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ABC99
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 14:58    Titel: deleted Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von ABC99 am 12.06.07, 20:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 15:14    Titel: Re: Anzeige wegen Vergewaltigung Antworten mit Zitat

ABC99 hat folgendes geschrieben::
Sofort Anwalt einschalten?

Wenn der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht, wäre das auf jeden Fall nicht das Falscheste.
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Mit Frau A sprechen um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen?

Das Gespräch mit ihr zu suchen wäre auf jeden Fall nicht schlecht. Allerdings sollte man auch hier vorsichtig sein, nicht dass dieser Annäherungsversuch auf einmal von der anderen Seite zu einer Nachstellung verdreht wird.
Rein technisch gesehen kann eine Anzeige jedoch nicht zurückgenommen werden. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von einem Verbrechen dieser Art erlangen, müssen sie von Amts wegen ermitteln.
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Anzeige wegen Verleumdung erstatten?

Auch das wäre eine Überlegung wert.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.06.07, 15:18    Titel: Re: Anzeige wegen Vergewaltigung Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
ABC99 hat folgendes geschrieben::
Sofort Anwalt einschalten?

Wenn der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht, wäre das auf jeden Fall nicht das Falscheste.
Wobei anzumerken ist, dass ein Anwalt geld kostet, und solange die Ermíttlungsbehörden nicht an B herantreten kann durchaus mit dem Sachverstand der Ermittlungsbehörden gerechnet werden; dh wenn das Verfahren eingestellt wird berauchts auch keinen Anwalt...
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit Frau A sprechen um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen?


Wenn Mann B forcieren möchte, daß ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefhar gegen ihn erlassen wird, kann er das tun...
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.06.07, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mit Frau A sprechen um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen?
Wenn Mann B forcieren möchte, daß ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefhar gegen ihn erlassen wird, kann er das tun...
Dann wärte allerdings die Sache mit dem Anwalt auch wieder aktuell... Winken
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