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Verfasst am: 30.06.07, 12:05 Titel: Darf man seine Arbeit in den Urlaub mitnehmen?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Wie ist das eigentlich, wenn man einer Arbeit nachgeht, die von jedem Ort der Welt aus ausgeführt werden kann? Es ist lediglich ein Laptop mit Internetanschuss möglich.
Einmal angenommen, man ist mit dieser Arbeit nicht rechtzeitig fertig geworden, plant aber einen Urlaub in einem Land, für das man keine Arbeitserlaubnis hat (z.B. USA). Kann man diese Arbeit - die man ja von einem deutschen Auftraggeber bekommen hat - einfach "mitnehmen" und in den USA ausführen bzw. ausliefern?
Worauf kommt es da genau an?
- Auf den Hauptwohnsitz des Freiberuflers?
- Auf den Sitz des Auftraggebers?
- Auf den Aufenthaltsort zu der Zeit, wenn man den Auftrag erhält?
- Auf den Aufenthaltsort, an dem der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird?
- Auf den Aufenthaltsort bei Auslieferung des Auftrags? (Die Auslieferung erfolgt per E-Mail.)
Macht es einen Unterschied, ob es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt (Urlaub) oder einen längerfristigen Aufenthalt (Studium im Ausland) handelt?
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