Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Genehmigte Veranstaltung schließen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Genehmigte Veranstaltung schließen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zerozero
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.07, 15:55    Titel: Genehmigte Veranstaltung schließen Antworten mit Zitat

Hallo Recht.de Community,

folgendes fiktives Szenario...

darf ein Polizist eine von einer Gemeinde genehmigte (Kirmes) Veranstaltung ohne Auflagen über eine bestimmte Dezibel-Begrenzung zu einer bestimmten Uhrzeit, auf einem ausgewiesenen Festplatz nach Beschwerden von Anliegern schließen oder anordnen, dass die Musik nicht mehr oder nur leise weiter abgespielt werden darf?

Weiterhin würde mich interessieren, was auf den Veranstalter im Falle einer Anzeige wegen Ruhestörung zukommen könnte, wenn er zufällig selber Soldat oder Beamter wäre?

gruß zerozero
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 20.05.07, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal das es sie 22 Uhr Grenze war die überschritten wurde. Die Genehmigung für laute Musik gilt meiner Ansicht nach bis 22Uhr und danach nur noch mit geringer Lautstärke.

Sollte der Beamte den Veranstalter darauf hingewiesen haben und dieser wollte sich nicht daran halten wird er wohl gesagt haben "Dann eben Feierabend".

Obwohl ich nicht weiß in welchem Bundesland das Szenario statt fand, denke ich das ich mit allem richtig liege.

Hier in NRW ist nach 22 Uhr auf der Kirmes nur noch leise Musik angesagt. Lachen

Solange der Veranstalter sich daran hält und die Polizei oder der Polizist muss nicht wieder rauskommen wird es wohl keine Anzeige geben, da diese erst nach 22 Uhr und nicht befolgen der Maßnahme erfolgt.
Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zerozero
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.07, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle Antwort

Mal angenommen das Szenario hat noch nicht statt gefunden und die Anwohner drohen im Vorfeld schon eine Schließung durch die Polizei an, hat man also trotz Genehmigung durch die Gemeinde und abgeschlossener Verträge im 5- stelligen Bereich keine Chance, eine solche Veranstaltung mit lauter Musik bis z.B. mindestens 2 Uhr durchzuführen?

Man hätte ja in diesem Falle auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde, welche Musik zu späteren Stunden übrigens in keinster Weise verbietet, seine Veranstaltung geplant und gebucht...Würde heißen, dass man aufgrund von Unzufriedenheit der Kundschaft mit hohen Geldverlusten zu rechnen hat...

Weiterhin nehmen wir mal an, das ganze würde sich in Hessen abspielen. Wenn das ganze so geregelt ist wie pcwilli es beschreibt, kann man sich ja auch das Geld für ein Gespräch beim Anwalt sparen und es dazu nutzen, die Rechnungen für Musik, Zelt usw auszugeben, da man ja quasi keine Einnahmen durch die entsprechende Veranstaltung einnimmt, oder wie?

gruß zerozero
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal beim Ordnungsamt oder bei der Stelle die die Genehmigung erteilt nachfragen ob man auch eine Verlängerung mit Musik beantragen und bekommen kann.
Dafür brauch man keinen Anwalt, da kann man sich selbst drum kümmern.
Fragen sind da glaube ich auch kostenlos. Lachen
Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

kirmes/kirchweih/kerb ist doch brauchtum, das ganze findet nur einmal im jahr statt.
soll zum ersten mal die kerb "gefeiert" werden od. hat sich das ganze schon eingebürgert?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchweih
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zerozero
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze gibts schon seit einigen jahrzehnten, immer einmal jährlich. mittlerweile ist es so, dass auf dem fiktiven festplatz jährlich nur noch drei veranstaltungen veranstaltet werden dürfen, dank der anwohner. hauptproblem ist der freitag im programm der kirmes, an dem eine discoveranstaltung mit radiosender a stattfindet. natürlich wird das laut, wusste aber die gemeinde schon vorher, da der veranstalter selber im vorraus mit dem bürgermeister geredet hat. auch die anwohner (älteren jahrgangs) wurden vom veranstalter alle persönlich besucht und haben ihr okay gegeben. auf der nächsten gemeindesitzung fallen dieselben anwohner dann wie ein rudel wölfe über den veranstalter her mit folgenden worten: zitat "kirmes okay, discoveranstaltung lassen wir euch zumachen" zitat ende. dann wollte die gemeinde schon die genehmigung zurückziehen, haben die werten herren dann jedoch doch nicht gemacht, nach information des veranstalters, dass sie sich in diesem falle schadenersatzpflichtig machen.

schließlich ist ein festplatz, den es auch schon seit jahrzehnten gibt und der doch irgentwo extra für solche veranstaltungen ausgelegt wurde und auf dem schon seit langer zeit diese kirmes stattfindet dafür gebaut wurden, feste zu feiern. wer selber mal eine solche veranstaltung (und wir reden hier von durchschnittlichen besucherzahlen von 2000 menschen) veranstaltet oder mitgefeiert hat wird wissen, wie sich die leute freuen und verhalten werden, wenn um 23:00 uhr die polizei die musik auf zimmerlautstärke anordnet oder gar die veranstaltung schließen möchte...

würde das ganze sezenario so ablaufen, wäre das natürlich der (finanzielle) untergang für die entsprechende burschenschaft und damit das ende einer (der wenigen) traditonen und bräuche...

gruß zerozero
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DefPimp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.06.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Moin.

Mal ehrlich: eine Dorfkirmes, bei der die Musik ab 22 Uhr zimmerleise wird? Lachen
Vor 2 oder 3 Uhr nachts geht da doch keiner nach Hause. Traurig, wenn man solche Nachbarn ringsrum hat.

Da es die Veranstaltung schon seit geraumer Zeit gibt, ist doch so etwas wie Gewohnheit und Tradition entstanden. Vielleicht lässt sich damit etwas durchsetzen?

Abgesehen davon würde ich einfach versuchen, die örtlichen Politiker auf meine Seite zu ziehen, mal sehen, ob die Stänkerer von nebenan dann nicht ruhig sind.

Mfg DefPimp
_________________
Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 17.06.07, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

zerozero hat folgendes geschrieben::
schließlich ist ein festplatz, den es auch schon seit jahrzehnten gibt und der doch irgentwo extra für solche veranstaltungen ausgelegt wurde und auf dem schon seit langer zeit diese kirmes stattfindet dafür gebaut wurden, feste zu feiern. wer selber mal eine solche veranstaltung (und wir reden hier von durchschnittlichen besucherzahlen von 2000 menschen) veranstaltet oder mitgefeiert hat wird wissen, wie sich die leute freuen und verhalten werden, wenn um 23:00 uhr die polizei die musik auf zimmerlautstärke anordnet oder gar die veranstaltung schließen möchte...
würde das ganze sezenario so ablaufen, wäre das natürlich der (finanzielle) untergang für die entsprechende burschenschaft und damit das ende einer (der wenigen) traditonen und bräuche...

Abgesehen davon, dass ich solche Vereine ohnehin fragwürdig finde und mich deswegen auch über ihre Pleite eher freuen würde Böse, frage ich mich doch, was denn die Polizei machen würde, wenn die 2000 Besucher sich einig wären, alles im strafrechtlichen Sinne zulässige zu tun, um die Polizei nicht an die Anlage zu lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.