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Verfasst am: 13.06.07, 18:20 Titel: Rücktritt vom Vertrag möglich?
Hallo zusammen,
Ich habe mir im Dezember einen neuen fernseher gekauft. In den darauf folgenden Wochen musste ich ihn 2 mal wegen Defekt umtauschen. Nun ist er letzte Woche erneut kaputt gegangen.
Der Verkäufer meinte, ich solle das Gerät vorbeibringen und erhalte für die Dauer der Reparatur ein niederwertigeres Austauschgerät, was für mich nach dem ganzen Ärger nicht akzeptabel ist.
Ich habe mich mal im BGB etwas schlau gemacht und herausgefunden, dass ich nach §440 nach 2maliger versuchter Nachbesserung der Sache vom Vertrag zurücktreten kann.
Mir stellt sich nun aber die Frage, ob es sich in meinem Fall tatsächlich um eine 2malige Nachbesserung handelt oder ob es sich durch den vorangegangenen Austausch der Fernseher um eine komplett neue Sache handelt und ich dem Verkäufer wiederum eine Nachbesserung einräumen muss.
Auf diese Nuance im Wortlaut - Nacherfüllung bzw. Nachbesserung - habe ich im Zusammenhang mit § 440 BGB noch gar nicht geachtet. Aber selbst wenn man Nachbesserung hier wie von KurzDa beschrieben auslegt, müsste man § 440 BGB ggf. analog anwenden, wenn es um die Frage geht, ab wann ein Rücktritt wegen Unzumutbarkeit möglich ist. Denn es kann ja nicht sein, dass der Verkäufer grds. nur 2 Reparaturversuche hat, aber unzählige Neulieferungen von mangelhaften Sachen vornehmen kann.
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