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eine Person,die Selbständig ist,ist bei eine gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert.
Sie möchte aber ausserdem zusätzlich als Angestellte in eine andere Firma arbeiten.
Nun will diese Firma sie kranken versichern,als Pflichtversicherte.Ihre freiwillige Versicherung,meint die Firma,sei dafür nicht Zuständig.
Ist es wirklich so?Warum kann sie nicht ihre KV nicht auch als Angestellte benutzen?
Wenn die Selbständigkeit der Hauptberuf ist, entfällt die Versicherungspflicht in der Beschäftigung (gilt nur für KV und PV). Zieht der Arbeitgeber dennoch Beiträge ab, kann man sich diese von der Krankenkasse wieder erstatten lassen. Man stellt einfach nach jeder Gehaltsabrechnung einen entsprechenden Antrag.
Das Gehalt ist übrigens schon beitragspflichtig, da es Teil des gesamten Einkommens ist. Dadurch steigt also auch der beitrag zur freiwilligen Versicherung an (es sei denn die Bemessungsgrenze wäre bereits überschritten), einen Arbeitgeberzuschuß gibt es nicht.
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