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Verfasst am: 12.06.07, 12:17 Titel: Namen des Vorgesetzten nennen
A ruft bei seinem Handyvertragspartner an. Es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung. A bittet die Dame am Telefon um Namen ihres Vorgesetzten. Die Dame B sagt, nein den bekommen sie nicht, da das was ich sage richtig ist.
Allerdings findet man auf Kaufverträgen/ Rechnungen o.ä. Schriftverkehr auch in diese Branche häufig den Inhaber, die Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführer (meist in der Fußzeile). Das sind auf jeden Fall Vorgesetzte der Dame
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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