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erhebliche Vertragsänderung ohne schriftl. Benachrichtigung?

 
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CreeTar
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 20:38    Titel: erhebliche Vertragsänderung ohne schriftl. Benachrichtigung? Antworten mit Zitat

Person A bekommt am 01.06.2007 eine Rechnung von Internet-Provider C
über 5.95 EUR für eine "Grundgebühr Tarif D".
Als Begründung nennt Firma C

"Sie bestellten im August 2004 einen Tarif B bei uns. Diesen haben wir Ihnen
umgehend zur Verfügung gestellt. Seither stehen Sie in einem Vertragsverhältnis mit uns.
Am 07. Mai diesen Jahres erhielten Sie eine Infomail von uns, in der wir eine Tarifanpassung
zum Monat Juni bekannt gaben. Mit Erhalt dieser Mail blieb ausreichend Zeit dieser Anpassung
zu widersprechen.
Da uns kein Widerspruch von Ihnen vorliegt, wurde Ihr Tarif zu Juni gebührenpflichtig.
Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten möchten, senden Sie uns bitte schriftlich per Post oder
Fax eine Küdnigung."


Das ist auch so richtig, Person A hatte einen Call-by-Call-DSL Tarif ohne monatliche Grundkosten
damals, allerdings hatte Sie niemals eine Infomail erhalten, ist es rechtmäßig einfach einen
"neuen" Vertrag mit Ihr einzugehen ohne einer ausdrückliche schriftlichen Bestätigung?
Immerhin wurde der Tarif ins Gegenteil umgewandelt, von Call-by-Call zu Flatrate, von kostenlos
zu monatlichen Grundkosten.

Daraufhin hat Person A natürlich sofort den Vertrag kündigen wollen, bekam aber dann folgendes
zu hören:
"Ihr Schreiben haben wir dankend erhalten. Gemäß Ihrem Wunsch haben wir Ihre Kündigung für
folgendes Produkt anerkannt:
Tarif D
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung des Dienstes zum 31.08.2007."


Muss Person A nun solange die Grundgebühr für etwas bezahlen was Sie gar nicht bestellt hat?
Es wurden nichteinmal die Zugangsdaten für den Tarif D überreicht.


Ein weiteres Problem ist, das obige Rechnung von einem Konto abgebucht werden sollte, was so
gar nicht mehr existiert, deshalb hat Firma C Person A eine "Rücklastschrift" geschickt
mit 5,95 EUR Rechnungsbetrag + 15 EUR Rücklastgebühren und zusätzlich wurde Sie auf Rechnungs-
zahler gestellt was 2.50 EUR pro Rechnung zusätzlich verursacht. Das Ganze mit einem Zahlungsziel von sieben Tagen! Die Gebühren der Rücklastschrift wurden aber nicht aufgeschlüsselt, lediglich als
Gesamtposten in der "Mahnung" aufgeführt mit Androhung des Einsatzes eines Inkasso-Unternehmens.

Ist das denn rechtens? Person A hatte keine Chance den Vertrag zu verhindern!
Kann das Ignorieren einer Email rechtmäßig eine Vertragsänderung erlauben?
Wer beweißt das diese Email überhaupt angekommen ist


Chronologie:
    ??.08.2004 Vertrag über Call-by-Call-DSL Tarif (ohne monatl. Grundgebühr)

    07.05.2007 Angebliche Info-Mail über Änderung des Vertrags

    01.06.2007 Rechnungsstellung über monatliche Grundgebühr für DSL-Flatrate

    08.06.2007 Rücklastschrift inkl. 15,00 EUR Gebühren


Ich hoffe ich hab alles neutral genug geschrieben.
Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand Tipps zum Verhalten
geben könnte
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