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Mit dem Beitritt Polens wurde die polnische Grenze jedoch zur EU-Binnengrenze, Polen untersteht der Jurisdiktion europäischer Gerichtshöfe, und Forderungen können eventuell eingeklagt werden. Ob die Preußische Treuhand vor europäischen Gerichten Erfolg haben wird, ist unter Juristen umstritten, Erfolge vor polnischen Gerichten gelten als nahezu ausgeschlossen.
Am 15. Dezember 2006 hat die Preußische Treuhand Polen auf Entschädigung für verlorenes Eigentum in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verklagt, indem sie an diesem Tag 22 Einzelbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat. Die Organisation schätzt, dass die Zahl der Einzelbeschwerden auf 40 bis 50 steigen wird.
Ich nehme an, dass der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sich im Jahr 2004 an das Potsdamer Abkommen und die Beschlüsse der Konferenz von Jalta gehalten hat.
Doch jetzt hat ein Polnisches Gericht der Argumentation des Bürgermeisters der Gemeinde, der sich auf o. g. Abkommen berief, nicht stattgegeben und der Frau ihren Besitz zugesprochen.
Das Potsdamer Abkommen schließt nur Besitztümer ein, die vor 1945 Eigentum waren. Wer danach Grund und Boden z. B. durch Erbschaft erworben hat, im Grundbuch eingetragen wurde und dann Polen verließ, kann diese, lt. polnischem Gesetz, zurückverlangen.
Deswegen die Reaktion der polnischen Regierung, dass die Grundbucheinträge der Auswanderer gelöscht werden, da seit 1950 ca. 1.000.000 Polen/Deutsche das Land verließen.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
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