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Eine Freund von mir hatte wegen einer Strafsache ( Betrug) einen Pflichtverteidiger bei Gericht beantragt weil er Hartz 4 Empfänger ist.Vorgestern bekam er einen Brif der AG München in dem stand dass der Antrag abgelehnt wurde.
Da steht wortwörtlich:
Weder liegt dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last,noch befindet er sich mindestens 3 monate in einer Anstalt.Der Gesichtspunkt der "schwere der Tat" noch der der "schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" lässt die Mitwirkung eines RA geboten erscheinen.Der Angeschuldigte kann sich auch selbst verteidigen....
was soll man davon halten,was soll man nun machen ?
Viell kann mir jemand helfen oder nen Tip geben....DANKE
Erlaube mir auf § 140 StPO hinzuweisen, da sind die Voraussetzungen für die Pflictverteidigerbestellung gelistet. Und die Ablehnung beinhaltet auch noch, dass es maximal 12 Monate Haft geben dürfte, darüber hinaus wird nämlich auch ein Verteidiger beigeordnet.
Zitat:
was soll man nun machen
Ja, was sollen wir denn unter Berücksichtigung der Forenregeln, die Rechtsberatung verbieten, sagen?
Ja, was sollen wir denn unter Berücksichtigung der Forenregeln, die Rechtsberatung verbieten, sagen?
Och, Exrichter, der Hinweis, dass man entweder - wie vorgeschlagen - sich selbst verteidigt oder den gewuenschten Anwalt selbst bezahlt, sollte doch von den Forenregeln noch gedeckt sein, oder?
Ja, was sollen wir denn unter Berücksichtigung der Forenregeln, die Rechtsberatung verbieten, sagen?
Och, Exrichter, der Hinweis, dass man entweder - wie vorgeschlagen - sich selbst verteidigt oder den gewuenschten Anwalt selbst bezahlt, sollte doch von den Forenregeln noch gedeckt sein, oder?
*kramindentelefonlistenjäckelanklingelkurzerörtertnochmalmitMetzfonifoniertzweizueinsüberstimmtscheisse* ok (aber nicht weitersagen, so von wegen der Autorität und so)
Verfasst am: 12.06.07, 16:26 Titel: Re: Antwort auf Forenbeitrag
Cpt-Jack-Sparrow hat folgendes geschrieben::
DANKE dass man sich so auf euch verlassen kann ihr A******
Davon noch ein paar mehr, dann werden die Anklagepunkte mehr, eine höhere Strafe aussichtsreicher und schon klappt das auch mit der Pflichtverteidigung. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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