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Zahnriemen gerissen.

 
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boehse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 09:26    Titel: Zahnriemen gerissen. Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall:

Von Frau N. hat am 30.08.2006 einen gebrauchten Twingo Bj. 96 mit einer
Laufleistung von 105.000km gekauft.
Der Verkäufer ist ein KFZ-Meister und hat das Fahrzeug gewerblich
verkauft. Hat selbst seit kurzem seine eigene kleine KFZ-Meisterwerkstatt.
Im Kaufvertrag steht: " Der Verkäufer leistet für die Zeit von einem
Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs Gewähr für dessen Mängelfreiheit."

Am 08.07.2007 ist Frau N. auf dem Weg nach Hause der Zahnriemen gerissen
bei 115.000km.
Frau N. ging davon aus, das ordnungsgemäß nach 90.000km der Zahnriemen
gewechselt worden ist. (edit lt. Checkheft ist wechsel erst bei 120.000km)
Der Verkäufer hat beim Verkauf keine Angaben gemacht, das der Zahnriemen
gewechselt worden ist oder nicht.

Sitzt Frau N. nun selbst auf den Schaden, oder trifft die oben genannte
Klausel aus dem Kaufvertrag zu?
Wie groß der Schaden ist, ist noch nicht bekannt. Frau N. wartet derzeit
noch auf einen Anruf der Werkstatt. (Nicht die Werkstatt vom Verkäufer)

Gruß

Jens


Zuletzt bearbeitet von boehse am 11.06.07, 14:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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manic-mechanic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 13:55    Titel: Re: Zahnriemen gerissen. Antworten mit Zitat

boehse hat folgendes geschrieben::

Im Kaufvertrag steht: " Der Verkäufer leistet für die Zeit von einem
Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs Gewähr für dessen Mängelfreiheit."


Ich persönlich sehe den Zahnriemen als Verschleissteil an, welches regelmäßig erneuert werden muss (i.d.R. nach Herstellervorgabe)

Zitat:

Frau N. ging davon aus, das ordnungsgemäß nach 90.000km der Zahnriemen
gewechselt worden ist.
Der Verkäufer hat beim Verkauf keine Angaben gemacht, das der Zahnriemen
gewechselt worden ist oder nicht.


Hat Frau N denn mal in das Serviceheft geschaut, ob er überhaupt gewechselt wurde?

Zitat:
Sitzt Frau N. nun selbst auf den Schaden, oder trifft die oben genannte
Klausel aus dem Kaufvertrag zu?


Wenn der Wechsel bei 90.000KM vorgeschrieben war, könnte man jetzt konstruieren, dass der Mangel schon bei Übergabe (105.000KM) vorhanden war, abgesehen davon, dass es ein Verschleissteil ist.
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boehse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Checkheft ist der Wechsel des Zahnriemens bei 120.000km.

Laut Mechaniker von Renault 120.000km oder nach 5 Jahren.

Das Fahrzeug war bei Kauf von Frau N. genau 10 Jahre alt.

So wie es aussieht, war Das warscheinlich noch der erste Zahnriemen, im Checkheft steht nix von einem Wechsel und im Motorraum ist auch kein Hinweis auf einen durchgeführten wechsel durch angebrachten Aufkleber.
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