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Verfasst am: 04.06.07, 02:31 Titel: Gewinnspiel bzw. Preisausschreiben für Neuregistrierungen
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu dem Thema Verlosung.
Wäre es einem Unternehmen erlaubt unter allen neu registrierten Benutzern (innerhalb von 2 Monaten) einer Internetseite einen Preis (Wert ca. 200,-) zu verlosen?
Kann das Unternehmen auch mit dieser Verlosung auf Flyern werben? Oder verstößt das Ganze gegen das Wettbewerbsrecht...
Und was hat es mit Notaren und Verlosungen/Preisausschreiben/Gewinnspielen auf sich - muss da jedes Mal ein Notar für die Ziehung oder beim Ablauf anwesend sein/das Ganze überwachen?
Wäre es einem Unternehmen erlaubt unter allen neu registrierten Benutzern (innerhalb von 2 Monaten) einer Internetseite einen Preis (Wert ca. 200,-) zu verlosen?
Grundsätzlich ja.
Nullpium hat folgendes geschrieben::
Kann das Unternehmen auch mit dieser Verlosung auf Flyern werben? Oder verstößt das Ganze gegen das Wettbewerbsrecht...
Das hängt ausschließlich von Form und Inhalt der Werbung ab.
Nullpium hat folgendes geschrieben::
Und was hat es mit Notaren und Verlosungen/Preisausschreiben/Gewinnspielen auf sich - muss da jedes Mal ein Notar für die Ziehung oder beim Ablauf anwesend sein/das Ganze überwachen?
Nein.
Grundsätzlich bestehen jedoch gerade bei Gewinnspielen vielerlei mögliche und nicht nur zivilrechtliche Fallstricke, deren Überprüfung m.E. einem Fachmann überlassen werden sollte.
Also erst einmal: vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe jetzt eine Kurzberatung mit einer auf Internetrecht speziailisierten Kanzlei gebucht. Sicher ist sicher!
Trotzdem möchte ich in dem Kontext noch eine vorbereitende Frage stellen:
FABKN hat folgendes geschrieben::
Nullpium hat folgendes geschrieben::
Kann das Unternehmen auch mit dieser Verlosung auf Flyern werben? Oder verstößt das Ganze gegen das Wettbewerbsrecht...
Das hängt ausschließlich von Form und Inhalt der Werbung ab.
Was wäre ein Beispiel für einen Flyertext der gegen das geltende Recht verstossen würde?
...und ein Beispiel der nicht gegen geltendes Recht verstoßen würde?
z.B.: "Unter allen Neuregistrierungen bis zum xx.xx.200x wird ein ABC verlost."
Also erst einmal: vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe jetzt eine Kurzberatung mit einer auf Internetrecht speziailisierten Kanzlei gebucht. Sicher ist sicher!
Trotzdem möchte ich in dem Kontext noch eine vorbereitende Frage stellen:
Das meinen Sie doch - nicht nur wegen des Verstoßes der Forenregeln - nicht ernst.
Nullpium hat folgendes geschrieben::
Was wäre ein Beispiel für einen Flyertext der gegen das geltende Recht verstossen würde?
...und ein Beispiel der nicht gegen geltendes Recht verstoßen würde?
z.B.: "Unter allen Neuregistrierungen bis zum xx.xx.200x wird ein ABC verlost."
Diese Fragen beantwortet Ihnen sicherlich der RA Ihres Vertrauens.
Das meinen Sie doch - nicht nur wegen des Verstoßes der Forenregeln - nicht ernst.
Eigentlich wollte ich mich nur bei Ihnen bedanken.
Oder verstößt mein Hinweis auf die Kurzberatung gegen die Forenregeln? Ich beziehe mich hierbei nicht auf Sie, sondern auf eine Beratung bei meinem RA.
Ich suche hier keine Rechtsberatung, sondern wollte in diesem Fall eher wissen, ob es anzuraten wäre eine Rechtsberatung vom Anwalt meines Vertraunes einzuholen. Ich dachte, dass ich damit nicht gegen die Juriquette verstoße. Falls dem nicht so ist, bitte ich um einen Hinweis und entschuldige mich dafür!
FABKN hat folgendes geschrieben::
Diese Fragen beantwortet Ihnen sicherlich der RA Ihres Vertrauens.
Aber was ist eine Kurzberatung?
Eine Kurzberatung ist ein spezielles (günstiges) Angebot meines RA für eine halbstündige Beratung. Diese ist natürlich nicht umfaßend, aber sie hilft mir eventuelle Kosten und Fallstricke bei speziellen Fällen zu erkennen. Außerdem erhalte ich bei kleineren Rechtsfragen eine schnelle Antwort.
Naja, vielleicht habe ich mich auch ein wenig im Ton vergriffen - falls das so sein sollte: Entschuldigung.
Die Sache ist nur die, daß hier keine konkreten Rechtsfragen beantwortet werden dürfen, sondern lediglich abstrakte Rechtsfälle diskutiert werden.
Sie haben allerdings geschrieben, daß SIE einen Rechtsanwalt beauftragen werden. Ergo: Kein abstrakter Sachverhalt, sondern doch ein indivuelles Rechtsproblem. Und dies verstößt gegen die hiesigen Regeln.
Nullpium hat folgendes geschrieben::
Ich suche hier keine Rechtsberatung, sondern wollte in diesem Fall eher wissen, ob es anzuraten wäre eine Rechtsberatung vom Anwalt meines Vertraunes einzuholen.
Eigentlich ist ja auch die Anwort, ob eine Rechtsberatung anzuraten wäre, eine Rechtsberatung.
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