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01805-Abzocke!

 
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ch.holzmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 15:18    Titel: 01805-Abzocke! Antworten mit Zitat

Hallo!

Mir ist kürzlich etwas total dummes passiert.
Ich wollte über Handy einen Freund anrufen, dessen Nummer mit 01705... beginnt. Dummerweise habe ich mich an der genau "richtigen" Stelle verwählt und anstatt dessen eine 01805-Nummer angewählt. Ich hatte dann auf einmal ein freundliches Stöhnen am Apparat. Habe natürlich sofort aufgelegt und mir nichts weiter dabei gedacht.

Am darauffolgenden Tag bekam ich einen Anruf von "[Name gelöscht. Biber]", dass ich einen kostenpflichtigen Dienst dieser Firma in Anspruch genommen hätte und sie gerne meine Adresse wegen Rechnungszustellung genannt bekommen wollen. Ich war völlig verdattert, weil ich nicht wusste, was das soll. Ich habe gesagt, dass ich nie einen Dienst dieser Firma in Anspruch genommen hätte. Da mir sofort mit Polizei, etc. gedroht wurde, habe ich dennoch widerwillig meine Adresse preisgegeben.

Zwei Tage später hatte ich eine Rechnung im Hause, über 56,-- €! Durch das versegentliche Anwählen dieser 01805-Nummer bin ich bei einer Erotik-Line gelandet, die zusätzlich zu den 12ct pro Minute Telefongebühren zusätzlich 3ct pro Minute berechnet - mit folgendem Haken: Für 30 Tage im Voraus, eine Stunde täglich. Daraus ergeben sich die genannten 56,-- €.

In den kleingedruckten AGB auf der Rückseite dieser Rechnung fand sich zudem der Hinweis: "Hinweis auf zusätzliche Gebühren werden über Werbemassnahme bekannt gegeben". Diese "Werbemassnahme" (man beachte den Rechtschreibfehler) habe ich allerdings nie gesehen. Aber auch da gehe ich davon aus, dass dort mit 3ct pro Minute geworben wird und der Hinweis auf "zusätzliche Gebühren" im Kleingedruckten versteckt steht. Zudem habe ich angeblich eingewilligt (laut AGB), dass meine Rufnummer ab sofort zu Werbezwecken "missbraucht" werden darf... Ganz toll!


Ich bin natürlich keineswegs gewillt, diesen Betrag zu begleichen. Ich finde das Betrug höchsten Grades. Ich habe nie etwas unterschrieben, sondern nur eine 01805-Telefonnummer gewählt.

Nun meine Frage an Euch: Wie gehe ich in diesem Fall am Besten vor? Anwalt? Verbraucherzentrale? Es kann ja nicht angehen, dass man durch das Wählen einer bloßen Nummer sofort einen 30-Tage-Vertrag mit dieser Firma eingeht.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 15:24    Titel: Re: 01805-Abzocke! Antworten mit Zitat

ch.holzmann hat folgendes geschrieben::
Zudem habe ich angeblich eingewilligt (laut AGB), dass meine Rufnummer ab sofort zu Werbezwecken "missbraucht" werden darf...


Die schreiben wirklich, daß sie die Rufnummer mißbrauchen wollen? Auf den Arm nehmen

ch.holzmann hat folgendes geschrieben::
Anwalt? Verbraucherzentrale?


Das scheinen mir sinnvolle Überlegungen zu sein.

ch.holzmann hat folgendes geschrieben::

Es kann ja nicht angehen, dass man durch das Wählen einer bloßen Nummer sofort einen 30-Tage-Vertrag mit dieser Firma eingeht.


Das finde ich auch.

Aber ich finde auch, daß die Forenregeln beachtet werden sollten. Mit den Augen rollen
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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ch.holzmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Inwiefern habe ich denn nun gegen die Forenregeln verstoßen? Bitte vielmals um Entschuldigung... werde mir gleich noch einmal den Knigge vornehmen. Ausrufezeichen

Die schreiben natürlich statt "missbrauchen" das Wort "verwenden", aber bei einer derart unseriösen Machenschaft darf man doch von "Missbrauch" sprechen, oder?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 20:10    Titel: Re: 01805-Abzocke! Antworten mit Zitat

ch.holzmann hat folgendes geschrieben::
Für 30 Tage im Voraus, eine Stunde täglich. Daraus ergeben sich die genannten 56,-- €.

In den kleingedruckten AGB auf der Rückseite dieser Rechnung fand sich zudem der Hinweis: "Hinweis auf zusätzliche Gebühren werden über Werbemassnahme bekannt gegeben".


Dann sollen die mal beweisen, daß dem Anrufer die Kosten bekannt waren und daß überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist - seitens des Anrufers kann ja von einer ordnungsgemäßen Willenserklärung kaum die Rede sein.

Ergo: gelassen entgegen sehen, evtl. Mahnbescheid widersprechen und erst beim Eintrudeln einer Klageschrift brav zum Anwalt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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