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Fernabsatzvertrag widerrufsrecht Hilfe bitte :)
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Dracotin
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Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 00:24    Titel: Fernabsatzvertrag widerrufsrecht Hilfe bitte :) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe auf einer Seite etwas bestellt. Ein Buch. In den AGB's findet sich die Zeile

"Der Kunde hat als Verbraucher innerhalb zwei Wochen ein Widerrufsrecht. Die Frist beginnt bei Warenlieferungen ab Eingang der Waren beim Empfänger,"

Da ich die Ware wohl nicht erhalten werde(bin wohl auf etwas reingefallen) würde ich gerne den Vertrag wiederrufen. Doch leider habe ich mich erst nach Vertragsabschluss über die Firma kundig gemacht.
Muss ich den Betrag jetzt Zahlen, da sich die oben genannte Zeile in den AGB's findet, oder kann ich den Vertrag auch gleich wiederrufen, da die AGB nicht rechtens ist?

Wenn ich den Vertrag nicht wiederrufen kann, muss ich es wohl bezahlen. Naja die Welt ist es nicht aber es wäre ärgerlich.

Dracotin

Edit: Die Firma ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr.)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 06:07    Titel: Re: Fernabsatzvertrag widerrufsrecht Hilfe bitte :) Antworten mit Zitat

Dracotin hat folgendes geschrieben::
Da ich die Ware wohl nicht erhalten werde
Wenn ich eine bestellte Ware sowieso nicht erhalte, kann ich mir doch sämtliche Gedanken über Widerruf etc. pp. sparen, oder nicht? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 06:19    Titel: Re: Fernabsatzvertrag widerrufsrecht Hilfe bitte :) Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Dracotin hat folgendes geschrieben::
Da ich die Ware wohl nicht erhalten werde
Wenn ich eine bestellte Ware sowieso nicht erhalte, kann ich mir doch sämtliche Gedanken über Widerruf etc. pp. sparen, oder nicht? Geschockt


auch wenn Vorkasse vereinbart ist? Frage
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AFB
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BeitragVerfasst am: 14.06.07, 07:37    Titel: Re: Fernabsatzvertrag widerrufsrecht Hilfe bitte :) Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Dracotin hat folgendes geschrieben::
Da ich die Ware wohl nicht erhalten werde
Wenn ich eine bestellte Ware sowieso nicht erhalte, kann ich mir doch sämtliche Gedanken über Widerruf etc. pp. sparen, oder nicht? Geschockt


Das sehe ich auch so.

Unklar ist mir allerdings, was das Widerrufsrecht mit "Vorkasse" zu tun hat.
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

nehmen wir mal an ,ein kunde ersteigert ein produkt bei xbay von einem gewerblichen verkäufer. die bezahlung erfolgt üblicherweise per vorkasse.
hier besteht ein 14-tägiges rücktrittsrecht.
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig davon, daß das Widerrufsrecht auch einen Monat bestehen kann, ist das richtig.

Aber einen Zusammenhang zwschen Zahlung per Vorkasse und Widerrufsrecht sehe ich nicht.
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Dracotin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also muss ich bezahlen und erst nach eingang der Ware besteht das wiederrufsrecht oder wie hab ich das verstehen?^^'

Oder kann ich doch noch zurück treten, da es ja ein gewerblicher kunde ist?


Zuletzt bearbeitet von Dracotin am 14.06.07, 09:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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AFB
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BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dracotin hat folgendes geschrieben::
Also muss ich bezahlen und erst nach eingang der Ware besteht das wiederrufsrecht oder wie hab ich das verstehen?^^'


Die Beantwortung dieser konkreten Frage würde eine individuelle Rechtsberatung darstellen, welche aufgrund der Forenregeln hier nicht erfolgen darf.

Sofern es Ihnen jedoch um ein grundsätzliches Rechtsverständnis zu dieser Problematik geht, sollten Sie nochmals den Beitrag von Biber lesen oder Ihren Beitrag entsprechend ändern.
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Dracotin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war nur wegen den AGB bestimungen etwas irritiert aber wenn ich denoch zurücktreten kann amche ich dasauch vielen dank!
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dracotin hat folgendes geschrieben::
Also muss ich bezahlen und erst nach eingang der Ware besteht das wiederrufsrecht oder wie hab ich das verstehen?^^'

Oder kann ich doch noch zurück treten, da es ja ein gewerblicher kunde ist?


lassen sie sich nicht durcheinanderbringen.

nach der fernabsatzrichtlinie besteht ein 14-tägiiges widerrufsrecht auch vor der bezahlung.
nach erhalt der ware gibt es ein .rücktrittsrecht,

Zitat:
Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


http://www.fernabsatz-gesetz.de/fernabsatzrichtlinie.htm
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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 14.06.07, 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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AFB
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BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::

nach der fernabsatzrichtlinie besteht ein 14-tägiiges widerrufsrecht auch vor der bezahlung.
nach erhalt der ware gibt es ein .rücktrittsrecht,


Ein Käufer sollte sich allerdings eher auf die entsprechenden Umsetzungen im BGB (§§ 312b ff.) berufen.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

AFB hat folgendes geschrieben::


Ein Käufer sollte sich allerdings eher auf die entsprechenden Umsetzungen im BGB (§§ 312b ff.) berufen.


als da wären?

wie wäre es mit nützlichen transparenz informationen. hier im forum soll wohl auch das rechtsverständnis von laien gefördert werden.


Zitat:
Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.


Zitat:
Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen.

_________________
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AFB
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BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
AFB hat folgendes geschrieben::


Ein Käufer sollte sich allerdings eher auf die entsprechenden Umsetzungen im BGB (§§ 312b ff.) berufen.


als da wären?



Das schrieb ich doch bereits und wurde auch von Ihnen zitiert: §§ 312b ff. BGB.

J_Denver hat folgendes geschrieben::

wie wäre es mit nützlichen transparenz informationen. hier im forum soll wohl auch das rechtsverständnis von laien gefördert werden.


Welche Transparenzinformationen wünschen Sie?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Widerrufsrecht besteht. Die Frist hat auch noch nicht begonnen.

Ob man dieses Widerrufsrecht aus der Richtlinie RL 97/7/EG oder aus § 312 d I BGB ableitet, ist eigentlich egal. Die RL 97/7/EG ist ausnahmsweise self-executive, aber das nationale Recht bietet durch § 312 d I BGB ausreichend Schutz.

Grüße
KurzDa
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Neon
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die RL 97/7/EG ist ausnahmsweise self-executive

Nö, Richtlinien finden im horizontalen Verhalten, also unter Privaten, keine unmittelbare Anwendung (vgl. EuGH-Urteil Faccini Dori).
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