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Dringend! Online-Vertrag mit meinem 16jährigem Sohn

 
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libellchen03
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 00:05    Titel: Dringend! Online-Vertrag mit meinem 16jährigem Sohn Antworten mit Zitat

Erst einmal ein Hallo an alle zusammen. Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich in der Hinsicht mal erkundigen muss, aber im Moment bin ich ziemlich ratlos. Und zwar geht es darum: Mein Sohn, 16 Jahre alt, hat im Internet rumgesurft, ich war nicht anwesend und ist auf eine Seite über Namen- und Ahnenforschung gekommen. Hab mir diese Seite mal angesehen. Dort wird eigentlich nur in der Du-Form geschrieben, von wegen "Willst Du wissen, was Dein Name bedeutet? Hast Du adlige Vorfahren usw.". Er war natürlich neugierig und hat sich dort registriert, um einiges über seinen Namen usw. zu erfahren. Ich weiss nicht, ob ich das hier sagen darf, aber die Seite heisst <gesperrt>. Heute kam dann per Email eine Zahlungsaufforderung über 60,-- Euro für diese Leistung. Bei der Registrierung hat mein Sohn fälschlicherweise als Alter 18 angegeben, weil dies wohl Voraussetzung ist. Habe diese Seite gerade mal aufgerufen und auf der Hauptseite ist von Kosten gar keine Rede. Bei den AGB's habe ich dann gelesen, dass der Hauptsitz dieser Firma in England ist. Widerrufe und Beanstandungen sollen an eine Adresse in Frankfurt gerichtet werden. Meine Frage ist nun, wie soll ich mich verhalten? Diese Zahlungsaufforderung einffach ignorieren, weil mein Sohn ja laut BGB gar nicht voll geschäftsfähig ist und somit keine Verträge abschließen darf? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Ein ratloser Gruß von Manuela
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sich nicht vorher alles Wichtige durchzulesen bevor man was in die Formularfelder eintippt und auf "Absenden" klickt, scheint in der Familie zu liegen.
Hier die Forumregeln in Kurzform (oben in diesem Board mit dem Kürzel "Wichtig" angepinnt): http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=60430
Der Edit-Button im Startbeitrag könnte Abhilfe schaffen und - vor allem erst mal tief durchatmen. Winken

Vorab: Mal die Suchfunktion mit sowas wie 'sms' oder 'hausaufgaben' füttern oder auch eine Suchmaschine des Vertrauens mit der konkreten URL. Viele Seiten unterschiedlichster Thematiken "arbeiten" nach dem System, das hier täglich _mindestens_ einmal auftaucht. Winken
Daraus dürfte sich schon mal die erste Richtung ergeben...

Gruß
Rena
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.03.07, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Dauerbrenner hier im Forum -

schau mal hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder nutze die Suchfunktion...

By the way...
Zitat:
Bei der Registrierung ... fälschlicherweise als Alter 18 angegeben, weil dies wohl Voraussetzung ist.
Und der junge mann fragt sich nicht, warum der Betreiber nur voll geschäftsfähioge Nutzer haben will? Schutzbehauptung....

Zuletzt bearbeitet von Gast am 08.03.07, 09:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 08:54    Titel: Re: Dringend! Online-Vertrag mit meinem 16jährigem Sohn Antworten mit Zitat

libellchen03 hat folgendes geschrieben::
Er war natürlich neugierig und hat sich dort registriert, um einiges über seinen Namen usw. zu erfahren. Ich weiss nicht, ob ich das hier sagen darf, aber die Seite heisst <gesperrt>. .... Habe diese Seite gerade mal aufgerufen und auf der Hauptseite ist von Kosten gar keine Rede.


Also ich habe die Seite nicht aufgerufen, sondern den Begriff "genealogie" bei Google eingegeben. Und da stand dann schon unter dem Treffer "<gesperrt>- Wissenschaftliche Datenbank für Namens- und ...": "Datenbank für Namens- und Ahnenforschung betrieben von <gesperrt>., Frankfurt am Main. Zur Freischaltung und Nutzung ist kostenpflichtige Anmeldung ..."

Es ist übrigens ein Irrtum zu glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und alle Inhalte seien kostenlos zu erhalten.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Simon B.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 11:28    Titel: Konkrete Antwort Antworten mit Zitat

Viele Computerzeitschriften (Computerbild,PCwelt) raten:
Nicht bezahlen! Rechnungen, Mahnungen ignorieren und darauf hinweisen, dass der Vertragspartner minderjährig ist. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Dazu kommt es aber in der Regel nicht.

Bin mir ziemlich sicher.(Aber natürlich ist alles ohne Gewähr)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 02.06.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Und was passiert, wenn aufgrund eines solchen Rates dann doch irgendwann mal ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist oder eine Vorladung wegen Betruges ins Hause flattert?

@Simon B. Ihre Hinweise sind nicht nur äußerst gefährlich, sondern auch rechtlich falsch und in diesem Forum geht es nicht um Vermutungen und daß, was irgendwelche Computermagazine empfehlen - es geht darum, Interessierten zu erklären, was die gesetzlichen Folgen eines bestimmten Sachverhalts sein können.

Es ist einfach nicht in Ordnung, daß Sie den Lesern mit Ihren Beiträgen ("ohne Gewähr") suggerieren, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, man könne sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen und habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Und was passiert, wenn aufgrund eines solchen Rates dann doch irgendwann mal ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist oder eine Vorladung wegen Betruges ins Hause flattert?
Diesen Fall hat es bisher nicht gegeben. Im übrigen raten nicht nur Computerzeitschriften, sondern auch viele hier im FDR zu diesem Vorgehen: max. eine Mail an den Absender der Rechnung schicken mit Hinweis auf die Minderjährigkeit des Jugendlichen und weitere Schreiben nicht mal ignorieren.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 02.06.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil Viele es schreiben, ist es aber nicht richtig. Und ist es auch nicht so, daß rechtliche Ansprüche nicht bestehen. Aus welchen Gründen die Anbieter ihre Ansprüche nicht verfolgen, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Ich kann mich daher nur wiederholen: Es wäre gefährlich und vor allem falsch, wenn man hier den entsprechenden Hinweis, es könne grundsätzlich nicht passieren, erteilt.
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diebösemama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

soviel ich weiß, bieten die verbraucherzentralen vorgefertigte briefe für solche fälle an, einfach mal nach verbraucherzentrale googeln und die pdf-files ansehn/runterladen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.06.07, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Diesen Fall hat es bisher nicht gegeben.
Lieber Biber, dieses stimmt so leider nicht, es werden regelmäßig Strafanzeigen gefertigt und Anklagen erhoben... Nur gehen die Kollegen von der "das-ist-alles-nicht-so-schlimm-Front" damit nicht so progressiv an die Öffentlichkeit... hier nur ein Beispiel für eine strafrechtliche Sanktion(allerdings in Form einer Einstellung nach § 153a StPO, die aber auch unbedenklich in die Anklage erwachsen könnte)

Gruß
BEx
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
....die aber auch unbedenklich in die Anklage erwachsen könnte)


In diesem Zusammenhang habe ich schon vor längerer Zeit einmal nach der Angabe von Urteilen gefragt, darauf aber keine Antwort bekommen.

Eine Anklageerhebung durch die StA ist ja ggf. schön und gut, aber erst vor kurzem hatten wir hier diskutiert, daß StA und Gericht nicht immer derselben Auffassung sein müssen.

Davon mal abgesehen, daß erst einmal überhaupt ein wirksamer Vertrag mit einem Volljährigen mit dem Internetanbieter hätte zustande kommen können. Häufig scheint dies schon wegen der unlauteren Geschäftsbedingungen nicht der Fall zu sein.
_________________
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無爲 / 无为
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 14:29    Titel: Re: Dringend! Online-Vertrag mit meinem 16jährigem Sohn Antworten mit Zitat

libellchen03 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist nun, wie soll ich mich verhalten?


Getrost Ignorieren.

Zitat:
Diese Zahlungsaufforderung einffach ignorieren, weil mein Sohn ja laut BGB gar nicht voll geschäftsfähig ist und somit keine Verträge abschließen darf?


Nein, nicht erst wegen der Minderjährigkeit wäre es GARANTIERT VÖLLIG GEFAHRLOS, sämtliche außergerichtlichen Schreiben/Rechnungen/Inkasso-Schreiben zu ignorieren.

mbG
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.06.07, 14:50    Titel: Re: Dringend! Online-Vertrag mit meinem 16jährigem Sohn Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Getrost Ignorieren.....GARANTIERT VÖLLIG GEFAHRLOS


Lieber User BuGeHof,

ich erlaube mir einfach hier nochmal vor Auge zu führen, was FABKN zutreffend einem anderen User geschrieben hat:
Zitat:
Ihre Hinweise sind nicht nur äußerst gefährlich, sondern auch rechtlich falsch und in diesem Forum geht es nicht um Vermutungen und daß, was irgendwelche Computermagazine empfehlen - es geht darum, Interessierten zu erklären, was die gesetzlichen Folgen eines bestimmten Sachverhalts sein können.

Es ist einfach nicht in Ordnung, daß Sie den Lesern mit Ihren Beiträgen ("ohne Gewähr") suggerieren, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, man könne sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen und habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
Nicht nur, dass Sie hier Verhaltenshinweise am konkreten Fall beschreiben, nein, Sie "garantieren" auch noch dafür, dass Ihre (realiter zT katastrophalen) Tips unbedenklich sind. Ohne Ironieicon geht das gar nicht, und deshalb wird der Thread hier geschlossen.

Diesmal als Mod

der Exrichter
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