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Verfasst am: 24.09.04, 15:25 Titel: Eigentumsrechte an Immobilie
Hallo!
Bin Miteigentümer (1/4-Anteil) eines 2-Familienhauses, bewohne eine Wohnung selbst, zahle für einen höheren Kredit für Modernisierungen am Haus eine Grundschuld ab, ist in meinen Augen meine Miete.
3/4 des Hauses gehört meiner Mutter, vertreten durch einen Vormund.
Die leerstehende Wohnung meiner Mutter soll durch den Vormund vermietet werden.
Meine Fragen:
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Wohnungsvermietung (wer einzieht) ?
Welche Rechte habe ich im Haus ?
Ich soll nur meine Anteile (z.B. an Reparaturen) zahlen, aber sonst den Mund halten.
Habe ich überhaupt irgendwelche Rechte, anscheinend zählt mein Anteil nicht, kann man dies irgendwo nachlesen.
Müßte ich von der Miete nicht auch einen Anteil bekommen ?
Muß ich trotz Schuldenzahlung fürs Haus auch noch Miete an meine Mutter zahlen ?
Verfasst am: 24.09.04, 18:05 Titel: Re: Eigentumsrechte an Immobilie
Also Sie nutzen die Hälfte des Hauses, obwohl Ihnen nur ein Viertel gehört - richtig?
Mit anderen Worten: Sie nutzen 25 % rechtmäßig und weitere 25 % umsonst.
Und nun wollen Sie bei den anderen 50 % (die ja eh nicht Ihr Eigentum sind) auch noch mitreden?
kopfschüttel - versteh ich nich ganz.
Verfasst am: 24.09.04, 19:00 Titel: Re: Eigentumsrechte an Immobilie
Hallo!
Ich war gut genug ein grosses Darlehen aufzunehmen um das Haus Instandzusetzen und nun bekomme ich halt die Rechnung für meine Dummheit präsentiert.
Ich habe nur ein 1/4 Haus, soll aber fürs ganze Haus zahlen und noch Miete dazu.
Die Höhe des Darlehens ist sicher höher wie der wirkliche Wert meines Hausanteils.
Verfasst am: 24.09.04, 20:05 Titel: Re: Eigentumsrechte an Immobilie
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich war gut genug ein grosses Darlehen aufzunehmen um das Haus Instandzusetzen und nun bekomme ich halt die Rechnung für meine Dummheit präsentiert.
Ich habe nur ein 1/4 Haus, soll aber fürs ganze Haus zahlen und noch Miete dazu.
Die Höhe des Darlehens ist sicher höher wie der wirkliche Wert meines Hausanteils.
Heißt also ich habe keine Rechte und darf nur zahlen und dafür brauche ich die 25% für meine Wohnung nicht zahlen.
Verfasst am: 25.09.04, 16:10 Titel: Re: Eigentumsrechte an Immobilie
Hallo,
bei Miteigentum können nur die Miteigentümer gemeinsam verfügen bzw. die Nutzung regeln.
Demgemäß kann - sofern nicht etwas besonderes vereinbart ist oder z.B. ein Nießbrauch zugunsten der Mutter besteht - weder die Mutter, noch der Vormund allein entscheiden, ob und an wen die leer stehende Wohnung vermietet wird.
Miteigentümer müssen sich einigen, notfalls muß im Streitfall eine Nutzungsregelung gerichtlich getroffen werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Verfasst am: 26.09.04, 07:54 Titel: Re: Eigentumsrechte an Immobilie
Hallo!
Was bedeutet denn dass genau mit der Nutzungsregelung, ist damit die Teilungsversteigerung gemeint.
Oder kann man über das Gericht die jeweiligen Rechte festlegen lassen.
Ich habe es nämlich satt, dass mir anscheinend der Vormund auf der Nase rumtanzt, bin doch nicht nur zum Zahlen da.
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