez.de
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:12    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

Murmel hat folgendes geschrieben::
er sagt es stünde bald eine neue entscheidung an in sache GEZ


Toll. Wo denn?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist dies gemeint --> http://de.answers.Internetportal [Name geändert].com/question/index?qid=20070413034404AAbQVf8
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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dr-oetker
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:45    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

Murmel hat folgendes geschrieben::
gaube da gibt es nur Stress!

Nö, die GEZ wird ca. 1x im Jahr fragen, ob er nicht inzwischen vielleicht doch wieder einen Fernseher hat - dann antwortet man wahrheitsgemäß(!), daß man keinen hat, und hat wieder für ein Jahr Ruhe.

Ganz streßfrei - man sollte allerdings davon absehen, sich aus Prinzip über die Nachfragerei, die daraus resultierenden Portokosten etc. aufzuregen Winken
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:54    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

dr-oetker hat folgendes geschrieben::
Murmel hat folgendes geschrieben::
gaube da gibt es nur Stress!

Nö, die GEZ wird ca. 1x im Jahr fragen, ob er nicht inzwischen vielleicht doch wieder einen Fernseher hat - dann antwortet man wahrheitsgemäß(!), daß man keinen hat, und hat wieder für ein Jahr Ruhe.

Ganz streßfrei - man sollte allerdings davon absehen, sich aus Prinzip über die Nachfragerei, die daraus resultierenden Portokosten etc. aufzuregen Winken


Zum einen ist man zur Antwort nicht verpflichtet, wenn man keinen Fernseher zum Empfang bereit hält und zum anderen gibt es auch kein Porto zu zahlen. Die GEZ verschickt "Antwortbriefumschläge".

Kreativ kann man wie z.B: auf www.brotspende.de vorgeschlagen antworten, wenn man denn gar nicht weiss was man mit dem Briefumschlag machen soll...
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:56    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Zum einen ist man zur Antwort nicht verpflichtet, wenn man keinen Fernseher zum Empfang bereit hält


Woher haben Sie denn diese kreative Antwort?
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dr-oetker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 11:01    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zum einen ist man zur Antwort nicht verpflichtet, wenn man keinen Fernseher zum Empfang bereit hält und zum anderen gibt es auch kein Porto zu zahlen. Die GEZ verschickt "Antwortbriefumschläge".

Man ist vielleicht nicht verpflichtet, speziell auf diese Anfrage zu antworten, aber generell auskunftspflichtig ist man doch, oder? Wenn man nicht antwortet, kriegt man Erinnerungen in immer schärferem Ton danach nämlich deutlich gehäuft. Wenn man sich dadurch nicht genervt fühlt, gut. Falls doch, einfach den ersten Brief beantworten.

Ist die Zeit der Antwortumschläge nicht vorbei?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 30.05.07, 11:07    Titel: Re: GEZ Abmelden-Kündigen Antworten mit Zitat

dr-oetker hat folgendes geschrieben::
Man ist vielleicht nicht verpflichtet, speziell auf diese Anfrage zu antworten, aber generell auskunftspflichtig ist man doch, oder?


Doch, man ist zur Auskunft verpflichtet, § 4 Abs. 5 RGebStV.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auskunftspflichtig ist wer Rundfunkteilnehmer ist. Rundfunkteilenehmer ist wer Geräte zum Empfang bereit hält. (Es kommt dafür also nicht darauf an ob man bei der GEZ geräte angemeldet hat oder nicht). Nachweisen, dass jemand Geräte zum Empfang bereit hält muss die GEZ.

In dem Fall wird ja zugegeben, dass ein Radio zum Empfang bereit gehalten wird, also ist derjenige auch Rundfunkteilnehmer.

Er ist aber nur über die Geräte Auskunftspflichtig die er zum Empfang bereit hält und nicht über die Geräte die er nicht bereit hält. Hat also jemand keinen Fernseher, so muss er auch darüber keine Auskunft geben, dass er keinen Fernseher hat
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Auskunftspflichtig ist wer Rundfunkteilnehmer ist.


... sowie derjenige, bei dem tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass er ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 30.05.07, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Er ist aber nur über die Geräte Auskunftspflichtig die er zum Empfang bereit hält und nicht über die Geräte die er nicht bereit hält. Hat also jemand keinen Fernseher, so muss er auch darüber keine Auskunft geben, dass er keinen Fernseher hat


Auch das ist - mit Verlaub - nicht richtig:

§ 4 Abs. 5 RGebStV hat folgendes geschrieben::
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer [...] Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.


Grund und Höhe der Gebührenpflicht können sich immer nur aus Art und Anzahl der Rundfunkgeräte ergeben, so daß jemand, der nur ein Radiogerät zum Empfang bereit hält, selbstverständlich erklären muß, ob er ggf. ein weiteres Rundfunkgerät - bspw. einen Fernseher - dazugekauft hat. Nur aufgrund dieser Auskunft können doch Grund + Höhe der Gebührenpflicht ermittelt werden.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

@FABKN
In dem von dir zitierten Paragraph steht nur das die Landesrundfunkanstallt nicht rechtswidrig handelt, wenn die die Informationen verlangt, nicht das Sie einen Anspruch darauf hat.

Einen Anspruch hat diese nur bezüglich Grund, Höhe und Zeitraum betreffen. Ein nicht existenter Fernseher muss weder begründet noch sonst was werden...

Zitat:

so daß jemand, der nur ein Radiogerät zum Empfang bereit hält, selbstverständlich erklären muß, ob er ggf. ein weiteres Rundfunkgerät - bspw. einen Fernseher - dazugekauft hat.

Nein er muss dies nur erklären, wenn er es getan hat. Wenn er keinen Fernseher gekauft hat, muss er auch keine Auskunft darüber geben, dass er keinen Fernseher gekauft hat...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
.... nicht das Sie einen Anspruch darauf hat.


Wenn der Rundfunkanstalt tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass jemand ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und sich dieser auf Nachfrage keine Auskunft gibt, wird sie vermutlich einen Rundfunkgebührenbescheid erlassen. Gegen den muß sich der Empfänger auf jeden Fall wenden, soll er nicht bestandskräftig werden.

Und das bedeutet eher mehr Schreiberei als wenn man die Sache schon im Vorfeld abbiegt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Wenn der Rundfunkanstalt tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen
Und die wären? Und wie müßte die GEZ die belegen? Und wo wäre dieser Anspruch geregelt?

Wenn man nicht antwortet, wird in aller Regel auch nichts passieren - Ausnahme: möglicherweise klingelt ein Rundfunkgebührenbeauftragter. Aber da man ja das im Hintergrund laufende Radio angemeldet hat und auch keinen Fernseher besitzt, kann man auch dem ganz gelassen entgegensehen (bzw. -hören).
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Sapere Aude! (Kant)
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