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Verfasst am: 11.06.07, 15:14 Titel: Re: Anzeige wegen Vergewaltigung
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Sofort Anwalt einschalten?
Wenn der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht, wäre das auf jeden Fall nicht das Falscheste.
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Mit Frau A sprechen um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen?
Das Gespräch mit ihr zu suchen wäre auf jeden Fall nicht schlecht. Allerdings sollte man auch hier vorsichtig sein, nicht dass dieser Annäherungsversuch auf einmal von der anderen Seite zu einer Nachstellung verdreht wird.
Rein technisch gesehen kann eine Anzeige jedoch nicht zurückgenommen werden. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von einem Verbrechen dieser Art erlangen, müssen sie von Amts wegen ermitteln.
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Anzeige wegen Verleumdung erstatten?
Auch das wäre eine Überlegung wert. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 11.06.07, 15:18 Titel: Re: Anzeige wegen Vergewaltigung
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Sofort Anwalt einschalten?
Wenn der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht, wäre das auf jeden Fall nicht das Falscheste.
Wobei anzumerken ist, dass ein Anwalt geld kostet, und solange die ErmÃttlungsbehörden nicht an B herantreten kann durchaus mit dem Sachverstand der Ermittlungsbehörden gerechnet werden; dh wenn das Verfahren eingestellt wird berauchts auch keinen Anwalt...
Mit Frau A sprechen um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen?
Wenn Mann B forcieren möchte, daß ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefhar gegen ihn erlassen wird, kann er das tun... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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