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Privatauktion und Kostenrückerstattung

 
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Soul-Eater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 19:56    Titel: Privatauktion und Kostenrückerstattung Antworten mit Zitat

Hallo,
mal amgenommen:
(V = Verkäufer, K = Käufer)

V beschließt in einem Onlineauktionshaus einen gebrauchen MDA III zuversteigern.
In der Auktion würde er angeben das das Gerät gut erhalten ist.
Er würde jedoch keine Klauseln oder sonstige Bemerkungen machen, die die Auktion als Privatauktion deklariert würden.
Mal angenommen K ersteigert den MDA III und stellt defekte fest, z.B. einige Knöpfe funktionieren nicht. V wäre wohlmöglich nicht in der Lage einen Garantietausch zu machen.

1. Muss V den vollen Kaufpreis erstatten?
2. Wenn nicht, was wäre wohl sonst noch für K möglich?

Vielen Dank

MfG
Andre
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 11:25    Titel: Re: Privatauktion und Kostenrückerstattung Antworten mit Zitat

Soul-Eater hat folgendes geschrieben::

1. Muss V den vollen Kaufpreis erstatten?


Erst wenn
1. die Nacherfüllung 2 mal fehlgeschlagen ist oder
2. der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert.


Soul-Eater hat folgendes geschrieben::

2. Wenn nicht, was wäre wohl sonst noch für K möglich?


§ 437


1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

.
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