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Verfasst am: 12.09.07, 13:26 Titel: Mal ne Frage zu dem letzten Urteil des Verfassungsgerichtes
zu den Rundfunkgebühren.
Der Kern des Urteils besagt, dass sich die Länder nicht in die Preisgestaltung der Rundfunkanstalten einmischen dürfen.
Im Artikel 20 GGdBRD seht doch sinngemäss:
Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird ausgeübt durch Wahlen.
Ich habe aber weder einen Intendanten einer Rundfunkanstalt noch diese sogenannte "unabhängige Komission" gewählt,
die die Rundfunkgebühr ermittelt.
--wird das Forum abgemahnt, wenn ich GEZ-Steuer schreibe? --
Wenn eine Regierung zu schlecht wirtschaftet und zu viele Steuern erhebt, wird sie abgewählt.
Dem System der ÖR-Rundfunkanstalten fehlt diese demokratische Legitimation.
Die wirtschaften ohne Rücksicht auf Verluste und vergrössern ihren Finanzbedarf nach ihrem eigenen belieben,
ohne dass der Steuerzahler darauf Einfluss nehmen kann.
Früher war der unabhängige gebührenfinanzierte öffentlichrechtliche Rundfunk mal eine Stütze der Demokratie,
aber jetzt mutiert das System zu einem Parasiten der Volkswirtschaft.
Das scheint mir, ist den Verfassungsrichtern nicht bewusst.
eigentlich sind doch die Landeszustimmungsgesetze zur Gebührenfestsetzung Spezialgesetze ggü. dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und dem sonstigen Staatsverträgen zur Programmgestaltung. Aus dem Urteil würde ich nun ableiten, dass die Rundfunkanstalten fast nach Belieben ihren Bedarf melden dürfen und der Beitragszahler muss es bezahlen. Ich dachte immer, die Länder setzen durch Gesetz das Budget fest (mittelbar über Beitrag) und die Rundfunkanstalten müssen ihr Programm mit diesem Budget gestalten. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass sich nicht demokratisch legitimierte Gremien das Recht herausnehmen dürfen, mehr Geld zu verlangen. Wenn das Budget geringer ist, müssen die Anstalten eben ihr Programm umgestalten (zB nicht mehr für 100e Millionen irgendwelche Sportveranstaltungen übertragen, um damit eine "Meinungsvielfalt" herzustellen).
Hierzu noch eine Frage: Viele Bundesländer sehen die Möglichkeit des Volksentscheides vor. Könnte man so die Staatsverträge in einem Land kündigen (zB Bayern) (Gesetz zur Kündigung des Staatsvertrages), zumal in der Bevölkerung häufig die "GEZ" kritisiert wird. Dann würde zB der Bayerische Rundfunkt wegfallen, die Bayern müssten keine GEZ mehr bezahlen, könnten aber trotzdem noch die anderen dritten Programme anschauen (die ja von den anderen Ländern finanziert werden), da sich deren sendemäßige Ausstrahlung ja nicht von Bayern verbannen lässt. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.09.07, 00:29 Titel: Re: Mal ne Frage zu dem letzten Urteil des Verfassungsgerich
Haegar_the_Horrible hat folgendes geschrieben::
--wird das Forum abgemahnt, wenn ich GEZ-Steuer schreibe? --
Zumindest kann ich dir sagen, dass es sich nicht um Steuern handelt, sondern um Gebühren. Den Unterschied erkennst du daran, dass du im Gegensatz zu Steuern eine direkte Gegenleistung bekommst - ein öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm.
Haegar_the_Horrible hat folgendes geschrieben::
Im Artikel 20 GGdBRD seht doch sinngemäss:
Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird ausgeübt durch Wahlen.
Ich habe aber weder einen Intendanten einer Rundfunkanstalt noch diese sogenannte "unabhängige Komission" gewählt, die die Rundfunkgebühr ermittelt
Da steckt ein Denkfehler drin. Wir werden ja nicht von der Gebührenkommission regiert. Sie soll wie die Rundfunkanstalten, auch von Regierung und Parlament, unabhängig sein, um die Pressefreiheit zu erhalten. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Dann würde zB der Bayerische Rundfunkt wegfallen, die Bayern müssten keine GEZ mehr bezahlen, könnten aber trotzdem noch die anderen dritten Programme anschauen (die ja von den anderen Ländern finanziert werden), da sich deren sendemäßige Ausstrahlung ja nicht von Bayern verbannen lässt.
Das müßte wohl schon möglich sein. Vor einigen Jahren mußte z.B. das Österreichische Fernsehen dafür sorgen, daß seine Programme in Deutschland nicht mehr zu empfangen sind, damals aus linzenzrechtlichen Gründen. Sicherlich geht es nicht metergenau auf die Grenze.
ZDF, ARD, 3sat und arte würden dann wohl auch Bayern nicht mehr befunken.
Vor einigen Jahren mußte z.B. das Österreichische Fernsehen dafür sorgen, daß seine Programme in Deutschland nicht mehr zu empfangen sind, damals aus linzenzrechtlichen Gründen.
...übrigens sehr schade, denn auf ORF1 und 2 laufen oft Sendungen, die dann wenig später erst auf ProSieben gesendet werden.
Soweit ich mich entsinne, war das der Grund ... die Privatsender hatten Angst, daß die Deutschen das lieber werbefrei im ORF ansehen wollen.
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