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Blockierung von Werbung > Verstoß gegen das Urheberrecht?

 
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Nabor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 20:19    Titel: Blockierung von Werbung > Verstoß gegen das Urheberrecht? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Ich muss aus aktuellem Anlass diese Frage hier los werden, denn mit meinen Argumenten komme ich bisher nicht weiter.

Begriffserklärung:
Adblock: Browser Erweiterung, blockiert Werbung auf Webseiten
Greasemonkey: Browser Erweiterung, erlaubt es zusätzliche JavaScript zu laden, die das Verhalten der Seite verändern (natürlich nur im Browser, der Webserver wird nicht angegriffen)

Der Fall...
Es handelt sich um die öffentlich zugängliche Webseite xyz.
Diese Seite kann jede besuchen/benutzen.
Es gibt keine AGB.
Man muss sich nicht registrieren und irgendwelchen Bedingungen zustimmen.

Auf der Webseite xyz wird mit Hilfe einer JavaScript Funktion geprüft, ob die eingeblendete Werbung von einem Werbeblocker unterdrückt wird.
Ist dies der Fall, leitet das JavaScript den Besucher auf eine andere Seite weiter und verhindert dadurch, das der Besucher die Seite xyz benutzen kann.

Es war mir nun möglich mit einem JavaScript für Greasemonkey dieses Verhalten zu unterdrücken.
Dieses Script habe ich in einem Forum veröffentlicht, das in Gewisser Beziehung zu Seite xyz steht.

Nun hat der Betreiber der Seite xyz bei einem Moderator des Forums eine Beschwerde eingereicht, woraufhin mein Beitrag zensiert wurde, und ich eine Verwarnung kassiert habe.

Begründung des Moderators: Ich verstoße mit diesem Script gegen das Urheberrecht. Das von mir veröffentlichte Script fiele nach § 69c UrhG unter "Zustimmungsbedürftige Handlungen" und da der Betreiber der Seite xyz sich beschwert hat, habe ich also gegen das Urheberrecht verstoßen.

Ich habe nun schon argumentiert, das dann jeder Nutzer eines Werbeblockers, jeder Betreiber einer Firewall/Proxy sich damit ja strafbar machen würde, denn es ist davon auszugehen, das die Betreiber von Webseiten der Unterdrückung von Werbung aus nachvollziehbaren Gründen nicht zustimmen würden...

Aber ich komme damit eben nicht weiter.

Kann also die Benutzung eines Werbeblockers eine illegale Handlung sein?
Kann die Benutzung lokal laufender Scripte eine illegale Handlung sein?
Kann die Veröffentlichung solcher Scripte eine illegale Handlung sein?

Unter der Voraussetzung, das ich keinen Vertrag mit dem Betreiber der Seite xyz geschlossen habe...

Mit freundlichen Grüßen

Nabor


Zuletzt bearbeitet von Nabor am 14.06.07, 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:22    Titel: Re: Blockierung von Werbung > Verstoß gegen das Urheberre Antworten mit Zitat

Nabor hat folgendes geschrieben::
Das von mir veröffentlichte Script fiele nach § 69c UrhG unter "Zustimmungsbedürftige Handlungen"
Ein scrpit kann keine Handlung sein.

Ich verstehe nicht ganz worum es geht. Stammt das script (Programm) etwa von xyz und wurde unerlaubt veröffentlicht oder wird behauptet, das Programm bzw. dessen Nutzung würde einen Verstoß darstellen? Nach dem angeführtem § vermutlich ersteres aber nach den weiteren Fragen vermutlich letzteres. Frage

Nabor hat folgendes geschrieben::
Kann also die Benutzung eines Werbeblockers eine illegale Handlung sein?
Kann die Benutzung lokal laufender Scripte eine illegale Handlung sein?
Kann die Veröffentlichung solcher Scripte eine illegale Handlung sein?

Nein.
Ja, aber nicht in der Beschriebenen Art und Weise.
Ja, aber nicht in der Beschriebenen Art und Weise.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Nabor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich verstehe nicht ganz worum es geht. Stammt das script (Programm) etwa von xyz und wurde unerlaubt veröffentlicht oder wird behauptet, das Programm bzw. dessen Nutzung würde einen Verstoß darstellen? Nach dem angeführtem § vermutlich ersteres aber nach den weiteren Fragen vermutlich letzteres.


Ich habe ein Script veröffentlicht, das jeder Nutzer in seinem Browser als lokales Script installieren kann. Dieses Script ist von mir. Dieses Script blockiert ein JavaScript auf der Seite xyz.

Die Benutzung meines Scriptes & die Veröffentlichung wird als illegale Handlung hingestellt.
Und es wird mit dem Urheberrecht argumentiert.
Und ich glaube, wenn ich nicht ein paar Paragraphen zurückschmeiße wird man mir nicht glaube...

Zitat:
Kann die Benutzung lokal laufender Scripte eine illegale Handlung sein?

Ja, aber nicht in der Beschriebenen Art und Weise.


Das heißt?
Es ist nicht illegal, wenn ich mit einem lokalen JavaScript das JavaScript einer Webseite blockiere?
Es verstößt nicht gegen das Urheberrecht sondern gegen etwas anderes?

Zitat:
Kann die Veröffentlichung solcher Scripte eine illegale Handlung sein?
Ja, aber nicht in der Beschriebenen Art und Weise.


Auch hier bitte noch eine Erklägung...

Vielen Dank
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das Skript auf der Webseite muss niemand ausfuehren. Das blockieren ist legal. Sonst waeren ja ganz schnell alle Filter, Firewalls, Virenscanner illegal.
Mit dem gleichen Argument ist auch der naechste Punkt erledigt. Einige Anbieter von Ad- und Spyware versuchen naemlich auf gerichtlichen Weg Filter verbieten zu lassen. Ihr Anbieter geht wohl in dieselbe Richtung.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausblendung der Werbung könnte nur dann potentiell ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein, wenn die Seite mit der Werbung als ganzes ein Werk wäre, was nahezu ausgeschlossen ist. Es kann aber schon deshalb kein Verstoß sein, da jeder user diesen Eingriff selbst vornimmt, (solange das Ergebnis nicht weiterverbreitet wird). Die Verbreitung des beschriebenen scripts kann ebenfalls keinen Verstoß darstellen (außer wenn ein Urheberrecht an dem verbreiteten Programm verletzt wird, was hier nicht der Fall ist).

So weit meine allgemeine Einschätzung (siehe auch die Forrenregeln).

Nabor hat folgendes geschrieben::
Das heißt?
... daß man im Recht genau sein muß und dort nur von irgendeinem script die Rede war (z.B. einem zum "hacken").
_________________
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schloti1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal nicht, dass du gegen irgendeinen Paragraphen verstößt. Jedoch liegt es natürlich im Interesse des Webseitenbetreibers, dass die Werbung angezeigt wird. Und da der Moderator eines Forums so etwas wie ein Hausrecht besitzt und vieleicht ganz gut steht mit dem Betreiber der besagten Webseite, kann er dich natürlich verwarnen und deinen Beitrag zensieren.
Auch wenn du nicht gegen das Urheberrecht verstößt, hast du keinen Anspruch darauf, dass dein Beitrag veröffentlicht wird.
So sehe ich das.
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Nabor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

schloti1975 hat folgendes geschrieben::
Ich denke mal nicht, dass du gegen irgendeinen Paragraphen verstößt. Jedoch liegt es natürlich im Interesse des Webseitenbetreibers, dass die Werbung angezeigt wird. Und da der Moderator eines Forums so etwas wie ein Hausrecht besitzt und vieleicht ganz gut steht mit dem Betreiber der besagten Webseite, kann er dich natürlich verwarnen und deinen Beitrag zensieren.
Auch wenn du nicht gegen das Urheberrecht verstößt, hast du keinen Anspruch darauf, dass dein Beitrag veröffentlicht wird.
So sehe ich das.


Der Moderator hat aber bisher nicht auf dem Hausrecht bestanden, was ich schon mal ganz fair finde.
Er hat mir mitgeteilt, wenn ich ihm beweisen könnte, das ich nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, dann zieht er die Verwarnung zurück.
Nur wie beweise ich sowas?

Was mir jetzt noch bleibt, wäre ihm den Link auf diese Diskussion hier zu schicken, ob ihn das allerdings überzeugt, das weiß ich nicht...

Vielen Dank für die Antworten...

Nabor
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schloti1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sag mal Bescheid wie das ganze ausgegangen ist, würde mich aúch interessieren
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz abwegig ist der Gedankengang nicht; in den USA wurde z.B. schon versucht, gegen Geräte wie Tivo vorzugehen, die (u.a.) Werbeblöcke aus Sendungen herausschneiden können.
Ich sehe jedoch nach deutschem Recht hier gar keinen Ansatzpunkt. Software zu verbreiten, welche es dem Nutzer ermöglicht, Werke eines Dritten zum privaten Gebrauch zu verändern (was zulässig ist), kann schlechterdings nicht pauschal unzulässig sein - ansonsten wären nicht nur Virenscanner betroffen, sondern auch Musik-Schneideprogramme oder Bildbearbeitungssoftware.
Jeder Mailserver fügt einer Mail Header-Informationen hinzu, jeder Paketversender dem Paket seinen Stempel, jeder Equalizer verändert das Klangbild eines Songs.

Das dürfte auch dann gelten, wenn die Veränderung des (spezifischen) Werkes eines Dritten der einzige Zweck der Software ist.

Man könnte allenfalls schauen, ob es eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung i.S.d. UWG darstellt. Mit Urheberrecht kann man hier IMO jedenfalls nicht argumentieren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wettbewerbsbehinderung dürfte sich im vorliegenden Fall schon dadurch erledigen, daß der Ersteller des Scripts nicht geschäftlich handelt.
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