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Angenommen im Mai 2005 wurde ein DSL-Vertrag abgeschlossen mit Mindestlaufzeit
12 Monaten. Wann kann der Vertrag gekündigt werden, bzw. wann kommt man raus aus dem Vertrag??
M.M. wäre der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit "verlängert" worden und somit mit einer Frist von 2 Monaten kündbar oder wie seht ihr das
AGB:
Der Vertrag wird, dalls nicht anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartnner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbarIst ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindeslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.
M.M. wäre der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit "verlängert" worden und somit mit einer Frist von 2 Monaten kündbar oder wie seht ihr das
Könnte so sein
M.E. ist das Rätselraten und für den Verbraucher viel zu undurchsichtig und somit nichtig.
Würde schon eher eine gesetzliche Frist als vereinbart ansehen.
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Hier handelt es sich um die Kündigung eines DSL-Anschlusses und nicht um ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis.
Trotzdem Danke
Ist mir schon klar. Es ist ein Onlinedienst oder eine InternetDIENSTleistung
§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Interessant. Sind diese Kündigungsfristen als "Richtwert" oder verbindlich anzusehen oder kann der Anbieter diese "nach Schnauze" in den AGB festlegen?
Oft werben Anbieter mit "Preis pro Monat", die Abrechnung erfolgt dann im Halbjahreszeitraum. Wonach bemisst sich denn dann "die Vergütung"?
Ich tute mich mit der Ausgangsfrage allerdings etwas schwer, weil ich nicht erkennen kann, wie man die AGB anders verstehen könnte.
Was dabei ein
BigGuro hat folgendes geschrieben::
Rätselraten
sein soll, ist mir nicht klar.
Ist ein Vertrag in dem eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde kein Vertrag auf unbestimmte Zeit? Kann ein Vertrag auf unbestimmte Zeit keine Mindestlaufzeit haben? Wandelt sich der MinsteslaufzeitVertrag automatisch in einen UnbestimmteZeitVertrag um?
Für mich ist nicht erkennbar welche Kündigungsfrist vereinbart sein soll.
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