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Widerrufsrecht einer geöffneten Ware

 
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Quod_esset_demonstrandum
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 17:41    Titel: Widerrufsrecht einer geöffneten Ware Antworten mit Zitat

Hallo,
hier meine Frage:

Ich habe online bei der Firma X einen Keuschheitsgürtel bestellt.
Als mich die Ware erreicht, habe ich das Produkt ausgepackt,
es war in eine durchsichtige Plastiktüte eingeschweißt,
die ich ebenfalls geöffnet habe, um das Produkt auch mal anfassen zu können.
Habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und
die Ware ohne Angabe von Gründen und innerhalb der Frist zurückgesendet.

Habe die Firma X per Mail auf meine Rücksendung vorbereitet und nach mehrmaligem E-Mailwechsel folgende Begründung erhalten:


[i]"Unsere Hygiene Artikel sind in einem durchsichtigen PVC Beutel ( versiegelt) ver-<br>packt. Somit haben Sie die Möglichkeit wie in einem Geschäft die Ware zu prüfen.<br>Eine Rücksendung/ Reklamation ist nur möglich, wenn die Verpackung <br>( und das Siegel ) unbeschädigt sind.<br><br>Haben Sie Fragen zu dem Produkt: Gern stehen wir..."[/i]

Nun will mir die Firma X das in Vorkasse geleistet Geld nicht rücküberweisen.
Oben Zitiertes steht nicht in den von Firma X mir per Mail zugesandten ABG`s.


Welche Möglichkeiten habe ich?
Es geht um einen Betrag von knapp 150€.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen!

Liebe Grüße

Smilie[/i]
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