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Namen des Vorgesetzten nennen

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 12:17    Titel: Namen des Vorgesetzten nennen Antworten mit Zitat

A ruft bei seinem Handyvertragspartner an. Es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung. A bittet die Dame am Telefon um Namen ihres Vorgesetzten. Die Dame B sagt, nein den bekommen sie nicht, da das was ich sage richtig ist.

Hätte B den namen nennen müssen?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage sollte man denn seinen Vorgesetzten nennen muessen?
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

da ich das nicht weiß, fragte ich hier nach.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings findet man auf Kaufverträgen/ Rechnungen o.ä. Schriftverkehr auch in diese Branche häufig den Inhaber, die Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführer (meist in der Fußzeile). Das sind auf jeden Fall Vorgesetzte der Dame Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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