Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lizzy2003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 21:11    Titel: Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag Antworten mit Zitat

Guten Abend!
Über einen Internetkauf wurde Ware verschickt, die vom Maß her von der Beschreibung abgewichen ist.
Verkäufer bot pflichtbewußt Rücknahme nach "seinen Bedingungen" an, die besagten, daß sowohl die Kosten für Zusendung wie auch für die Rücksendung bei "berechtigter Reklamation" (also sehr dehnbar in der Auslegung) erstattet würden. Warenwert lag unter 40 €.
Die Prüfung der Rücksendung hat schon mal 3 Wochen beansprucht. Verkäufer behauptet nun, seine Angaben wären korrekt gewesen und erstattet nur rein den Kaufpreis OHNE Versandkosten. Die angefallenen Versandkosten übersteigen leider den Warenwert!
Der Käufer hat nun keinerlei Beweismittel mehr in der Hand und fühlt sich in gewisser Weise betrogen.
Käufer überlegt, ob er eine Anzeige wegen Betruges erstatten kann, die wahrscheinlich wegen der geringen Betragshöhe ohnehin niedergeschlagen wird.
Oder gibt es eine bessere wirksame Variante?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb' das mal zum Verbraucherrecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lizzy2003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lizzy2003 hat folgendes geschrieben::
Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer


Auch Hallo Winken

Kunde A hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, dies wurde ausgeführt. Gründe braucht Kunde A dafür nicht zu nennen. Der Verkäufer trägt die Hin- und Rücksendekosten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Teamplay
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Lizzy2003 hat folgendes geschrieben::
Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer

Der Verkäufer trägt die Hin- und Rücksendekosten.


nicht unbedingt:

Zitat:
Warenwert lag unter 40 €.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Teamplay hat folgendes geschrieben::



nicht unbedingt:

Zitat:
Warenwert lag unter 40 €.


Stimmt schon, aber das darf der Händler nur dann berechnen, wenn er dies vor Vertragsabschluß und mit einer rechtsgültigen Widerrufsbelehrung mitgeteilt hat.

Bei einer "Rücknahme nur nach seinen Bedingungen" kann davon keine Rede sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen:

Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung.
Viele Leute können diesen Beleg jedoch nicht mehr vorweisen. Es ist jedoch allgemein bekannt das z.b. ein Postpaket 6,90 EUR kostet.

Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten?
_________________
Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 22:51    Titel: Re: Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag Antworten mit Zitat

Lizzy2003 hat folgendes geschrieben::

Käufer überlegt, ob er eine Anzeige wegen Betruges erstatten kann, die wahrscheinlich wegen der geringen Betragshöhe ohnehin niedergeschlagen wird.


Wegen des geringen Betrages bestimmt nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen:

Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung.
Viele Leute können diesen Beleg jedoch nicht mehr vorweisen. Es ist jedoch allgemein bekannt das z.b. ein Postpaket 6,90 EUR kostet.

Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten?


Gibt es Leute die zum o.g. Sachverhalt Auskunft geben können?
_________________
Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung.


Einen gesetzlichen Anspruch, die Rücksendekosten-Übernahme davon abhängig machen zu dürfen, daß ein Kostennachweis erfolgt, haben die Fernabsatzunternehmer nicht.

Und eine derartige vertragliche Bestimmung wäre unzulässig, sodaß sie einen solchen Nachweis-Vorbehalt auch nicht auf eine vertragliche Verabredung stützen können.

--> Der Fernabsatzunternehmer ist (weder gesetzlich noch aufgrund Vertrags) berechtigt, die Rücksendekosten-Erstattung ohne Beleg verweigern zu dürfen.

Zitat:
Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten?


Ja.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lizzy2003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

erst mal vielen Dank für die Antworten!

muß erklären, daß es sich wie folgt verhält:
die Widerrufsbelehrung ist unterhalb der Artikelbeschreibung erfolgt, also auch mit der Klausel, daß die Kosten für die Rückgabe unter 40 € der Käufer zu tragen hat.

Alles schön und gut, es geht hier nicht wirklich um den Betrag, wobei es auch ärgerlich sein mag, sondern um das Prinzip. Daß der gewerbliche Verkäufer sich überhaupt nicht meldet, deutet vermutlich nicht gerade auf große Seriosität hin und bedeutet doch in gewisser Weise Betrug? Wenn auch eine Anzeige sicher niedergeschlagen würde.

Verkäufer wies zur Rücksendung wie folgt hin:

sehr verehrter Kunde,
Sie haben diese Seite aufgerufen, weil der gelieferte Artikel nicht zu Ihrer völligen Zufriedenheit war oder Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.
Für einen eventuellen Fehler an der Ware oder in unserem Angebot möchten wir uns an dieser Stelle in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Leider sind einzelne Fehler trotz gründlichster Sorgfalt nicht immer auszuschließen.
Bitte senden Sie den Artikel frei und möglichst kostengünstig an uns zurück (ist über Hermes f. 3,85 € erfolgt!)
Wir empfehlen hierfür den Versand mit Hermes. Bitte senden Sie keine unfreien Pakete.

Im Falle einer Reklamation erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Hin- und Rücksendekosten.
Legen Sie der Rücksendung bitte ein kurzes Begleitschreiben mit dem Grund der Rücksendung bei.
Nach Eingang und Prüfung der Retoure übersenden wir Ihnen einen Verrechnungsscheck (warum überweist er nicht zurück wie er es auch von seinen Käufern verlangt???) über den entsprechenden Gesamtbetrag. Diesen können Sie dann unkompliziert auf ein Bankkonto einzahlen (ja, sofern man die Möglichkeit hat, zu deren Geschäftszeiten diesen einzureichen)
Wir empfehlen Ihnen allerdings, zusätzlich telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, da wir in Einzelfällen aus Kostengründen auf eine Rückendung verzichten.

tel. Kontaktaufnahme war leider zu den genannte Zeit aus beruflichen Gründen des Käufers nicht möglich. Käufer hat versucht, per Email eine Antwort zu bekommen - die steht noch heute aus. Ein Internethändler, der nicht in der Lage ist, Emails zu beantworten - nicht einmal Reklamationen. Eine Reaktion auf das übersandte Einschreiben ist leider auch noch nicht erfolgt.

Wie lange darf sich ein Händler für die Bearbeitung einer Reklamation denn Zeit lassen? Gibt es dafür überhaupt eine Regelung?
Zwischenzeitlich sind seit nachweislichem Eingang des Paketes dort schon 5 Wochen vergangen.

Zur Erstattung von den Kosten für die Zusendung des Artikels habe ich ein nicht rechtskrätiges Urteil des Verbraucherschutzes gefunden.

Jedoch wäre es gut zu erfahren, auf welche Weise der Käufer den Verkäufer überhaupt zu einer Reaktion bewegen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.