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Wer muss zahlen bei Rausschmiss

 
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Jacqueline
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 19:34    Titel: Wer muss zahlen bei Rausschmiss Antworten mit Zitat

Hallo,
A ist weiblich und 18 Jahre alt, besucht die Schule und macht in 2 Jahren ihr Abitur.
Die Eltern haben sie jetzt rausgeschmissen, wegen verschiedener Differenzen z.B. nicht genug Hilfe im Haushalt, Abends zu lange unterwegs usw.
A ist jetzt zu ihrem Freund gezogen, gegen den die Eltern aber nichts haben. Er ist aber selbst noch in der Ausbildung und kann A daher nicht unterhalten. A hat einen geringfügigen Job (Minijob). Wer muss jetzt den Unterhalt für sie zahlen? Die Eltern überweisen ihr monatlich das Kindergeld, aber sonst nichts. Wer zahlt die Krankenkasse? Ist sie weiter bei den Eltern versichert, da noch in der Ausbildung?
Müssen die Eltern zahlen, kann sie Hartz IV oder Bafög beantragen?
Gruß
Jacqueline
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hatten wir erst z.B. hier oder hier im Sozialrecht.

Wenn noch Fragen, einfach wieder melden.

Gruß
Peter H.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
... Wenn noch Fragen, einfach wieder melden. ...
.... oder hier weiter lesen:
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo & Danke Klaus,

der Link im Sozialrecht war und ist nämlich dieser hier Verlegen ; hatte oben aus Versehen zwei mal den gleichen Link gesetzt, sorry.

Gruß
Peter Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

ich bin heute auch etwas neben der Spur - liegt am Wetter. Da kann so ein kleines Versehen mal passieren. Winken

Gruß
Klaus Winken
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Jacqueline
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe.
Sollten noch Fragen auftauchen, melde ich mich noch einmal.
Gruß
Jacqueline
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Jacqueline
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe noch eine Frage.
Muss A sich jetzt bei der Krankenkasse selbst versichern oder ist sie noch über die Eltern versichert? Habe ansonsten alles weitergegeben und das muss nun erst einmal gesichtet werden.
Gruß
Jacqueline
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jacqueline,

ich verschiebe diesen Thread mal ins Sozialrecht, weil sich alle Fragen auf das Sozialgesetzbuch beziehen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Jacqueline hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe noch eine Frage.
Muss A sich jetzt bei der Krankenkasse selbst versichern oder ist sie noch über die Eltern versichert? Habe ansonsten alles weitergegeben und das muss nun erst einmal gesichtet werden.
Gruß
Jacqueline
Hallo,

solange A noch in Deutschland wohnt, sich in einer schul- bzw. Berufsausbildung befindet, kein Gesamteinkommen über 350 €, bzw. 400 € bei einer geringfügigen Beschäfitung hat und nicht anderweitig versicherungspflichtig ist oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausübt, kann sie weiterhin bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben.

Das Kindergeld und ggf. gezahlter Unterhalt gehört nicht zum Gesamteinkommen.
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