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Verfasst am: 11.06.07, 18:35 Titel: Ich drehe bald durch mit unserer Arge :-(
Sorry für die blöde Überschrift, aber es ist wirklich so.
Hallo Alle,
Ich habe heute Post bekommen, daß ich der Arge drei Sachen einreichen soll.
1. Kopie Personalausweis (Ok, innerhalb eines Jahres, ist es dann die 6. Kopie)
2. Betriebs und Heizkostenabrechnung (Habe ich leider noch keine bekommen. Habe vorhin sofort den Vermieter angerufen, daß er mir bis Do. spätestens eine ausstellt, oder mir ein Schreiben gibt, daß sich dies noch verzögert, aber ich nichts dafür kann. Er kümmert sich, sagte er.)
3. 2 Vordrucke für den stationären Aufenthalt
Sende ich die Vordrucke nicht unterschrieben mit den anderen beiden Unterlagen zurück, dann wird mir die ganze Leistung gestrichen
Punkt 1 kann ich sofort erfüllen, Punkt 2 bin ich bemüht, hat leider keiner im Hause eine Jahresendabrechnung und Punkt 3, geht gar nicht, weil ich nicht im Krankenhaus war.
Ich weiß nicht, wie die darauf kommen.
Ich werde verrückt mit denen, echt, das grenzt so an mein Nervenkostüm, daß kann sich keiner vorstellen. Ist ja nicht die erste Sache, die sie mit mir abziehen.
Der des Sprechens Kundige ist stets im Vorteil!
Also hinrammeln, beiläufig fallen lassen, dass man nie im Krankenhaus war (exklusive dem eigenen Geburtstermin) und fertig...
Dort arbeiten auch Menschen, die früh aufstehen und gern ein gekochtes Ei zum Frühstück hätten, mit Kaffee (viel Milch und 3 Stck. Zucker) und zwei schöne große Marmelade-Toasts...
Will heißen: Menschen wie du und ich... Nicht klein kriegen lassen... Die kleinen Sachbearbeiter schwitzen auch bloß unter den Regelungen und den Antrags- und Widerspruchswellen... _________________ In dubio pro reha!
ich habe Verständnis, daß die auch Fehler machen, aber wieso wollen sie von mir verlangen, daß ich etwas unterschreibe, was gar nicht wahr ist?
Das was ich unterschreiben soll:
"Zeigen Sie uns bitte umgehend an, falls Sie selbst oder eine andere Person der Bedarfsgemeinschaft stationär (z.B. Kur- oder Krankenhausaufenthalt) aufgenommen werden.
In diesen Fall wird die entsprechende Regelleistung der Person um 35% gekürzt, da bei einer stationären Unterbringung die Verpflegung in vollen Umfang sichergestellt ist.
Falls die stationäre Aufnahme kurzfristig erfolgt, kann es vorkommen, dass die Regelleistungen noch in voller Höhe an Sie ausgezahlt wurde. In diesem Fall wird der Kürzungsbetrag von Ihnen zurückgefordert."
Zu mir, in meiner Bedarfsgemeinschaft, gehöre nur ich an. Weder ich noch irgendeine Zecke aus meinen Haushalt muß stationär behandelt werden. Unterschreibe ich dies nicht, dann wird mir die gesamte Regelleistung gestrichen.
So einen großen Fehler kann ja nun wirklich keiner machen, oder sehen die eine stationäre Behandlung von meinen Seiten voraus???
Zur Info, ich trete am 1.08. einen 1€ Job an, den ich zugewiesen bekommen habe und ich war bisher an kostenlosen Schulungen beteiligt, eben nicht zu Hause und auch nicht einen Tag krank geschrieben.
Ich dulde auch nicht, daß innerhalb eines Jahres 4 mal komplett meine Unterlagen verschwunden waren und ich die Kopie des Persos jetzt das 6. mal einreichen muß. Ich muß auch nach meinen häuslichen Kaffee und Brötchen meiner Arbeit stehen und darf nicht rum schlampern.
Vielleicht wird es jetzt mit dem Zusatz, welchen ich unterschreiben soll einleuchtender. Ich hatte vorhin nicht soviel Zeit, gleich alles zu schreiben.
Hätte ja sein können, das einer einen Rat für mich hat.
PS.: Ich habe mal noch eine Frage, d.h. also, wenn ich mal ins KH muß, daß man mir 35% meiner Leistungen kürzt??? Lese ich das richtig???
Ich muß doch aber 10€ Krankenhaustagegeld bezahlen, welches ich zu Hause nicht benötigen würde. Irgendwie passt da hinten und vorne etwas nicht. Wo kann ich mich mit dieser Frage hinwenden, denn es könnte ja passieren, daß ich mal ins KH muß und dann?
Ich muß 2% des Jahreseinkommen lt. KK selber tragen und kann das was drüber geht erst am Jahresende beantragen. Wie soll ich das denn von Hartz4 machen?
"Zeigen Sie uns bitte umgehend an, falls Sie selbst oder eine andere Person der Bedarfsgemeinschaft stationär (z.B. Kur- oder Krankenhausaufenthalt) aufgenommen werden.
In diesen Fall wird die entsprechende Regelleistung der Person um 35% gekürzt, da bei einer stationären Unterbringung die Verpflegung in vollen Umfang sichergestellt ist.
Nehmen wir mal an, einer x-beliebigen Person, zum Beispiel mir, würde solch eine Zeile unter die Augen kommen. Diese x-beliebige Person, würde sich dann sagen:
"Äh, ja falls ich mal irgendwann stationär behandelt werde, werde ich das natürlich anzeigen! Nicht bei der Polizei aber zumindest beim Sachbearbeiter. Denn ich, als x-beliebige Person, weiß ja auch, dass ich im Krankenhaus nicht nur ge- sondern auch verpflegt werde. Dafür müsste die Arge meines Vertrauens natürlich nicht aufkommen, denn ich erhalte das ja quasi einfach so...! Die Verpflegungspauschale im ALG II würde ich somit nicht benötigen und um dem Steuerzahler ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern, erhält er diese von mir, mit wahrheitsgetreuem Mitwirken, irgendwie erlassen..." _________________ In dubio pro reha!
denn ich erhalte das ja quasi einfach so...! Die Verpflegungspauschale im ALG II würde ich somit nicht benötigen...
Wobei der Einwand der TE mit den 10,00 € Zuzahlung nicht von der Hand zu weisen ist. Der Kranke zahlt quasi einen Teil seines Aufenthaltes selbst, wenn auch nur gering. Aber 10,00 € pro Tag zu "verfuttern" kann man sich von ALG II kaum leisten. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Ja, ist recht! Die 10 Glocken sind wirklich kein Pappenstiel. Ich weiß nicht recht, wie´s funktioniert - ob man vorschießt oder bezuschusst wird. Ich tät mich mal an die Krankenkasse wenden. Wenn mit 2% Selbstbeteiligung alles getan ist, dann liegt man da bei ungefähr 80-90 Euro. Oder irre ich? Der Rest dürfte doch vonner Kasse getragen werden...
Oder:
LissyMeehr hat folgendes geschrieben::
Ich muß 2% des Jahreseinkommen lt. KK selber tragen und kann das was drüber geht erst am Jahresende beantragen.
Ist das wirklich so? Gibt´s da keine Chance direkt einen Antrag auf ein Antragsformular zu stellen - direkt bei der Kasse, damit die einspringen? _________________ In dubio pro reha!
Ich würde bei einer entsprechemdem Kürzung des ALG 2 bei stationärer Behandlung Widerspruch einlegen und bei negativem Bescheid vor dem Sozialgericht klagen. Kostet ja noch nichts.
Ferner würde ich nach Entlassung aus dem Krankenhaus das Tagegeld nicht bezahlen. Dann erhalte ich zwar eine Rechnung von der Krankenkasse, aber letztendlich Pfänden ist ja nicht, da mein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. _________________ mfg
Und wenn die Organe das nächste Mal verrückt spielen, wirste abgewiesen - weil Restschulden, oder was?
Und so´ne Klage zieht sich doch auch in die Länge... dazwischen liegen ja noch Fristen von über nem halben Jahr und die Verhandlung an sich ...ach egal... ist blöd mit dem Tagegeld... _________________ In dubio pro reha!
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