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Verfasst am: 24.09.04, 15:03 Titel: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
Wie findet Ihr das???
Aufgrund einer Kündigung die ich am 19 August erhielt,mit Angebot einer Abfindung,suchte ich am Mittwoch dem 25.08 einen Ra auf,um mir Rat einzuholen,wie ich denn nun am besten verfahren sollte.In diesem Gespräch kamen wir dann zu dem Entschluss,dass er meinen Arbeitgeber anschreiben wollte,das wir die Kündigung nur bei Zahlung einer höheren Abfindung annehmen wollten.Wir vereinbarten,dass wir uns nach Rückmeldung des AG noch einmal über das weitere Vorgehen unterhalten wollte,
Die Zeit verstrich und 2 Tage(07.09.04) vor ablauf der Frist für die Einrreichung einer Kündigungsschutzklage(09.09.04) hatte ich weder einen Brief vom RA noch eine Reaktion meines AG erhalten.Ich nahm an,dass mein RA mich schlichtweg vergessen hatte und rief in an.Er druckste etwas herum,was meine Vermutung bekräftigte,er hätte mich vergessen.Er meinet er würde sich die Akte raussuchen und sich wieder bei mir melden.Dies tat der dann ca. 1 Stunde später,und erzählte mir,er hätte soeben meinen AG angerufen um das Thema zu besprechen.(Hatten wir nicht vereinbart er wolle meinen AG anschreiben,sodass wir dann noch genügend Zeit für eine Reaktion vor Ablauf der Frist hätten??)
Ich sagte,ich solle mir das weitere Vorgehen überlegen,ob ich die angebotene Abfindung nicht so annehmen wolle um jedem Risiko und hohen Kosten aus dem Weg zu gehen,und mich dann am nächsten Tage bei Ihm telefonisch melden.Dies tat ich dann auch,teilte ihm mit,das wir keine Schritte mehr einleiten würden.Was hätte das unter dem Zeitdruck denn noch gebracht,ich hatte eh das Gefühl der Mann ist unfähig,und fühlte mich eh nicht besonders gut beraten.Er sagte dann ich solle meinem Ag mitteilen,das ich die Kündigung so akzeptiere,und das er somit nicht mehr für mich tätig sein bräuchte.
Die Rechnung kam dann einige Tage später,die wie folgt aussah.
Also,ich finde das schon übertrieben,für eine 30 Minütiges Gespräch unter 4 Augen,dazu hat er nicht einmal das vereinbarte Schreiben verfasst an den AG,ein Telefonat mit AG und anschliessend 2 Telefonate mit mir umdas Thema zu erledigen………
Verfasst am: 24.09.04, 15:50 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
danke für die rasche anwort,
da es doch ein recht hoher betrag ist den ich in einem male nicht aufbringen kann,würde ich gerne wissen,ob sich ra´s generell auch auf ratenzahlungen einlassen würden
Verfasst am: 24.09.04, 16:08 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
Gerne nicht....
Was ich immer nicht verstehe: Wenn man sein Auto in die Werkstatt bringt, fragt man doch vorher in der Regel auch, was das kostet?!
Warum machen das beim Anwalt viele nicht und wundern sich dann über sie Summe? Dabei gibt es sogar Rechner im Netz, mit denen man sich diese Kosten vorher ausrechnen kann...
Verfasst am: 05.10.04, 13:22 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
ich verstehe nicht, warum hier nicht die Erstberatungsgebühr anzusetzen ist?
Der Ra hat sich den Fall angehört und war nicht tätig (der Anruf beim AG ist kein Ausschlußgrund für eine Erstberatungsgebühr-ich habe im Kommentar zum RVG grblättert). Der RA hat schließlich Auskunft gegeben und beraten - dies sollte nach meinem Verständnis nicht mehr als 190 Euro kosten.
Bitte erklären Sie mir das - ich war nach dem Lesen schockiert.
Verfasst am: 05.10.04, 13:27 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
Schockiert solltest du über deine Antwort sein. Sobald der RA nach außengegenüber Dritten auftritt - dazu reicht ein Anruf - ist es keine Erstberatung mehr.
Verfasst am: 06.10.04, 11:25 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
Hallo Gast,
das reicht mir nicht zum Verständnis! - Im Kommentar zum RVG sind eindeutige Beispiele aufgeführt, wonach auch ein Auftreten gegen Dritte trotzdem die Erstberatung nicht ausschließt - es also bei max. 190 Euro bleiben muß. Den einen Anruf beim AG würde ich nach der Beschreibung im Kommentar dazu zählen!!!!
Mir ist nich klar, warum hier mehr als max. 190 Euro zu zahlen sein sollen!
Ich würde diese Kostenrechnung mit Hinweis auf den Kommentar nicht bezahlen und eine Auskunft von dem RA verlangen - diese Auskunft muß der RA erstellen und zwar kostenlos und darf bis er geantwortet hat keine Zinsen verlangen!
Ich hoffe, daß ich eine verständliche Antwort erhalte!
Verfasst am: 06.10.04, 16:12 Titel: Ja, dies ist normal!
Selbstverständlich muss ein RA alle Leistungen erbringen, die durch eine Gebühr abgegolten werden. Nur unterscheidet sich die Ansicht des Mandanten, die des RA und des Gesetzes erheblich.
Der Mandant möchte möglichst viel! In diesem Fall einen Brief eine Reaktion des AG und ein Handeln / Beratung, wie darauf reagiert werden soll.
Der Anwalt behauptet zwar, dass er das tun würde, "vergißt" es jedoch.
Das Gesetz verlangt nur eine Tätigkeit um die zugehörige Gebühr auszulösen. Insofern muss der Anwalt nur eine Tätigkeit nachweisen. Der Knackpunkt ist die Zeit. Der Auftrag endet bei Aussichtslosigkeit sozusagen automatisch nach 14 Tagen. Wie verdient man dann ein komplette Gebühr anstatt nur einer Erstberatung?
Im Prinzip müßte er noch den Brief schreiben und eine Besprechung abhalten. Allerdings würde es für den Fall nichts mehr bringen. Nur das Einkommen des RA würde sinken, denn er muss Zeitaufwenden. Die gebühr verdienen. Das Problem ist zusätzlich die Beweissitutation.
Verfasst am: 06.10.04, 18:34 Titel: Gastm, fällt Ihnen nicht mehr ein?
dass er meinen Arbeitgeber anschreiben wollte,das wir die Kündigung nur bei Zahlung einer höheren Abfindung annehmen wollten.Wir vereinbarten,dass wir uns nach Rückmeldung des AG noch einmal über das weitere Vorgehen unterhalten wollte,
Mit diesen Tätigkeiten hätte der RA zweifelsfrei die Gebühr verdient. Da dies Zeit kosten würde, diktieren, Sekretärin, Gespräch! Da der Auftrag offensichtlich aussichtslos war läßt er den Mandanten aktiv werden. Da die Zeit drängt wird nur angerufen. Das wars.
Ersteres bedeutet höheren Zeitaufwand = weniger Gewinn. Das andere bedeutet, wenig Aufwand = hoher Gewinn. Der Mandant wollte offensichtlich versuchen den AG mit Hilfe des Anwalts zu "überzeugen". Hierfür wollte er ja löhnen.
Im Prinzip wurde nicht die vereinbarte Leistung erbracht. Dem Gesetz nach jedoch schon.
Verfasst am: 06.10.04, 19:11 Titel: Re: Gastm, fällt Ihnen nicht mehr ein?
Wo leben Sie, auf dem Mond ?
Jeder mündige Bürger kann beim Anwalt aufpassen wie bei jeder anderen geschäftlichen Aktion. Jeder mündige Bürger kann auch ein vertrauensvolles Verhältnis zum Anwalt aufbauen, ohne bei jedem Anwaltsangebot sofort Ja und Amen zu sagen.
Ich weiss nicht, was Sie wollen. Sie schaffen es nicht, beim Anwalt Ihre Wünsche genau vorzutragen und Angebote des Anwalts abzulehnen. Sie können doch bei Ihren Überlegungen einfach berücksichtigen, dass der Anwalt -wie jeder andere auch- etwas verdienen will. Und es ist Ihre Entscheidung, das abzulehnen oder nicht.
Wenn Sie nicht soviel Selbstbewusstsein aufbringen können, ist das allein Ihre Sache. Das hier ist ein Rechtsforum und kein Forum für Psychotherapie. Insbesondere dann nicht, wenn Sie nicht voran kommen mit sich selbst, sondern nur gebetsmühlenartig ein und dasselbe immer wiederholen.
Verfasst am: 06.10.04, 23:11 Titel: Mein Gott sind Sie schwach!
Zitat:
Jeder mündige Bürger kann beim Anwalt aufpassen wie bei jeder anderen geschäftlichen Aktion. Jeder mündige Bürger kann auch ein vertrauensvolles Verhältnis zum Anwalt aufbauen, ohne bei jedem Anwaltsangebot sofort Ja und Amen zu sagen.
Natürlich, deshalb gehe ich auch immer zu zweit. Das geht soweit, dass der Zeuge eine Rechnung bekommt, weil der RA nicht einmal mehr den Streitstoff bzw. die Streitgenossenschaft kennt. Da er zu keinen Konzessionen bereit war, mußte er auf weitere Mandate verzichten. Im übrigen hat er auf gerichtliche Geltendmachung seiner diversen Forderungen ca. 8.000 DM verzichtet.
Ferner ändert dies nichts an v.g. Sachverhalt. Nur hat dieser Pech, da er offensichtlich alleine war. Mehr als Erstberatung war ja nicht, die Vereinbarung hat er nicht eingehalten, sondern vergessen. Dafür hat er telefoniert. Es gibt zweifelsfrei RAte die klar sagen, dass dies oder jenes keinen Wert hätte. Diese bleiben u.a. weit unter dem Erstberatungshonorar geschweige denn, dass sie eine volle Gebühr berechnet hätten.
Zitat:
ch weiss nicht, was Sie wollen. Sie schaffen es nicht, beim Anwalt Ihre Wünsche genau vorzutragen und Angebote des Anwalts abzulehnen. Sie können doch bei Ihren Überlegungen einfach berücksichtigen, dass der Anwalt -wie jeder andere auch- etwas verdienen will. Und es ist Ihre Entscheidung, das abzulehnen oder nicht.
Selbstverständlich! Nur ändert dies nichts an den Fakten, dass der RA nur das liefern muss um sich seine Gebühren zu verdienen und der Haftung zu entgehen. Nämlich nur Durchschnitt. Ferner muss hinterher genau die Vereinbarung bewiesen werden. Selbst dann finden sich Richter, die die Beweislast umdrehen und sehr erfinderisch werden.
Insofern leben Sie hinter dem Mond!
Wie bereits andernorts geschrieben und wieder gelöscht! Es wird von NIEMANDEN bestritten, dass es schwarze Schafe gibt, nur die Anzahl und die Konsequenzen sind strittig.
Was den anderen Schwachsinn betrifft, ist die Zeit zu schade um darauf zu antworten. Hier sind wohl wirklich einige Narren zu finden, die sicher nicht NIehenke, Lorenz usw. heißen.
Verfasst am: 11.10.04, 11:36 Titel: Re: Ra-Gebührenabrechnung..ist das noch normal???
Zitat:
Warum machen das beim Anwalt viele nicht und wundern sich dann über sie Summe? Dabei gibt es sogar Rechner im Netz, mit denen man sich diese Kosten vorher ausrechnen kann...
Wäre interessiert an einem brauchbaren Onlinerechner. Rechtsanwaltsgebuehren.de ist ja grundsätzlich nicht schlecht, klammert aber grade bei Gebühren die das Scheidungsrecht betreffen einige wichtige Punkte aus.
Insgesamt ist man als "Endverbraucher" oft in der mißlichen Lage, Gebühren nicht wirklich nachvollziehen zu können. Nicht, daß ich den Herren Anwälten ihr Honorar nicht gönnen würde, jedoch hinterläßt Undurchsichtigkeit immer einen faden Nachgeschmack...
Und solche Postings:
Zitat:
Rechnung ist korrekt. Bitte umgehend zahlen. Ansonsten kommt Mahnbescheid.
Danke !
MfG
RA
Dienen nicht grade dem Vertrauen eines Bürgers in seinen Anwalt...
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