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Rechtsstellung eines Forummitgliedes

 
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Cubbio1
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Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:21    Titel: Rechtsstellung eines Forummitgliedes Antworten mit Zitat

Ein Forum wird gern mit einem Wohnzimmer verglichen, wo man Besucher zulässt.
Ist das eigentlich richtig? Es gibt Foren wo man sich erst mal Infos bekommt (auch anderer möglicher Sichtweisen) bevor man vieleicht einen Anwalt aufsucht.
Da möge das zutreffen.
Aber sehr oft ist es doch eher wie ein Warenhaus. Ich war zwar erst einmal vorher in einem Forum. Aber da hatte man den Eindruck das es gerade darum geht politische Probaganda durch Meinungsäuserung und gezielten Links an die Öffentlichkeit zu bringen. Ich habe mir zwar auch die geknackten Links zu anderen Forums kupiert. Insoweit intressant.

Meine Frage, ist das Mitglied in so einem Forum nicht eher in der Rechtstellung als Kunde eines Warenhauses zu sehen? Nur bei Rechtsverletzung vom Hausrecht gebrauch zu machen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 10:32    Titel: Re: Rechtsstellung eines Forummitgliedes Antworten mit Zitat

Cubbio1 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage, ist das Mitglied in so einem Forum nicht eher in der Rechtstellung als Kunde eines Warenhauses zu sehen? Nur bei Rechtsverletzung vom Hausrecht gebrauch zu machen.
Das kommt auf das Forum an und die Meinungen gehen auseinander. Die meisten Foren sind für den allgemeinen Publikumsverkehr offen und damit eher mit einem Laden als einer Wohnung zu vergleichen.

Einfach mal die Suchfunktion in diesem Unterforum (und Archiv) verwenden, Stichworte: Forum, Hausverbot, Türsteher
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