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Zu viel vollstreckt

 
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RAinMi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 12:31    Titel: Zu viel vollstreckt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, Smilie

Was passiert, wenn der GV zu viel vollstreckt, weil der Schuldner ihm ggü nicht alle geleisteten Zahlungen angegeben hat?
DAs Gels wurde an den RA ausgezahlt.

Muss dieser zB aus standesrechtlicher Sicht zurückzahlen oder kann man erst auf eine Forderung des Schuldners warten?

Viele Grüße.

Frage
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bommelunder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 431
Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer soll zurückzahlen?

Gruß
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rückerstattung sollte (gegebenenfalls nach Rückfrage bei der Mandantschaft, ob weitere Ansprüche offen sind) doch wohl selbstverständlich sein.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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RAinMi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

DAs das "ethisch" richtig ist, ist klar.
Ist das auch rechtlich gesehen so?

Wenn das Geld schon beim Mandanten ist, muss der das erst wieder raus rücken...
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auch das ist m. E. weniger ein rechtliches als ein praktisches Problem. Muß zur Abwechselung halt mal der Shculdner hinter seinem Geld herlaufen.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube der RA bzw der Gläubiger - ist nicht verpflichtet _ freiwillig auf die Überzahlung hinzuweisen !

lg
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Bin klein und gemein
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Ich glaube der RA bzw der Gläubiger - ist nicht verpflichtet _ freiwillig auf die Überzahlung hinzuweisen !

Der Glaube mag dir bleiben, aber was ist mit §§ 812 ff. BGB? Sind die weggefallen? Geschockt
RAinMi hat folgendes geschrieben::

weil der Schuldner ihm ggü nicht alle geleisteten Zahlungen angegeben hat?

Wieso der Schuldner? Hat der Gläubiger denn alle Zahlungen, die er im Zeitpunkt oder während der Vollstreckung erhalten hat, korrekt angegeben?

Wenn nicht, wären wir wieder bei der ungerechtfertigten Bereicherung nach BGB und wenn die Zahlung absichtlich "vergessen" wurden, auch gleich noch im StGB.

Natürlich muss der Gläubiger Zahlungen, die er ohne Rechtsgrund erhalten hat, heraus geben. Und wer was auf sich hält, macht das auch freiwillig. Winken
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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RAinMi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Alle Zahlungen wurden vom Gläubiger bis zur Erteilung des Vollstreckungsauftrages an den GV angegeben. Der fragt dann den Schuldner nach weiteren geleisteten Zahlungen. Und die wurden nicht angegeben.,

Der Gläubiger und auch sein Anwalt wurden im Prozess und auch danach allerdings mehrfach beleidigt und beschimpft, dass er keinen KOntakt mit dem Schuldner mehr aufnehmen will. (Auch noch , um dem frechen Menschen Geld zukommen zu lassen....)
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

RAinMi hat folgendes geschrieben::
Der Gläubiger und auch sein Anwalt wurden im Prozess und auch danach allerdings mehrfach beleidigt und beschimpft, dass er keinen KOntakt mit dem Schuldner mehr aufnehmen will. (Auch noch , um dem frechen Menschen Geld zukommen zu lassen....)


Aha. Wenn mir jemand frecht kommt, habe ich also das Recht, Geld zu behalten, welches mir nicht gehört? Als Strafe sozusagen? Geschockt

Dem Beitrag von Maus ist m. E. nichts hinzuzufügen.
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