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RAinMi Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.07, 12:31 Titel: Zu viel vollstreckt |
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Hallo zusammen,
Was passiert, wenn der GV zu viel vollstreckt, weil der Schuldner ihm ggü nicht alle geleisteten Zahlungen angegeben hat?
DAs Gels wurde an den RA ausgezahlt.
Muss dieser zB aus standesrechtlicher Sicht zurückzahlen oder kann man erst auf eine Forderung des Schuldners warten?
Viele Grüße.
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bommelunder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2006 Beiträge: 431 Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald
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Verfasst am: 07.06.07, 12:52 Titel: |
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Hallo,
wer soll zurückzahlen?
Gruß |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 07.06.07, 12:52 Titel: |
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Die Rückerstattung sollte (gegebenenfalls nach Rückfrage bei der Mandantschaft, ob weitere Ansprüche offen sind) doch wohl selbstverständlich sein. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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RAinMi Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.07, 15:37 Titel: |
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DAs das "ethisch" richtig ist, ist klar.
Ist das auch rechtlich gesehen so?
Wenn das Geld schon beim Mandanten ist, muss der das erst wieder raus rücken... |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 07.06.07, 15:54 Titel: |
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Aber auch das ist m. E. weniger ein rechtliches als ein praktisches Problem. Muß zur Abwechselung halt mal der Shculdner hinter seinem Geld herlaufen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 07.06.07, 20:53 Titel: |
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Ich glaube der RA bzw der Gläubiger - ist nicht verpflichtet _ freiwillig auf die Überzahlung hinzuweisen !
lg _________________ Bin klein und gemein |
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Maus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 2357
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Verfasst am: 07.06.07, 23:13 Titel: |
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| danyb hat folgendes geschrieben:: | | Ich glaube der RA bzw der Gläubiger - ist nicht verpflichtet _ freiwillig auf die Überzahlung hinzuweisen ! |
Der Glaube mag dir bleiben, aber was ist mit §§ 812 ff. BGB? Sind die weggefallen?
| RAinMi hat folgendes geschrieben:: |
weil der Schuldner ihm ggü nicht alle geleisteten Zahlungen angegeben hat? |
Wieso der Schuldner? Hat der Gläubiger denn alle Zahlungen, die er im Zeitpunkt oder während der Vollstreckung erhalten hat, korrekt angegeben?
Wenn nicht, wären wir wieder bei der ungerechtfertigten Bereicherung nach BGB und wenn die Zahlung absichtlich "vergessen" wurden, auch gleich noch im StGB.
Natürlich muss der Gläubiger Zahlungen, die er ohne Rechtsgrund erhalten hat, heraus geben. Und wer was auf sich hält, macht das auch freiwillig.  _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung. |
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RAinMi Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 08.06.07, 12:34 Titel: |
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Alle Zahlungen wurden vom Gläubiger bis zur Erteilung des Vollstreckungsauftrages an den GV angegeben. Der fragt dann den Schuldner nach weiteren geleisteten Zahlungen. Und die wurden nicht angegeben.,
Der Gläubiger und auch sein Anwalt wurden im Prozess und auch danach allerdings mehrfach beleidigt und beschimpft, dass er keinen KOntakt mit dem Schuldner mehr aufnehmen will. (Auch noch , um dem frechen Menschen Geld zukommen zu lassen....) |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.07, 14:20 Titel: |
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| RAinMi hat folgendes geschrieben:: | | Der Gläubiger und auch sein Anwalt wurden im Prozess und auch danach allerdings mehrfach beleidigt und beschimpft, dass er keinen KOntakt mit dem Schuldner mehr aufnehmen will. (Auch noch , um dem frechen Menschen Geld zukommen zu lassen....) |
Aha. Wenn mir jemand frecht kommt, habe ich also das Recht, Geld zu behalten, welches mir nicht gehört? Als Strafe sozusagen?
Dem Beitrag von Maus ist m. E. nichts hinzuzufügen. _________________ Karma statt Punkte! |
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