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recht.de :: Thema anzeigen - kindergeld mit 18 und neben bei jobben, geht das?
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kindergeld mit 18 und neben bei jobben, geht das?

 
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marinaRE
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 23:03    Titel: kindergeld mit 18 und neben bei jobben, geht das? Antworten mit Zitat

-ich bin jetzt vor kurzem 18 geworden und gehe noch zur schule, ja und neben der schule jobbe ich auf basis (also 400€, die ja nicht versteuert werden).
meine große frage ist: kriege ich denn trotz meines nebenjobs das kindergeld oder nicht?

ich hab einge sachen dazu gelesen und bin auf den betrag gestoßen
=> 7.680,- Euro
wofür gilt dieser betrag denn jetzt genau?
kann mir jemand weiterhelfen?
ich bedanke mich im voraus Smilie
lieben gruß marina:o)
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Du darfst pro jahr die 7680 Euro plus Werbungskosten (mind. 920 Euro) plus Sozialversicherungsbeiträge verdienen bevor deinen Eltern das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge gestrichen werden...

Mit 400 Euro pro Monat ist man weit entfernt davon
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nachzulesen hier !!! (ab Seite 12 )

Gruß
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marinaRE
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

super vielen dank! Smilie
ich hab noch eine frage zu den 7680 €: und zwar was wird da mit einberechnet?
also wird da nur der lohn von 400 euro berechnet (=>dann wären es ja 4800 € im jahr) oder der lohn UND das kindergeld (154 €)
==> das wären dann insgesamt 6648€.
vielen dank, wenn ihr mir diese frage auch noch beantworten könntet:)
lieben gruß marina
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kindergeld gilt nicht als Einkommen... Denn eigentlich beziehen das die Eltern und nicht das geldverdienende Kind...
_________________
In dubio pro reha!
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