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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 11.06.07, 16:02 Titel: Die Geiselnahme des Gartenzwergs |
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A hat eine Geldforderung gegen seinen Nachbarn B, die der B nicht anerkennt und die möglicherweise auch gar nicht besteht. A und B streiten sich gerade über den Gartenzaun hinweg über dieses Thema, als plötzlich A über den Zaun greift und sich des B's Gartenzwerg G, der dem B, wie A weiß, viel bedeutet, bemächtigt.
A entfernt sich mit den Worten: "Den bekommst Du erst wieder, wenn ich mein Geld habe." B zahlt, da er um die Unversehrtheit des G fürchtet. Daraufhin erhält er auch den G zurück.
Strafbarkeit des A, insbesondere wegen Nötigung (Zweck-Mittel-Relation bei möglicherweise berechtigter Forderung) und Diebstahl (Zueignungsabsicht)?
Was meint das Forum? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 11.06.07, 20:16 Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | (Zweck-Mittel-Relation bei möglicherweise berechtigter Forderung) |
Irrelevant. Das ist wie "A stiehlt B den Laptop, B bricht bei A ein und holt ihn sich wieder". Bleibt eine Straftat des B, wie man es auch dreht - Stichwort verbotene Eigenmacht.
Ich würde auch eher Erpressung als Nötigung sehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 11.06.07, 21:09 Titel: |
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Zitat: | die der B nicht anerkennt und die möglicherweise auch gar nicht besteht. |
falls die forderung doch besteht, liegt auch keine bereicherungsabsicht vor.
Diebstahl?
Zitat: | "Den bekommst Du erst wieder, wenn ich mein Geld habe." |
wo bleibt die zueignungsabsicht?
ich bin für nötigung _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 12.06.07, 05:55, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.06.07, 21:38 Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | .... Gartenzwerg G .... Was meint das Forum? | Die Gartenzwerge stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. - Da gibt es immer die Höchststrafe.
Entführung, Freiheitsberaubung und, und, und, .....
- zumindest nach Meinung der Schutzgemeinschaft der deutschen Gartenzwerge.  |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 12.06.07, 10:20 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | wo bleibt die zueignungsabsicht? |
Für die ist doch nicht notwendig, daß man beabsichtigt, den Gegenstand "für immer" oder "mindestens X Tage" oder "ohne Rückgabeklausel" zu behalten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 12.06.07, 11:00 Titel: |
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Zitat: | Stichwort verbotene Eigenmacht... |
Verbotene Eigenmacht ist zwar eine Sauerei, aber als solche noch keine strafbare Sauerei.
Zitat: | keine bereicherungsabsicht |
Betrug würde ich hier sowieso nicht anprüfen.
Zitat: | Für die [Zueignungsabsicht] ist doch nicht notwendig, daß man beabsichtigt, den Gegenstand "für immer" oder "mindestens X Tage" oder "ohne Rückgabeklausel" zu behalten. |
Laut Tröndle 242/33a brauche ich zwar nur den Willen einer vorrübergehenden Aneingnung, muss aber eine dauerhafte Enteignung beabsichtigen. Somit kein Diebstahl bei vorhandenem Rückführungswillen (Rn. 39) Das ist jedenfalls mein bisheriges Verständnis.
@DiplSoz
Was wir unbedingt verhindern müssen: http://www.wdr.de/themen/freizeit/1/gartenfachmesse_2004/_img/gafa_gartenzwerg_400h.jpg
[/quote] |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 12.06.07, 11:17 Titel: |
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Zitat: | Was wir unbedingt verhindern müssen |
Warum *unschuldigfrag* ?
Einzig sinnvolles Schicksal für einen Gartenzwerg
Gibt noch so einen schönen mit nem Messer im Rücken
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 12.06.07, 12:18 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: |
Gibt noch so einen schönen mit nem Messer im Rücken  |
Es gibt auch einen plattgefahrenen mit Reifenspuren ueber den Ruecken.  |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 12.06.07, 13:09 Titel: |
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Um von dieser Problematik wieder ein wenig abzulenken: Lassen wir es keinen Gartenzwerg sein. Lassen wir es des Nachbarn geliebtes Bonsaibäumchen sein. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.06.07, 16:11 Titel: |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: |
Zitat: | keine bereicherungsabsicht |
Betrug würde ich hier sowieso nicht anprüfen.
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Zitat: | 1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
was hab ich denn jetzt nicht kapiert?  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 12.06.07, 16:16 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: |
was hab ich denn jetzt nicht kapiert?  |
Mein Fehler, sorry. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 12.06.07, 16:18 Titel: |
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... Aber nicht mit mir ...  |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.06.07, 17:22 Titel: |
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watt denn nu erpressung oder nötigung _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 12.06.07, 18:03 Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | Was meint das Forum? |
§ 234 Menschenraub
§ 234a Verschleppung
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 236 Kinderhandel
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 239a Erpresserischer Menschenraub
§ 239b Geiselnahme
Was weiß ich, wie der Fragesteller die Kinder des B tituliert.  _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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