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Sozialversicherungsfreiheit während Promotionsstudium !??!?!

 
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pilsum
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 18:42    Titel: Sozialversicherungsfreiheit während Promotionsstudium !??!?! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit Promotionsstudentin (habe meinen Magisterabschluss Kunstgeschichte 2005 bereits gemacht)
Nebenbei arbeite ich auch 400€ Basis.
DIesen Job möchte ich im Sommer ruhen lassen und dafür einen anderen Nebenjob annehmen. Hier soll ich ca. 20 Stunden pro Woche arbeiten, so dass ich theoretisch über die 400 € Grenze kommen würde.
Nun habe ich den Vertrag erhalten, in dem ich unten folgende Klausel unterschreiben soll:

"Ich erkläre hiermit, dass ich unter Einbeziehung aller weiteren Arbeitsverhältnisse die für die SOZIALVERSICHERUNGSFREIHEIT geltenden Grenzen nicht überschreite"

NUn meine Frage, wenn ich tatsächlich die 20 Stunden pro Woche arbeiten würde, würde ich vermutlich doch sozialversicherungspflichtig, oder?
Oder gibt es eine Möglichkeit für mich einmal im Jahr auch mehr zu verdienen (der Job dauert nur ca. 2 Monate) ???

Was würdet ihr nun machen?
Oder müsste ich angeben, dass ich entsprechend nur weniger Stunden arbeiten könnte?
Wäre schön, wenn ihr mir schnell weiterhelfen würdet, da ich den Vetrag in Bälde abgeben muss

DANKE!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Soll hier eine kurzfristige Beschäftigung, und damit Versicherungsfreiheit ausgeübt werden?

Die Versicherungsfreiheit auf Grund einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage) ist vom Arbeitgeber zu beurteilen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber über alle bisher ausgeübten Beschäftigungen zu unterrichten und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Der Arbeitgeber kann die Beurteilung der Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit "abwälzen", da kein Arbeitnehmer alle Regelungen kennen kann.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hier würde ich mal das Studentenwerk fragen.

Früher arbeiteten Studenten sozialversicherungsrfrei während der Vorlesungszeit, wenn sie weniger als 20 Stunden arbeiteten. Dann will der Chef halt wissen, ob das zutrifft und ob nicht noch ein Job vorliegt. Sonst muss er später nachberappen.

In der vorlesungsfreien Zeit, also den Semesterferien, gab es früher keine Zeitgrenze. Ist das noch so, dann sag das dem Chef, und wann die Ferien anfangen und enden. Denn danach kalkuliert er sicherlich sein Gehalt.

Rentenbeiträge sind übrigens denoch fällig. Gruß aus Berlin, Gerd
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pilsum
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 05:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön einmal für eure schnellen antworten.

der punkt ist m.E., dass ich eben nicht mehr als Student gelte,
da ich bereits einen Hochschul-Abschluss habe.
Demnach gelten für mich auch nicht die Bestimmungen,
die für Studenten gelten.

Nur hatte ich mich gestern bei der AOK informiert und mit zwei verschiedenen Mitarbeitern gesprochen - jedesmal darauf hingewiesen, dass ich bereits einen Hochschulabschluss habe - und zwei verschiedene Antworten bekommen.

Der eine sagte, dass ich durchaus über die 400€ -Marke kommen darf, aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfe. Das so zwar Rentenversicherungskosten entstünden, aber keine Sozialversicherungspflicht.

Der andere sagte, dass ich quasi nur bis max. 400€ verdienen dürfe und dass, wenn ich drüber liegen würde Sozialversicherungskosten entstünden.

Was mach ich denn nun.
Wenn ich unter 400€ bleiben muss, kann ich mir zum einen den Job fast gleich knicken bzw. max. 10/ 11 Stunden pro Woche dort arbeiten. Ob ich dann überhaupt noch interessant für die bin?
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