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Haftung für Fehlbestände

 
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Frank
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 15:15    Titel: Haftung für Fehlbestände Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite Teilzeit in einem Lager. Meine Aufgabe ist unter hauptsächlich der Wareneingang und das Herrichten der Lieferungen. Nun haben wir des öfteren Fehlbestände im Lager, also Waren sollten laut Computer da sein sind es aber nicht ( Diebstahl, falsche Kommisionierung usw. ) Nun will unser Chef die Fehlbestände von meinem Lohn abziehen ( auch bei den Kollegen ). Allerdings hat der Warenbestand auch schon vor meiner Zeit nie gestimmt, und nach mir arbeiten ja noch andere Leute im Lager. Wie gesagt, ich arbeite dort nur während eines Drittels der täglichen Öffnungszeit.

Was kann ich rechtlich unternehmen, dass schon gar nicht erst versucht wird, mir den Lohn zu kürzen?

Gruß
Frank
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 15:48    Titel: Re: Haftung für Fehlbestände Antworten mit Zitat

Nach eurem Chef nach seid ihr also alle samt zu blöd zum Zählen? Wieso entlässt er euch dann nicht? Wieso will er Diebe bei sich weiterbeschäftigen?

Denk mal darüber nach Winken
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:13    Titel: Re: Haftung für Fehlbestände Antworten mit Zitat

Dein Chef macht sichs aber einfach Frank.

Hier zu einer Seite, die das sehr gut erklärt:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Solltest du danach noch offenen Fragen haben Pfeil einfach nochmal posten. Smilie

MfG miau
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