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Impressumspflicht und -umfang bei Schulseiten

 
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Finn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 00:27    Titel: Impressumspflicht und -umfang bei Schulseiten Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wenn eine Klasse eine Internetseite erstellt, die über die Schulseiten läuft, aber keine eindeutige Verbindung zu dieser hat, benötigt diese Seite ein Impressum und wenn ja, was muss im Impressum enthalten sein. (Es handelt sich um eine staatliche Schule)

Und gibt es Hinweise, die zusätzlich zum Impressum vorteilhaft sein können?

Mit freundlichen Grüßen
Finn Pauls
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 00:47    Titel: Re: Impressumspflicht und -umfang bei Schulseiten Antworten mit Zitat

Hallo Finn,
Finn hat folgendes geschrieben::
wenn eine Klasse eine Internetseite erstellt, die über die Schulseiten läuft, aber keine eindeutige Verbindung zu dieser hat,

Wie jetzt? Wer trägt die Verantwortung für diese Seite?
Geht es um "xyschule.de/klasse11a" oder um 'ne Webseite eines Schülers wie z.B. "ichberichtehieruebermeineschule.de"

Im ersten Fall: Domain der Schule -> in deren Verantwortung -> Impressum der Schule. Das dürfte auch für Subdomains gelten.
Im zweiten Fall: Kommt auf den Inhalt an. "Mein Schultageblog - heute haben wir Bruchrechnen gelernt" könnte privat sein. Ein Forum o.ä. zum Schulalltag dort ggf. geschäftsmäßig (nicht zu verwechseln mit gewerblich). Kommt also auf den Einzelfall an.

Generell stellt sich mir die Frage, warum sich so viele gegen ein Impressum wehren oder das gar als "Bedrohung" sehen.
Bei mir zu Hause hat deswegen noch keiner geklingelt oder angerufen und die dort genannte Email-Adresse (-> Spambefürchtung) kann man ja gelegentlich wechseln.

Zur Frage, was - wenn denn - da drin sein soll:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Wobei natürlich nur das angegeben werden muss, was man auch hat/ist.

Zitat:
Und gibt es Hinweise, die zusätzlich zum Impressum vorteilhaft sein können?

Hinsichtlich welchen Zwecks?

Gruß
Rena
_________________
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Martin R.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte dazu mal eine Frage in die Runde stellen.

Nehmen wir eine Seite (Domain) an, die geschäftsmäßig ausgelegt ist, ein Impressum haben muß und hat. Nehmen wir weiter an, auf dieser Domain würde temporär eine Unterseite angelegt werden, die inhaltlich nicht unmittelbar mit dem geschäftsmäßigen Dienst zu tun hat und die für sich nicht geschäftsmäßig und impressumspflichtig wäre (was Rena Hermanns erstem Fall entsprechen könnte). Müßte diese Unterseite einen Link zum Impressum haben?

Die Frage wäre also, ist alles auf einer Domain bzw. das Bereitstellen des Zugangs über eine Domain ein einziger Dienst? Ich denke die Antwort auf beide Fragen lautet ja, bin mir aber nicht ganz sicher.

Für eine oben beschriebene Seite auf der Domain der Schule, dürfte nach meiner Meinung ein Link zum Impressum der Schulseite ausreichen aber auch nötig sein.
_________________
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