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Die Geiselnahme des Gartenzwergs

 
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 16:02    Titel: Die Geiselnahme des Gartenzwergs Antworten mit Zitat

A hat eine Geldforderung gegen seinen Nachbarn B, die der B nicht anerkennt und die möglicherweise auch gar nicht besteht. A und B streiten sich gerade über den Gartenzaun hinweg über dieses Thema, als plötzlich A über den Zaun greift und sich des B's Gartenzwerg G, der dem B, wie A weiß, viel bedeutet, bemächtigt.

A entfernt sich mit den Worten: "Den bekommst Du erst wieder, wenn ich mein Geld habe." B zahlt, da er um die Unversehrtheit des G fürchtet. Daraufhin erhält er auch den G zurück.

Strafbarkeit des A, insbesondere wegen Nötigung (Zweck-Mittel-Relation bei möglicherweise berechtigter Forderung) und Diebstahl (Zueignungsabsicht)?

Was meint das Forum?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 20:16    Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
(Zweck-Mittel-Relation bei möglicherweise berechtigter Forderung)


Irrelevant. Das ist wie "A stiehlt B den Laptop, B bricht bei A ein und holt ihn sich wieder". Bleibt eine Straftat des B, wie man es auch dreht - Stichwort verbotene Eigenmacht.

Ich würde auch eher Erpressung als Nötigung sehen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die der B nicht anerkennt und die möglicherweise auch gar nicht besteht.


falls die forderung doch besteht, liegt auch keine bereicherungsabsicht vor.

Diebstahl?
Zitat:
"Den bekommst Du erst wieder, wenn ich mein Geld habe."


wo bleibt die zueignungsabsicht?


ich bin für nötigung
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 12.06.07, 05:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.06.07, 21:38    Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
.... Gartenzwerg G .... Was meint das Forum?
Ironie Smiley Die Gartenzwerge stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Auf den Arm nehmen - Da gibt es immer die Höchststrafe. Auf den Arm nehmen
Lachen Entführung, Freiheitsberaubung und, und, und, .....
- zumindest nach Meinung der Schutzgemeinschaft der deutschen Gartenzwerge. Cool
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
wo bleibt die zueignungsabsicht?


Für die ist doch nicht notwendig, daß man beabsichtigt, den Gegenstand "für immer" oder "mindestens X Tage" oder "ohne Rückgabeklausel" zu behalten.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stichwort verbotene Eigenmacht...


Verbotene Eigenmacht ist zwar eine Sauerei, aber als solche noch keine strafbare Sauerei.

Zitat:
keine bereicherungsabsicht


Betrug würde ich hier sowieso nicht anprüfen.

Zitat:
Für die [Zueignungsabsicht] ist doch nicht notwendig, daß man beabsichtigt, den Gegenstand "für immer" oder "mindestens X Tage" oder "ohne Rückgabeklausel" zu behalten.


Laut Tröndle 242/33a brauche ich zwar nur den Willen einer vorrübergehenden Aneingnung, muss aber eine dauerhafte Enteignung beabsichtigen. Somit kein Diebstahl bei vorhandenem Rückführungswillen (Rn. 39) Das ist jedenfalls mein bisheriges Verständnis.

@DiplSoz

Was wir unbedingt verhindern müssen: http://www.wdr.de/themen/freizeit/1/gartenfachmesse_2004/_img/gafa_gartenzwerg_400h.jpg


[/quote]
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was wir unbedingt verhindern müssen


Warum *unschuldigfrag* ?

Einzig sinnvolles Schicksal für einen Gartenzwerg Winken

Gibt noch so einen schönen mit nem Messer im Rücken Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Gibt noch so einen schönen mit nem Messer im Rücken Winken


Es gibt auch einen plattgefahrenen mit Reifenspuren ueber den Ruecken. Winken
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Um von dieser Problematik wieder ein wenig abzulenken: Lassen wir es keinen Gartenzwerg sein. Lassen wir es des Nachbarn geliebtes Bonsaibäumchen sein.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::



Zitat:
keine bereicherungsabsicht


Betrug würde ich hier sowieso nicht anprüfen.




Zitat:
1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


was hab ich denn jetzt nicht kapiert? Frage
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::


was hab ich denn jetzt nicht kapiert? Frage


Mein Fehler, sorry.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
@DiplSoz

Was wir unbedingt verhindern müssen: http://www.wdr.de/themen/freizeit/1/gartenfachmesse_2004/_img/gafa_gartenzwerg_400h.jpg

... Aber nicht mit mir ... Verlegen Auf den Arm nehmen
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

watt denn nu Frage erpressung oder nötigung
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 18:03    Titel: Re: Die Geiselnahme des Gartenzwergs Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Was meint das Forum?

§ 234 Menschenraub
§ 234a Verschleppung
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 236 Kinderhandel
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 239a Erpresserischer Menschenraub
§ 239b Geiselnahme

Was weiß ich, wie der Fragesteller die Kinder des B tituliert. Sehr glücklich
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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