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Probleme mit [Firma gelöscht, Toph]

 
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nightreven
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 08:41    Titel: Probleme mit [Firma gelöscht, Toph] Antworten mit Zitat

Guten morgen,

Ich will die Sache mal ausführlich erklären:

Am 03.05 dieses Jahrs fand ich zwei Briefe bei mir im Briefkasten, von der Firma [Firma gelöscht, Toph]
Hat mich auch erstmal gewundert. In beiden Briefen stand genau das gleiche, nur das der Name anders war.

Der Text des Briefes:

Sehr geehrter Herr Krug,

trotz unserer Mahnung per E-Mail an Ihre Adresse xxx@xxx.de konnten wir bislang keinen Zahlungseingang zum Ausgleich unserer offenen Forderung verzeichnen.
Wir fordern sie daher letztmalig eindringlich auf, den noch offenen Betrag in Höhe von 106.35 Euro zum 10.05.2007 auf das nachstehende Konto zu überweisen.

Laut des Briefes habe ich ein [Firma gelöscht, Toph] Abo abgeschlossen, mit einer mir völlig unbekanten E-Mail. Wie sich dann bei dem Gespräch mit einem Kundenberater rausstellte, waren über die E-Mail nicht 2 Abo's abgeschlossen wurden (soviele Briefe habe ich bekommen), sondern VIER ABO'S.

Bei der ganzen Sache dachte ich mir dann auch: Ich bin doch nicht Volljährig (14 Jahre Alt)

Zwei Tage später kamen dann auch schon 2 Inkasso-Forderungen.
Ich schrieb an die [Firma gelöscht, Toph], bekam aber nach 10 Tagen noch immer keine Antwort.
Also musste ich mich an das Kontaktformular von [Firma gelöscht, Toph] wenden.

Als Anlage schickte ich eine Geburtsbescheinigung und die Abstammungsurkunde mit, was den Leuten von [Firma gelöscht, Toph] wohl nicht reichte.

Die Antwort-E-Mail:

Sehr geehrter Herr Krug,

eine Nachfrage bei den zuständigen Stellen hat ergeben, dass Ihre Geburtsurkunde nicht als Nachweis Ihrer Minderjährigkeit anerkannt werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass als Nachweis ausschließlich amtliche Dokumente mit Lichtbild anerkannt werden können. Sie können uns diesen über unser Supportformular oder aber an die folgenden Kontaktdaten zukommen lassen.

Desweiteren benötigen wir eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten, dass die Schließung des Accounts gewünscht wird.

Wir werden dann den Vertrag stilllegen und auf die offenen Forderungen gegen Sie verzichten. Bitte beachten Sie, dass wir diese Kulanzregelung nur treffen können, wenn der Vertrag auch tatsächlich auf den Namen des Minderjährigen abgeschlossen wurde.

Jetzt weiß ich nicht, was ich tuen soll. Ich habe nie irgendetwas bei denen abgeschlossen und eingentlich stehen sie, laut meinen Kentnissen unter Beweispflicht und, dass man eine Bestätigung der Eltern zur Schließung eines Vertrags braucht, der eh nich zustande hätte kommen dürfen, kommt mir auch sehr komisch vor.
Vielleicht könnt ihr mir sagen, was die Firma denn als Altersnachweiß verlangt und, wie die rechtliche Lage in diesem Fall aussieht.

Danke im Vorraus,

MFG,

Lukas Krug
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst vor dem Posten die Forenregeln lesen und beachten. Wenn eine Person keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss diese auch keinen Zahlungen dahingehend nachkommen.
_________________
Silent leges inter arma
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