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ich möchte %e betr. kfz-versicherung von jemanden aufkaufen, bei dem einer in der familie gestorben ist und diese nicht benötigt.
wieviel sind 55 % wert?
was muss/soll ich höchstens dafür bezahlen?
was kann/darf ich verlangen, wenn ich selbst die verkaufen möchte?
bitte um eure hilfe.
danke.
gruß
ps: ich weiß, dass das nicht ganz rechtmäßig ist, aber versicherungen "bieten" das ja "an" bzw. unterstützen einen solches geschäft.
sie können verlangen was sie wollen. wenn sie nett sind, schenken sie die jemanden, und wenn sie nen dummen finden, lassen sie in 5000 € dafür bezahlen.
Das Geld werden Sie sich sparen können.
Die Übertragung von Prozenten ist nach GDV nur möglich, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt sind:
- Verwandtschaft ersten Grades
- Partnerschaft mit nachweislich gleichen Wohnsitz
- gleicher Wohnsitz über gesamte Zeit
In jedem Falle müssen Sie aber so viele Jahre Führerschein haben, wie sie SFR "kaufen" wollen. Also eine SF 7 wie hier können Sie nur bekommen, wenn Sie auch 7 Jahre Führersein besitzen.
Die Übertragung nach Todesfall ist nur innerhalb einen 1/2- 1 Jahres auf Erbberechtigte möglich, die auch all diese Bedingungen erfüllen. Dann muss diese Person erst mal ein FZ anmelden (also Rabatt nutzen) und den dann erst abgeben.
Rücken Sie das Geld lieber erst raus, wenn die Versicherung die Übertragung nach TB 28 akzeptiert hat ...
hmmm, meine lebensgefährtin wohnt mit mir in einer wohnung.
sie hat jetzt ca. 9 jahre einen führerschein. immer unfallfrei gefahren. allerdings hatte sie nie ein eigenes kfz bzw. es lief nie ein auto auf sie bei der vers. sie ist 32 jahre alt.
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