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Polizei und Tankstelle
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:03    Titel: Polizei und Tankstelle Antworten mit Zitat

Es stellt sich zuerst die Frage, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Manchmal schon Winken, besonders bei steigenden Spritpreisen...

Zum Beispiel so:

Kunde Zahlungsfeudig (Z) tankt bei der Tankstelle T, zahlt die Rechnung und fährt weiter. Kunde Schuldner(S) tankt bei der gleichen Tankstelle, bezahlt nicht und fährt auch weiter. Als Folge meldet sich dann T bei der Polizei (P) mit der dringenden Bitte, den säumigen Kunden S zu finden. Man arbeitet schliesslich nicht umsonst. P meldet sich dann bei Z, und schildert den Sachverhalt so, als ob Z nicht bezahlt hätte.

Wie ist die Rechtslage Winken)
Welche Möglichkeiten hat P sich von der Unschuld des Z zu überzeugen, wobei keine weiteren Zeugen vorhanden sind.
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dr-oetker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Z könnte P z.B. die Tankquittung zeigen.
_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das macht Z auch. Aber dann erwidert T so:

Z hat zwei mal getankt. Das erste mal hat er bezahlt, dann ist er zum Auto gegangen, nochmal getankt, und ist dann weitergefahren. Der Betrag ist 25 € Winken.
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Laaaswood
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sind heute nicht alle Tankstellen kameratechnisch ausgestattet, wie ein BigBrother-Container? Da müsste sich doch was sehen lassen....

Lars
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Laaaswood hat folgendes geschrieben::
Sind heute nicht alle Tankstellen kameratechnisch ausgestattet, wie ein BigBrother-Container? Da müsste sich doch was sehen lassen....

Lars
Nur dann müsste T a) den Rekorder auch laufen lassen und b) auch -nicht nur- gelegentlich die Bänder wechseln und c) vor allem auch aufbewaren.
Bei meiner Tanke hapert es gelegentlich an b) und vorallem an c).
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dr-oetker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

T könnte Z ja anzeigen. Dann muß T die Schuld von Z beweisen, nicht Z seine Unschuld. Falls T ein Überwachungsvideo hat, das seine Aussage bestätigt, sollte das relativ eindeutig sein - wenn nicht, muß der Richter eben ohne Video zu einem Urteil kommen, also Glaubwürdigkeit der Aussagen bewerten usw...
_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung:

Z hat mit Karte bezahlt, nicht bar. Ein Monat später meldet sich P bei Z an, schildert den Sachverhalt und den Standpunkt von T - dass es Z war, der es seiner Meinung (T) die zweite Füllung nicht bezahlt hat, und fordert ihn auf, sich bei der Wache vorzustellen.

Anscheinend wurde S von T gar nicht bemerkt, und als einziger der in Frage kam war dann Z. Das bedeutet folglich, dass an dieser Tankstelle gar keine Video Überwachung installiert war.

Na ja, Anzeigen wegen 25 € - ob sich da der Aufwand lohnt, oder das Kosten/ Nutzen Verhältnis ausgewogen ist...Winken Wenn das häufig vorkommt, müsste T eher in die entsprechende Technik investieren, was gar nicht so kostspielig ist bei dem heutigen Angebot aus Fernost.

Natürlich könnte Z argumentieren, „wenn ich eine Straftat begehen wollte, dann würde ich erstmal gar nicht zahlen, und dann noch mal umsonst tanken – da wäre ich leicht erkennbar, und zweitens dann würde ich das Autokennzeichen entweder entfernen, oder unkenntlich machen. Anscheinend ist T auf Z nur deshalb gekommen, weil er die Kartendaten von Z hatte (die Zahlung des ersten Betrages) .

Aber das ist eine Frage die sich bei dem persönlichen Gespräch zwischen P und Z klären kann.

Interessant erscheint mir hier die Frage, wie die Rechtslage wäre. Dass es T versäumt hat, die Situation auf Video aufzuzeichnen, bedeutet es nicht, dass es schon solche Fälle nicht gegeben hat Winken.
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njur07
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir gerade noch einfiel - wenn solche offensichtliche Sicherheitslücken tatsächlich bei Leute wie T vorhanden wären, dann könnten Ortskundige wie zum Beispiel S diese Situation ausnutzen, sich dabei ruhig vorbereiten, ihr Autokennzeichen unkenntlich machen etc. und verdeckt auflauern. Wenn dann vorbeifahrende wie Z an der Kasse sind, haben Leute wie S die Möglichkeit, ungestört die Gunst der Stunde zu nutzen, die Kassiererin an der Tankstelle wäre ja mit Z beschäftigt.
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube aber, diese Frage berührt ziemlich wenig das Polizeirecht oder der Einsatz der Polizeibeamten. Da sind vermutlich andere Fachgebiete betroffen.

Zum Beispiel: Hat T Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises (die fehlenden 25 Euro),
und muss Z diese 25 Euro an T zahlen. Wenn ja - wann und wie ist dieser Anspruch entstanden, und wie kann T überhaupt diese Forderung durchsetzen. Wie ist die Rechtsverbindung zwischen T und Z, und ist überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen, woraus T irgendwelche Ansprüche in Bezug auf Z ableiten könnte Winken.

Der Begriff der Forderung, oder Schuldverhältnis im engeren Sinne müsste irgendwo im BGB geregelt sein, vielleicht 241 ff.. Da muss ich glaube ich im BGB nachschauen Winken
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njur07
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach. T meint ja, Z sagt - war ich nicht.
Genau das ist die Streitfrage. Ich hoffe du kannst lesen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.06.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema eine Frage, wie viel hat Z denn getankt? Voll, oder "inflationsfrei" = zB 40 €; denn wenn er sich voll gemacht hat, dann könnte er ja nicht noch für 25 € einen Berg drauf machen, oder?

Und, was hat Z getankt? Super und S Diesel??? Bzw. vv.
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njur07
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 03.06.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eigentlich eine theoretische Frage, die mit dem reelen Leben nichts zu tun hat Winken, (und keine unerlaubte Rechtsberatung). Man kann es fast so sehen wie die Behauptung, dass eine zwei- Ebene- Optimierung mit einem stetigen Knapsack -Problem in der unteren Ebene möglich ist…Aber Recht macht Spass!

Z hat für ca. 20 € getankt. Geklaut wurde Benzin in Wert für 25 €. Es ist sehr verwunderlich, dass sich P überhaupt bei Z meldet – es müssen ja irgendwelche Beweise vorliegen. Und vor allem - so viel Aufwand für 25 € …!
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 03.06.07, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

njur07 hat folgendes geschrieben::
Es ist sehr verwunderlich, dass sich P überhaupt bei Z meldet – es müssen ja irgendwelche Beweise vorliegen.


Nein, es ist nicht verwunderlich. Ps Aufgabe ist, im Falle einer moeglichen Straftat zu ermitteln, also die Beweise fuer oder wider zu beschaffen. Dazu gehoert es, mit den Beteiligten und mit moeglichen Zeugen zu reden.

Zitat:
Und vor allem - so viel Aufwand für 25 € …!


Der Ermittlungsaufwand wird nicht "fuer 25 Euro" gemacht, sondern um eine moegliche Straftat aufzuklaeren.

Unser Staat hat ein Interesse daran, dass sich Buerger und Gaeste an bestehende Regeln halten, da ansonsten das friedfertige Funktionieren unserer Gesellschaft nicht mehr gewaehrleistet ist. Dabei ist die Hoehe der verursachten haeufig Schadens unerheblich.
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njur07
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 03.06.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja so ist es. Dass Diebstahl jeglicher Form keine gute Entscheidung ist - da hat nur der Dieb eine andere Meinung. Aber um kurz den Fall zusammenzufassen – bei P oder dann vor Gericht müsste T also beweisen, dass Z der Dieb war. Dafür hat er die technische Möglichkeit der Videoüberwachung. Sollte T dafür nicht in der Lage sein, so würde er seine Behauptung nicht beweisen können. Oder so ungefähr …
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njur07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und letztendlich wäre Z mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr gut beraten, sich einen RA mit Schwerpunkten Straf-, Prozess-, und Verkehrsrecht zu suchen...Winken
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