| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 11.06.07, 10:53 Titel: Anrecht auf Wohngeld |
|
|
Mal angenommen, der Student A (24Jahre) zerstreitet sich mit seinen Eltern. Er bekommt von Ihnen keinerlei Unterstützung, hat sie seit mehreren Monaten nicht gesehen.
Bei der Kindergeldkasse hat er einen Abzweigungsantrag gestellt, der bewilligt wurde. Seine Eltern sind nicht zahlungsfähig, da sie ein sehr geringes Einkommen haben.
A hat früher Bafög (Höchstsatz) erhalten, nachdem er etwas getrödelt hat, erhält er dieses nun nicht mehr. Er wohnt nun bei seiner Freundin, ist dort auch gemeldet und wird von ihr auch finanziell unterstützt. Sie hat auch nur eine halbe Stelle und etwa 1500 € Einkommen.(brutto). Die Wohnung der beiden (~55 m²) kostet 395€ warm.
Hat A Anrecht auf Wohngeld?? Wo kann er es beantragen und was muss an Unterlagen eingereicht werden.
Wäre schön, wenn jemand diesen----ganz fiktiven----- Fall für mich klären könnte. |
|
| Nach oben |
|
 |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 12.06.07, 07:22 Titel: Hat denn keiner... |
|
|
| ...eine Idee?? |
|
| Nach oben |
|
 |
windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
|
Verfasst am: 12.06.07, 08:49 Titel: |
|
|
Wenn A und Freundin eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, besteht auch kein Anspruch auf Wohngeld, da die Freundin zuviel Geld nach Hause bringt. Die Wirtschaftsgemeinschaft kann natürlich versucht werden zu widerlegen. Verhältnisse ändern sich ja auch mal von einen auf den anderen Tag... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
|
| Nach oben |
|
 |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 12.06.07, 11:13 Titel: Wie hoch ist denn die Einkommensgrenze?? |
|
|
Wie wird das denn eigentlich berechnet? Nehmen wir mal an, A hat keinerlei Einkommen bis auf sein Kindergeld. Wieviel würde A denn bekommen, wenn er sich zum Beispiel eine eigene Wohnung mieten würde??
Wieviel dürfte As Freundin maximal verdienen, damit A Anrecht auf Wohngeld hat? |
|
| Nach oben |
|
 |
kokablue Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.12.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Dresden
|
Verfasst am: 12.06.07, 12:33 Titel: |
|
|
Sorry für die Laienhafte Ausdrucksweise aber aus eigener Erfahrung kann ich folgendes beitragen:
Sollte der Student allein zählen würde er zunächst Probleme seitens der Wohngeldstelle bekommen wenn er nur über ein Einkommen in Höhe von 154 € Kindergeld verfügt. Wohngeld ist eine "Zuzahlung" und keine "Lebensabsicherung". Eine gewisses "Grundeinkommen" muss wohl vorhanden sein sonst steht einem hier nichts zu (dient nicht der Finanzierung des Studiums).
Solange er eine Bedarfs bzw. Wirtschaftsgemeinschaft mit der Freundinn bildet ist ihr gemeinsames Einkommen wiederum zu hoch.
Harz4 wird bei Studenten grundsätzlich abgelehnt, jedoch gibts es wohl eine Möglichkeit so eine Art Mietzuschuss zu bekommen (meines Wissens eine neue Regelung seit 2007 - müßte probiert werden - wobei wohl auch hier die Freundinn zuviel verdient).
Bleibt also nur die Variante -alleine wohnen, noch zusätzliches regelmäßiges Einkommen ranschaffen (Nebenjob) und dann Wohngeld beantragen. Jedoch sollte der Student nicht zuviel erwarten der Zuschuss fällt wohl nicht höher als 100€ aus.
Alternativ gibts nur noch einen Studienkredit über eine Bank.
Die Deutsche B. als auch andere Banken bieten hier ganz günstige Varianten an.
PS: Zur 2ten Frage: Das Einkommen beider dürfte wohl einen Betrag um die 900 € nicht überschreiten (hängt wohl auch von den Kosten der beiden ab), die Grenze weiß ich allerdings auch nicht genau dürfte aber recherchierbar sein. |
|
| Nach oben |
|
 |
windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
|
Verfasst am: 12.06.07, 14:04 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Solange er eine Bedarfs bzw. Wirtschaftsgemeinschaft mit der Freundinn bildet ist ihr gemeinsames Einkommen wiederum zu hoch.
|
Nein das ist so falsch. Bedarfsgemeinschaften gibt es beim Wohngeld nicht. Es gibt nur WIrtschaftsgemeinschaften.
Es ist prinzipiell und theoretisch möglich, dass die Freundin dem A etwas zum Lebensunterhalt dazu gibt aber nicht gemeinsam gewirtschaftet wird. Dann gäbe es auch ggf. einen Anspruch auf Wohngeld. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
|
| Nach oben |
|
 |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 13.06.07, 11:16 Titel: Das ist genau so: |
|
|
nehmen wir mal an, die Freundin lässt A umsonst in der gemeinsamen Wohnung wohnen und essen und überweist ihm darüber hinaus 200€ monatlich. Mit Nachhilfe verdient A sich noch 100€.
Die Wohnung kostet 320€ kalt bzw. 395 warm.
Bekommt A unter diesen Umständen Wohnrecht? |
|
| Nach oben |
|
 |
koco FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 274
|
Verfasst am: 13.06.07, 11:32 Titel: |
|
|
ich kann hier auch nur aus eigenen erfahrungen sprechen, neben miete muss man annähernd 345 euro pro monat zur verfügung haben, ich hatte eine zeitlang zu wenig, da wurde mir kein wohngeld gewährt, habe dann zum glück in der verwandschaft jemanden gefunden, der mir 100 euro pro monat leihen konnte, so dass ich noch 64 euro wohngeld bekommen habe. weiß nicht genau, wo da die grenze ist, von ner bekannten weiß ich, dass sie mal 100 euro wohngeld bekommen hat...
lg koco |
|
| Nach oben |
|
 |
kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 13.06.07, 11:43 Titel: Re: Das ist genau so: |
|
|
| Wurstl hat folgendes geschrieben:: | nehmen wir mal an, die Freundin lässt A umsonst in der gemeinsamen Wohnung wohnen und essen und überweist ihm darüber hinaus 200€ monatlich. Mit Nachhilfe verdient A sich noch 100€.
Die Wohnung kostet 320€ kalt bzw. 395 warm.
Bekommt A unter diesen Umständen Wohnrecht (wohl gemeint: Wohngeld)?
(Hervorhebungen durch mich) |
Wer umsonst wohnt, braucht auch keine öffentliche Hilfe zur Bezahlung der Miete:
| WoGG hat folgendes geschrieben:: | § 1 Zweck des Wohngeldes, Ausschluss vom Wohngeld
(1) Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. |
_________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
|
| Nach oben |
|
 |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 13.06.07, 11:46 Titel: Umsonst wohnen... |
|
|
...es bleibt As Freundin im Moment nichts anderes übrig, als A umsonst wohnen zu lassen, da er ja keinerlei Einkommen hat. Seine Ansprüche auf Bafög hat er verwirkt.
Die 100€ könnte er ja zur Wohnung dazugeben, um seine Freundin zu entlasten....
Sie könnte ihm auch noch 45€ mehr überweisen, wenn er dadurch Wohngeld erhalten könnte.... |
|
| Nach oben |
|
 |
kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 13.06.07, 12:19 Titel: |
|
|
Zur Ergänzung: Es gibt im WWW auch Wohngeldrechner, mit deren Hilfe man online prüfen kann ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Für NRW z. B. ist er [url=http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec(wgrstart)]hier[/url] zu finden.
edit:
hmm - warum tut der Link nicht?
Dann im Klartext (kopieren und in URL-Zeile des Browsers einfügen):
http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec(wgrstart) _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
|
| Nach oben |
|
 |
Wurstl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 60
|
Verfasst am: 14.06.07, 06:18 Titel: Zahnarztrechnung |
|
|
Nehmen wir mal an, A erhält eine Zahnarztrechnung von seinen Eltern weitergeleitet. Den von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan hat A's Mutter unterschrieben, da A zu diesem Zeitpunkt bereits zu Hause rausgeflogen war.
Es handelt sich also um die Selbstbeteiligung. Muss A die Rechnung zahlen? Oder einfach zu seiner Mutter zurückschicken?
Er ist familienversichert, Versicherungsnehmer ist der Vater.
Er bekommt zur Zeit weder Unterhalt, Bafög noch das Kindergeld.. |
|
| Nach oben |
|
 |
|