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Lizzy2003 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.06.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.06.07, 21:11 Titel: Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag |
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Guten Abend!
Über einen Internetkauf wurde Ware verschickt, die vom Maß her von der Beschreibung abgewichen ist.
Verkäufer bot pflichtbewußt Rücknahme nach "seinen Bedingungen" an, die besagten, daß sowohl die Kosten für Zusendung wie auch für die Rücksendung bei "berechtigter Reklamation" (also sehr dehnbar in der Auslegung) erstattet würden. Warenwert lag unter 40 €.
Die Prüfung der Rücksendung hat schon mal 3 Wochen beansprucht. Verkäufer behauptet nun, seine Angaben wären korrekt gewesen und erstattet nur rein den Kaufpreis OHNE Versandkosten. Die angefallenen Versandkosten übersteigen leider den Warenwert!
Der Käufer hat nun keinerlei Beweismittel mehr in der Hand und fühlt sich in gewisser Weise betrogen.
Käufer überlegt, ob er eine Anzeige wegen Betruges erstatten kann, die wahrscheinlich wegen der geringen Betragshöhe ohnehin niedergeschlagen wird.
Oder gibt es eine bessere wirksame Variante? |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 05.06.07, 21:17 Titel: |
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Ich verschieb' das mal zum Verbraucherrecht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 05.06.07, 21:56 Titel: |
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| Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer? |
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Lizzy2003 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.06.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.06.07, 22:01 Titel: |
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| Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 06.06.07, 13:58 Titel: |
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| Lizzy2003 hat folgendes geschrieben:: | | Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer |
Auch Hallo
Kunde A hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, dies wurde ausgeführt. Gründe braucht Kunde A dafür nicht zu nennen. Der Verkäufer trägt die Hin- und Rücksendekosten. |
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Teamplay FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 47
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Verfasst am: 06.06.07, 23:23 Titel: |
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| Big Guro hat folgendes geschrieben:: | | Lizzy2003 hat folgendes geschrieben:: | | Hallo! Es ist ein gewerblicher Verkäufer |
Der Verkäufer trägt die Hin- und Rücksendekosten. |
nicht unbedingt:
| Zitat: | | Warenwert lag unter 40 €. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 07.06.07, 11:09 Titel: |
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| Teamplay hat folgendes geschrieben:: |
nicht unbedingt:
| Zitat: | | Warenwert lag unter 40 €. |
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Stimmt schon, aber das darf der Händler nur dann berechnen, wenn er dies vor Vertragsabschluß und mit einer rechtsgültigen Widerrufsbelehrung mitgeteilt hat.
Bei einer "Rücknahme nur nach seinen Bedingungen" kann davon keine Rede sein. |
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Benny0206 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2006 Beiträge: 200
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Verfasst am: 07.06.07, 22:24 Titel: |
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Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen:
Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung.
Viele Leute können diesen Beleg jedoch nicht mehr vorweisen. Es ist jedoch allgemein bekannt das z.b. ein Postpaket 6,90 EUR kostet.
Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten? _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen  |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 07.06.07, 22:51 Titel: Re: Ware zurückgesendet, Verkäufer erstattet nur Teilbetrag |
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| Lizzy2003 hat folgendes geschrieben:: |
Käufer überlegt, ob er eine Anzeige wegen Betruges erstatten kann, die wahrscheinlich wegen der geringen Betragshöhe ohnehin niedergeschlagen wird.
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Wegen des geringen Betrages bestimmt nicht. |
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Benny0206 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2006 Beiträge: 200
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Verfasst am: 08.06.07, 14:26 Titel: |
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| Benny0206 hat folgendes geschrieben:: | Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen:
Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung.
Viele Leute können diesen Beleg jedoch nicht mehr vorweisen. Es ist jedoch allgemein bekannt das z.b. ein Postpaket 6,90 EUR kostet.
Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten? |
Gibt es Leute die zum o.g. Sachverhalt Auskunft geben können? _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen  |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 08.06.07, 14:52 Titel: |
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| Benny0206 hat folgendes geschrieben:: | | Einige gewerbliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler verlangen für die Rückerstattung der Versandkosten den (original) Versandbeleg nebst Quittung. |
Einen gesetzlichen Anspruch, die Rücksendekosten-Übernahme davon abhängig machen zu dürfen, daß ein Kostennachweis erfolgt, haben die Fernabsatzunternehmer nicht.
Und eine derartige vertragliche Bestimmung wäre unzulässig, sodaß sie einen solchen Nachweis-Vorbehalt auch nicht auf eine vertragliche Verabredung stützen können.
--> Der Fernabsatzunternehmer ist (weder gesetzlich noch aufgrund Vertrags) berechtigt, die Rücksendekosten-Erstattung ohne Beleg verweigern zu dürfen.
| Zitat: | | Müßte der gewerbliche Verkäufer diese Versandkosten nicht trotzdem erstatten? |
Ja.
mbG |
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Lizzy2003 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.06.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.06.07, 18:56 Titel: |
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erst mal vielen Dank für die Antworten!
muß erklären, daß es sich wie folgt verhält:
die Widerrufsbelehrung ist unterhalb der Artikelbeschreibung erfolgt, also auch mit der Klausel, daß die Kosten für die Rückgabe unter 40 € der Käufer zu tragen hat.
Alles schön und gut, es geht hier nicht wirklich um den Betrag, wobei es auch ärgerlich sein mag, sondern um das Prinzip. Daß der gewerbliche Verkäufer sich überhaupt nicht meldet, deutet vermutlich nicht gerade auf große Seriosität hin und bedeutet doch in gewisser Weise Betrug? Wenn auch eine Anzeige sicher niedergeschlagen würde.
Verkäufer wies zur Rücksendung wie folgt hin:
sehr verehrter Kunde,
Sie haben diese Seite aufgerufen, weil der gelieferte Artikel nicht zu Ihrer völligen Zufriedenheit war oder Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.
Für einen eventuellen Fehler an der Ware oder in unserem Angebot möchten wir uns an dieser Stelle in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Leider sind einzelne Fehler trotz gründlichster Sorgfalt nicht immer auszuschließen.
Bitte senden Sie den Artikel frei und möglichst kostengünstig an uns zurück (ist über Hermes f. 3,85 € erfolgt!)
Wir empfehlen hierfür den Versand mit Hermes. Bitte senden Sie keine unfreien Pakete.
Im Falle einer Reklamation erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Hin- und Rücksendekosten.
Legen Sie der Rücksendung bitte ein kurzes Begleitschreiben mit dem Grund der Rücksendung bei.
Nach Eingang und Prüfung der Retoure übersenden wir Ihnen einen Verrechnungsscheck (warum überweist er nicht zurück wie er es auch von seinen Käufern verlangt???) über den entsprechenden Gesamtbetrag. Diesen können Sie dann unkompliziert auf ein Bankkonto einzahlen (ja, sofern man die Möglichkeit hat, zu deren Geschäftszeiten diesen einzureichen)
Wir empfehlen Ihnen allerdings, zusätzlich telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, da wir in Einzelfällen aus Kostengründen auf eine Rückendung verzichten.
tel. Kontaktaufnahme war leider zu den genannte Zeit aus beruflichen Gründen des Käufers nicht möglich. Käufer hat versucht, per Email eine Antwort zu bekommen - die steht noch heute aus. Ein Internethändler, der nicht in der Lage ist, Emails zu beantworten - nicht einmal Reklamationen. Eine Reaktion auf das übersandte Einschreiben ist leider auch noch nicht erfolgt.
Wie lange darf sich ein Händler für die Bearbeitung einer Reklamation denn Zeit lassen? Gibt es dafür überhaupt eine Regelung?
Zwischenzeitlich sind seit nachweislichem Eingang des Paketes dort schon 5 Wochen vergangen.
Zur Erstattung von den Kosten für die Zusendung des Artikels habe ich ein nicht rechtskrätiges Urteil des Verbraucherschutzes gefunden.
Jedoch wäre es gut zu erfahren, auf welche Weise der Käufer den Verkäufer überhaupt zu einer Reaktion bewegen kann. |
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