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KFZ Leasing - Kundendienst nur bei Vertragswerkstatt?

 
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sven_h
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 21:06    Titel: KFZ Leasing - Kundendienst nur bei Vertragswerkstatt? Antworten mit Zitat

moin!

wie verhält sich die pflicht der jährlichen inspektionen beim normalen kfz-leasing? muss man zur vertragswerkstatt oder kann man das bspw auch bei atu machen lassen?

grüße,
sven
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 21:15    Titel: Re: KFZ Leasing - Kundendienst nur bei Vertragswerkstatt? Antworten mit Zitat

sven_h hat folgendes geschrieben::
wie verhält sich die pflicht der jährlichen inspektionen beim normalen kfz-leasing? muss man zur vertragswerkstatt oder kann man das bspw auch bei atu machen lassen?

Vertragliche Vereinbarung zur Wartung im Leasingvertrag nachlesen! Das Fahrzeug gehört dem Leasingnehmer nicht (ist nur gemietet), von daher darf der Leasinggeber entsprechende Wartungs- und Instandsetzungsvorschriften vertraglich vereinbaren.

Weiterhin handelt es sich bei Leasingfahrzeugen ja meist um Neufahrzeuge. Auch im Bereich der Gewährleistung/Garantie (Bedingungen lesen!) ist es u. U. nicht so ganz unwichtig, wer die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat.
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känguruh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 19:12    Titel: Änderung der Lage??? Antworten mit Zitat

Hallo, ich glaube in den letzten Wochen gehört zu haben, dass sich in Bezug auf die Inspektion bei Leasing-Fahrzeugen etwas geändert hat. Kann man jetzt Leasing-Fahrzeuge beim Händler / Werkstatt seiner Wahl inspizieren lassen? Oder hab ich da doch etwas falsch verstanden??? Mit den Augen rollen
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.12.07, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag zwar u.U. richtig sein, jedoch liegt hier eine besondere Konstellation vor. Die LG ist Eigentümer des Wagens und kann demnach bestimmen, wo das Fahrzeug zur Wartung gebracht wird. Macht es der LN erstmal nicht, kann es die LG aber auch nicht feststellen. Spätestens aber bei der Rückgabe des Fahrzeuges fällt es auf. Und kann das böse Erwachen kommen.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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