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Verfasst am: 06.06.07, 18:04 Titel: Mit raubkopierten Programmen Dateien veröffentlicht
Einen schönen guten Abend wünsche ich!
Vorweg:
Ich habe mich bereits via Forensuche darüber informiert, ob es schon ein ähnliches Thema gibt. Da es aber überaus schwer zu beschreiben ist, konnte ich nichts finden. Sollte das Thema trotzdem schon bearbeitet worden sein, bitte ich um Benachrichtigung per PN, der Thread kann dann gelöscht werden!
So, nun zum eingemachten.
Viele kennen es: In Foren werden in Grafik- oder Video-Threads Werke von Designern, Amateuren oder totalen Newbies vorgestellt. Doch ob Photoshop, VideoVegas, Adobe Premiere: ist es legal, diese Dateien zu veröffentlichen, wenn sie mit einem raubkopierten Programm erstellt wurden? Gibt es zu dieser verworrenen Frage einen Paragraphen, oder ist auch das eine rechtliche Grauzone?
Immerhin unterstützt man dadurch die illegale Raubkopiererei, da man sich nicht klar von Raubkopierern entfernt und ihnen Raum für "geklaute" Individualität gibt!
ist es legal, diese Dateien zu veröffentlichen, wenn sie mit einem raubkopierten Programm erstellt wurden?
Woran erkennt man das denn?
Ich finde diese Frage auch interessant. Rein Technisch ist es kein Problem, eine raubkopierte Software anhand der hergestellten Medien zu erkennen. Gerade bei Bildern funktioniert es ganz einfach. Es wird z.B. der Farbwert einiger Pixel eeeetwas hochgesetzt, sodass unterm Strich sich eine digitale Signatur ergibt. In diese digitale Signatur könnte man z.B. auch eine Serial reinpacken. Wenn ein Hersteller dann z.B. ein Bild findet, könnte er dann die Seriennummer aus einer Grafik extrahieren und weiß dann, ob das Bild mit einer Raubkopie oder mit einer lizensierten Kopie erstellt wurde.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.06.07, 19:15 Titel:
Mmh, wie erkennt denn das Programm, das es raubkopiert wurde und deshalb nun irgendwelche Änderungen an den Farbwerten vornehmen muß? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Könnte dann ja die Serial von einem Freund sein, ders gekauft hat.
Ist denn bekannt, dass manche Programme das so machen? Diese Methode bei Druckern ist nämlich sehr umstritten.
Foren, in denen meist minderjährige oder zumindest noch sehr junge Benutzer sind: Oftmals gibt es hier "GFX-" und "Video-" Themen in denen sie ihre Machwerke zur Schau stellen. Kann / muss ein Admin einschreiten, wenn es offensichtlich ist, dass sich ein kleiner Steppke von 15 Jahren kein Grafik-, Video- und Modellingprogramm von 1000€ + leisten könnte, trotzdem aber Werke aus diesen Fabriken veröffentlicht?
Könnte dann ja die Serial von einem Freund sein, ders gekauft hat.
Ist denn bekannt, dass manche Programme das so machen?
Also ich kann ich nicht daran erinnern, etwas in der Art gehört zu haben. Vor etwa einem Jahr habe ich für mich / meine Kunden / meine Partnerunternehmen ein Programm entwickelt, dass in meinen Grafiken eine digitale Signatur speichert. Bisher wurden damit 2 Prozesse gewonnen. Dort haben nämlich fremde die Grafiken geklaut.
Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass Adobe in die Export Filter auch soetwas einigebaut hat. Soetwas zu entdecken ist natürlich unglaublich schwer.
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Diese Methode bei Druckern ist nämlich sehr umstritten.
Ja, auch hier kenne ich ein Gegenbeispiel. Ja, es stimmt. Wer heute Wohneigentum anderen zur Verfügung stellt, ist entweder verrückt oder Anwalt. Leider ist mein Arbeitskollege kein Anwalt .. aber der Mieter ein krimineller....
Mein Arbeitskollege hat eine Wohnung neu vermietet. Die Vertragsunterzeichnung war bei Ihm zu hause. Dort hat er auch auf seinem Drucker den selbstgeschriebenen Vertrag ausgedruckt. Der Mieter hat bei ihm sowohl den Drucker, als auch das Papier gesehen, aus dem der Vertrag ausgedruckt wurde.
Exakt mit dem gleichen Drucker auf ähnlichem Papoer hat er einfach die Seiten vor der Unterschrift geändert. Mit dieser Technik hat er sich einen Garagenplatz und eine Mietminderung von 200€ pro Monat erschlichen. Dummerweise darf er jetzt 750€ an den Staat zahlen.
Genau das war auch der Grund, wieso man dieses Dots eingeführt hat. Man wollte Fälschungen vorbeugen, indem man die Herkunft eines Ausdrucks auf den Ausdruck selbst anbringt. Und da ich weder falschgeld, noch Erpresserschreiben mit meinem Drucker drucke, habe ich auch nichts dagegen, dass auf dem Ausdruck die Serial meines Druckers steht.
Ich möchte nicht anmaßend sein, aber ich suche recht dringend eine plausible Antwort, und zwar ob man als Admin Rechte / Pflichten hat, wenn Dateien, die mit gecrackter Software erstellt wurden im Forum sind!
Tut mir Leid, vor allem da ich hier die Teammitglieder zurechtpfeife
Also vorausgesetzt es _gäbe_ eine Möglichkeit, das zu erkennen...
Ich bin ja nun Laie aber es drängen sich mir Vergleiche auf wie:
- Darf ein Kunstwerk, das mit geklauten Pinseln gemalt wurde, von einem Museum ausgestellt werden?
- Ist der Kaufvertrag bei 'nem Elektromarkt gültig, wenn der Käufer mit 'nem gestohlenen Auto vorgefahren ist?
- Darf der Hausbesitzer eine Wand stehen lassen, die der Dieb eines Betonmischers mit dem eben darin gemischten Beton hochgezogen hat?
Alle mehr oder weniger hinkend aber ich würde in allen drei Fällen ja sagen. Denn durch das rechtswidrige Benutzen eines "Geräts" wird ja nicht automatisch das daraus entstehende Ergebnis selbst rechtswidrig. Zumindest dürfte sich meiner Meinung nach weder das Museum, noch der Bäcker, noch der Hausbesitzer strafbar machen.
Aber ich lass mich natürlich gerne korrigieren, falls ich da falsch liegen sollte.
Gruß
Rena
PS:
Zitat:
Tut mir Leid, vor allem da ich hier die Teammitglieder zurechtpfeife
Mal abgesehen vom VerschieBiberer-Moderator ... "FDR-Mitglied" unter dem Benutzernamen ist einfach nur ein Nutzerstatus, den jeder nach einer gewissen Anzahl Postings bekommt. Hat also keine offizielle Aussage, insofern keine Sorge.
Und "zusammenpfeifen" kenn ich irgendwie anders. So höflich hab ich glaub noch nie jemanden einen zusammenpfeifen gesehen. _________________ The angels have the phone box
Na, da wurde bei meiner Erziehung wohl doch nicht alles falsch gemacht
Nun, zu den Fällen:
Es ist ja kein echtes Problem, dass Leute mit gestohlenen Autos vorfahren und dann eine völlig andere Handlung machen. Hier wäre der Vergleich besser: Dürfte jemandem der Sieg in einem Autorennen aberkannt werden, wenn er mit einem geklauten Fahrzeug angetreten wäre?
Die Wand: Auch hier kenne ich es nicht als Problemfall, dass sich unzählig viele deutsche eine Wand hochziehen, mit geklauten Gerätschaften. Abgesehen davon, dass das Runterladen einer Testversion und Key einfacher ist, als einen Betonmischer zu klauen!
Bei Photoshop und VideoVegas (nur um mal die bekanntesten zu nennen) ist es meiner Meinung nach ein Massenphänomen: Jeder, der sich ein bisschen mit Foren zu PC-Spielen, Webdesign und sonstigen IT-Sachen (mir fehlt das Wort) beschäftigt hat, kennt diese Programme und nutzt sie ggf. auch. Das ist eine große Menge, kann man nun rechtlich belangt werden, wenn "auffliegt", dass alle zweihundert Poster (nicht die, um sie an die Wand zu hängen ) gecrackte Versionen eines teuren Programms benutzen und nur somit ihre Werke zur Schau stellen können?
Danke
MatouNoir
PS: Rena Hermann - woher weißt du mein Geschlecht? Gruß
Es ist ja kein echtes Problem, dass Leute mit gestohlenen Autos vorfahren und dann eine völlig andere Handlung machen. Hier wäre der Vergleich besser: Dürfte jemandem der Sieg in einem Autorennen aberkannt werden, wenn er mit einem geklauten Fahrzeug angetreten wäre?
Ok ... dann das Beispiel mit dem Sieg:
Je nach Statuten des Veranstalters könnte von jenem vielleicht tatsächlich der Sieg aberkannt werden. Das wird er in so einem Fall möglicherweise auch tun.
Ein z.B. strafrechtliches Problem im speziellen für den Rennveranstalter hinsichtlich des Siegs an sich sehe ich hier allerdings ebenfalls nicht. Denn für für das reine Ergebnis, Schnellster gewesen zu sein (Definition Sieg: als erster durchs Ziel), ist es ja unerheblich ob das Auto geklaut oder rechtmäßig erworben wurde.
Zitat:
Das ist eine große Menge, kann man nun rechtlich belangt werden, wenn "auffliegt", dass alle zweihundert Poster (nicht die, um sie an die Wand zu hängen ) gecrackte Versionen eines teuren Programms benutzen und nur somit ihre Werke zur Schau stellen können?
Wie gesagt - mir fehlt hier die Kausalität. Ein Werkzeug unberechtigt zu nutzen ist das eine. Ein Bild ist aber nur ein Bild und solange dieses selbst keine Rechte verletzt...
Die Menge dürfte meiner Ansicht nach auch irrelevant sein. Wenn etwas ist nicht erlaubt ist, dann wäre es das auch schon bei nur einem Fall nicht.
Aber nochmal ein anderes Beispiel: Ich breche in ein Tonstudio ein, nehm den Praktikanten als Geisel und zwing den Tontechniker damit zur Arbeit, nehme mein eigenes Lied auf, erpresse anschließend ggf. noch den einen oder anderen Musikredakteur mit irgendwas, damit es oft gespielt wird, und es wird tatsächlich ein Hit. Für den Einbruch und das ganze andere werd ich logischerweise verknackt. Aber dürfen deshalb von Rechts wegen Radiostationen (-> analog: Forenbetreiber) den Song nicht mehr spielen? Ich glaube doch ... nehm ich zumindest an.
Grüße
Rena
... Laie, nicht vergessen. Und insofern nur laienhaft überlegt, vielleicht lieg ich ja auch total falsch.
PS:
Zitat:
PS: Rena Hermann - woher weißt du mein Geschlecht? Gruß
Rein statistisch gesehen - die Chancen waren gut. _________________ The angels have the phone box
@ MatouNoir, zum Thema, der Ersteller der Bilder und damit Nutzer der Software könnte Ärger bekommen aber nicht der Veröffentlicher. Selbst, wenn die Nutzungsrechte oder was auch immer dadurch für den Veröffentlicher billiger gewesen sein sollten, ist das das Problem vom Ersteller, wenn er "nachzahlen" muß.
MatouNoir hat folgendes geschrieben::
... und ihnen Raum für "geklaute" Individualität gibt!
Seit wann kommt Individualität aus einer Lizenz? _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.06.07, 15:28 Titel:
MatouNoir hat folgendes geschrieben::
Kann / muss ein Admin einschreiten, wenn es offensichtlich ist, dass sich ein kleiner Steppke von 15 Jahren kein Grafik-, Video- und Modellingprogramm von 1000€ + leisten könnte, trotzdem aber Werke aus diesen Fabriken veröffentlicht?
In wiefern denn "einschreiten"? Bis auf wenige Ausnahmen muß niemand Straftaten zur Anzeige bringen.
Eine Beihilfe oder Mitstörereigenschaft oder "Billigung/Belohnung von Straftaten" sehe ich auch nicht, denn das Erstellen der illegalen Kopie ist ja bereits geschehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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