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person A bekommt seit monaten von diversen firmen unaufgefordert werbesendungen zugeschickt. A beschwert sich bei mehreren dieser firmen telefonisch und will wissen, woher die seine persönlichen daten haben. A bekommt keine auskunft, es wird ihm aber versichert, dass er keine weitere post bekommen wird.
nachdem einige dieser firmen trozdem weiter werbung zuschicken, beschwert A sich erneut telefonisch bei einem der versender.
da der angerufene call-center-agent C unverschämt wird und sich über A lustig macht, möchte A gerne den namen des vorgesetzten erfahren. C gibt darüber keine auskunft. A möchte nun den namen des C wissen. C nennt lediglich seinen nachnamen.
auf die frage, was C denn in so einem fall unternehmen würde, sagt C zu A, ihm könne so etwas nicht passieren. wer seinen namen und seine adresse irgendwo im internet angebe, sei sowieso selbst schuld (der genaue wortlaut war um einiges überheblicher).
A will nun irgendwo dampf ablassen und sucht im internet nach persönlichen daten des angerufenen. da er weiß, wo sich das call-center befindet und C einen ungewöhnlichen nachnamen angegeben hat, hat er innerhalb von 40 minuten anhand von internetrecherche und ein paar anrufen die betreffende person mit vor- und nachnamen und postanschrift ausfindig gemacht.
immer noch stinksauer, meldet sich A nun anhand der daten des C bei diversen internet-versandhäusern an und bestellt umfangreiches (kostenloses) informationsmaterial.
C dürfte in den nächsten wochen daher einige zeit in die entsorgung von altpapier stecken müssen.
nun packt A aber die angst, sich strafbar gemacht zu haben, indem er die daten "missbraucht" hat.
hat er?
gerne darf jeder seinen senf dazu abgeben. danke!
gruß
kingwilli (der wieder einmal nicht gleich A ist, das möchte ich mal ausdrücklich betonen!)
"dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt"??
ist das beim dargelegten sachverhalt schon anzunehmen?
gibt es irgendwelche einschlägigen urteile?
edit: noch ein paar zusatzfragen:
wie sieht es mit der beweislage aus? nehmen wir an, C stellt strafanziege, werden dann die versender der werbesendungen aufgefordert, die ip des bestellers herauszugeben?
wie sieht das in der praxis aus, ist der aufwand nicht viel zu hoch?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.06.07, 15:23 Titel:
KingWilli hat folgendes geschrieben::
"dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt"??
ist das beim dargelegten sachverhalt schon anzunehmen?
IMO nein, wenn das Infomaterial kostenlos war, also keinen "Aufwand" seitens des C zur Rückabwicklung erforderte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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