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gerichtlich verweigerte Rechtsweggarantie
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.04, 15:24    Titel: gerichtlich verweigerte Rechtsweggarantie Antworten mit Zitat

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich stehe unter Betreuung (mitlerweile die zweite). Diese Betreuungen sind meines Erachtens wenigstens sittenwidrig und somit rechtungültig.
Begründung:
1. Im Internet habe Berichte von kompetenten Personen gelesen, die behaupten Wissensinhalte für das Jurastudium wurden nach dem 2. Weltkrieg nicht entnazifiziert. Diese Wissensinhalte sind also mehr oder weniger noch vorhanden. Somit könnte ein Richter dazu verleitet werden nach niederen Beweggründen zu urteilen.
2. Nach Lage der Dinge kann ich davon ausgehen, daß in einer Konkurenzsituation zwischen einem verheirateten und einem ledigen, der verheiratete mit Geschick und Beziehung in der Lage ist den ledigen zwangsverrenten zu lassen. Ich kann Unterlagen vorlegen, nach denen sowas mutmaßlich zutreffen könnte.
3. Zu meiner Person sind mir drei administrative Mitteilungen zugestellt worden, die falsche Daten enthalten. Unter anderem wird behauptet ich hätte in der Pirkheimerstraße gewohnt (was völlig falsch ist) und den Umzug nicht gemeldet. Auch das kann ich beweisen.
4. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer um seine Arbeitsleistung betrügt, entsprechende Unterlagen kann ich vorlegen, dann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer diskriminieren (was zum Errichten einer Betreuung führt).
5. Wenn von den vorgenannten Möglichkeit nur eine Mischung aus Teilmengen zutrifft, was ich nebenbei bemerkt nicht kontrollieren darf, dann werde ich vom Vormundschaftsgericht betrogen; aber sehr wahrscheinlich mit Absicht, und das nicht nur um monetäre Werte, sondern um mein Leben.
6. Zudem habe ich schriftliche Beweise, mit denen die Vermutungen naheliegend erscheint, zu meiner Hauranomalie (die mich wegen Bildung von dicker Hornhaut zeugungsunfähig macht) ist die verweigerte ärtzliche Hilfe so gewollt.
7. Seit Jahren kann ich von meinem Girokont nur mittels Notauszahlung Geld abheben. Meine Anfragen haben folgendes ergeben. Das Vormundschaftsgericht gibt die Verantwortung dem Betreuer, der Betreuer der (Wortsperre: Firmenname), und die (Wortsperre: Firmenname) wahlweise dem Betreuer oder dem Vomunfschaftsgericht. Indem ich mein Geld nur mittels Notauszahlung bekommen kann, aber es letzten Endes dann doch bekomme, ist der Zwang zur Notauszahlung reine Schickane.
8. Entgegen § 12 FGG werden diese Beweisbaren Tatsachen gerichtlich ingnoriert.

Zu diesen Punkten könnte ich prinzipiell gleichertiges noch viel mehr aufzählen (z. B. zur Zwangsräumung oder zum eingezogenen PKW ect.), das ist nur das was ich sozusagen spontan aus dem Ärmel schütteln kann.

Wenn ich mich ferner darum bemühe mir zu diesen doch sehr merkwürdigen Umständen Gewißheit zu verschaffen, dann wird das im Rahmen der Betreuung wirksam abgeblockt. Damit aber noch nicht genug, denn vom Vormundschaftsgericht werde ich mit dem alleinigen Hinweis auf den Umfang meiner Korrespondenz (die hier geschilderten Umstände werden nachweißlich unter den Teppich gekehrt) unter Betreuung gestellt, mit der Begründung ich sei unglaubwürdig und deßhalb ein paranioder Querulant. Das ist reiner Selbstzweck. Hier werden also Umdeutungen und Weglassungen angewandt, die auf unredliche Absichten schließen lassen. Zu diesem Sachverhalt habe ich mich schon sehr um anwaltliche Unterstützung bemüht. Erfahren habe ich, es gibt für mich keinen Rechtsanwalt, der sich für mich einsetzt. Ich schließe daraus, es gibt für mich auch keinen Arzt dem ich vertauen kann. In Folge dessen, traue ich mich seit vielen Jahren nicht mehr zum Arzt. Weil ich befürchte mit psychopharmaka behandelt zu werden, damit ich mich diesen Verfahrenspraktiken gegenüber konform verhalte, respektive damit das Ansehen der verantwortlichen keinen Schaden erleidet. Insgesamt kann man unter diesen Umständen meines Erachtens durchaus von staatlichem Terror sprechen. Außerdem liegt mir ein Gerichtsbeschluß vor der bestimmt ich habe an den Betreuer 2.000.- EU zu bezahlen. Der Betreuer trägt aber maßgeblich dazu bei um die geschilderten Umstände durchsetzen zu können, und wird dafür von mir bezahlt - vgl. § 356 StGB. Auch dazu wird mein begründet vorgetragener Widerspruch gerichtlich ignoriert. Anscheinend verschwinden bei Gericht meine Rechtsmittel ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen, die sind im wahrsten Sinn des Wortes weg.

Zu diesem Sachverhalt habe ich Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz gefunden. Dort steht:
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Für mich ließ sich das wie der blanke Hohn. Denn das trifft nachweislich für alle deutschen zu, nicht aber für mich. Dazu habe ich Artikel 10 [Brief- und Fernmeldegeheimnis] gefunden. Dort steht:
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Diese Nachprüfung habe ich mit dem Hinweis auf meine offensichtliche Entrechtung bei verschiedenen Gerichtsinstanzen beantragt. Aber nichts, absolut nichts geschieht. Ich würde mich nun freuen, wenn mir jemand helfen könnte um die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane durchsetzen zu können. Im voraus vielen Dank P. Winkler
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.04, 17:16    Titel: Betreuung Antworten mit Zitat

Aua, aua. Zufällig ein Psychater hier ?

Frohe Weihnachten,

Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.04, 17:37    Titel: Re: Betreuung Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Aua, aua. Zufällig ein Psychater hier ?
Frohe Weihnachten,
Andreas


Also ich habe den Eindruck es tummeln sich hier doch einige wenige, die die Notlage anderer Ausnützen um mit inkompetenten Kommentaren gewisse Geltungsansprüche befriedigen zu können. Als Beweis führe ich das weglassen jeder Sachlichkeit bzw. das beurteilen mit auf mich dümmich wirkenden Klischeevorstellungen an. Ich find das ist reichlich unfair. Und das um so mehr als ich für Richter weisungsgebende Rechtsnormen benannt habe, die in meinem Fall mißachtet wurden.
Weitere Kommentare, die sich in diesem Sinn einordnen lassen, werde ich nicht mehr beantworten.
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jean paul
Gast





BeitragVerfasst am: 24.12.04, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

aua aua, nie zeichnet der mensch den eigenen charakter schärfer als in der manier, einen fremden zu zeichnen frohe weihnacht andreas
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 24.12.04, 18:37    Titel: Re: gerichtlich verweigerte Rechtsweggarantie Antworten mit Zitat

Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich stehe unter Betreuung (mitlerweile die zweite). Diese Betreuungen sind meines Erachtens wenigstens sittenwidrig und somit rechtungültig.


Sehr geehrter Herr Winkler,

die Betreuung ist eine sehr bedrückende - jedoch schlichtweg notwendige - Einrichtung unserer Gesellschaft. Angesichts der gravierenden Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, die eine Betreuung oft mit sich bringt ist die Vorstellung von Fehlern und Missbrauch bei der Bestellung einer Betreuung für wohl Jeden sehr beängstigend.

Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass eines vergessen wird:

Eine Betreuung wird nur bestellt zum Schutz des Betreuten oder anderer Personen. Sie ist "das geringere Übel" um gegen die Gefahr gravierender Schäden für die Betreuten vorzubeugen.

Ihre Posts hier legen bereits extrem nahe, dass die in Ihrem Fall angeordnete Betreuung völlig berechtigt ist. Ihre Darstellungen deuten ein zwanghaftes und zudem selbstschädigendes Verhalten stark an. Wer z.B. - obwohl er sich zeugungsunfähig wähnt und eine starke Hauterkrankung hat - sich nicht zu einem Arzt traut, handelt nicht rational.

Ebensowenig zeugen mehere Ihrer sonstigen Begründungen von der Befähigung, klar und realitätsbezogen zu denken und zu handeln.

Doch muss ich auch keine Gewissheit über Ihren Zustand erlangen, um Ihnen eines mit zu geben:

Sie stört Ihre Betreuung. Sie benötigen die Mitwirkung anderer Personen, um die Betreuung zu beenden. Die Begründung für die Bestellung Ihrer Betreuung beruht auf bestimmten Verhalltensweisen.

Logik gebietet, dass Sie

(1) entweder das Spiel mitspielen sollten und sich so verhalten sollten, wie es andere von Ihnen erwarten. Informieren Sie sich eben, welche Symptome einen "paranoiden" Querolanten kennzeichnen und verhalten Sie ganz anders. Sorgen Sie dafür, dass dies auch dokumentiert ist. Vermeiden Sie unvernünfige, nciht logisch nachvollziehbare Begründungen für Ihre Sitation im Gespräch mit anderen. Das ist zwar aufwändig. Aber wenn Sie zu Unrecht unter Betreuung stehen und daran etwas ändern wollen, sollte dies es Ihnen doch wert sein.

Gerade die Fähigkeit, Ihre Verhaltensmuster zu durchbrechen, indiziert für Experten, dass der Betreffende seine Psyche unter Kontrolle hat.

ODER (2) die Vorwürfe stimmen und Sie betreuungsbedürftig sind. Es wäre sinnvoll, wenn Sie diese Situation ebenfalls vernünftig in Betracht ziehen und abwägen könnten. Und dann das beste daraus machen.

Zusammengefasst: Wenn jemand Ihnen "Unvernunft" vorwirft, ist es nicht die passende Antwort, sich unvernünftig zu verhalten um dies zu wiederlegen.

Wenn Sie wegen bestimmter Verhaltensweisen zu Unrecht unter Betreuung stehen, sollten Sie inzwischen nüchtern anerkennnen, dass es durchaus sinnvoll sein könnte, gerade diese Verhaltensweisen zu unterlassen. Sie haben eine Hauterkrankung und fürchten PSychopharmaka? Dann lassen Sie sich untersuchen und verlangen eine SALBE! Selbst bei Tabletten können Sie mittels Internet deren Wirkstoffe erfahren.

Wenn Sie ein Ende der Betreuung wolllen, kann ich Ihnen nur raten, der Argumentation der Gerichte nicht in die Hände zu spielen.

Gesegnete Feiertage!
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.12.04, 02:50    Titel: Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe. Antworten mit Zitat

An Alba. Zur Titelzeile - vgl. Art. 10 Abs. 2 GG.
Es würde mich freuen, wenn sich zum nachfolgenden AndreasHL und jean paul eines Kommentares enthalten könnten. Merci vielmals.

Also ich bin schon wirklich sehr erstaunt darüber was im Justizwesen offenbar alltägliche Normalität ist. Da wird eindeutig nach dem Motto gerichtet "der Mörder ist immer der Gärtner", der Gärtner wird sodann gesucht und verurteilt. Das kann ich aus den Antworten auch zu meinen anderen Beiträgen deutlich herauslesen. Ist denn wirklich niemanden Bewußt wie viel bößes Blut da auf die Welt gebracht wird? Wenn Richter im Rahmen einer Betreuung die Wahrheit unterdrücken oder umdeuten dann ist das Kriminell, nicht mehr und nicht weniger. Um diesen Verdacht (vorsichtig formuliert) vertuschen zu können sind Klischeevorstellungen denkbar ungeeignet, denn das ist ein indirektes Schuldeingeständnis. Wenn dem Betroffenen dazu verfasungsmäßg verbürgte Grundrechte und die ehrliche Konfliktbearbeitung verweigert werden, aber ohne Angabe von Gründen, dann ist da mein Vokabular zu Ende, denn eine Steigerung von Kriminell kenne ich nicht. Sich solchen Richtern gegenüber konform verhalten zu wollen ist von vorneherein ein sonnloses unterfangen. Denn diese haben wegen der vielen Umdeutungen den Realitätsbezug sicherlich verloren. Wenn man im moralischen Sinn die richtige Entscheidung treffen möchte oder muß, dann ist der Wahrheit die Ehre zu geben. Alles andere ist Betrug. Den in meinen Angelegenheiten zuständigen Richtern werfe ich von daher betrügerische Absichten vor, was anderes kann es nicht sein.

Zu meiner Hautanomalie bin ich schon vor sehr vielen Jahren auf die Idee gekommen diese einem Arzt zu zeigen. Eine Behandlung hat aber niemals stattgefunden. Erst der letzte hat mich zur Dermatologie geschickt, aber wie üblich ohne Behandlung. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe also den Arzt so lange aber wirklich hartnäckig generft, bis er mir den Befundbericht aus der Dermatologie gegeben hat. Wenn ich den Arzt nicht generft hätte, hätte ich bis heute nichts in der Hand das ich zu meiner Verteidigung vorlegen könnte, bitte versetzen Sie sich dazu in meine Lage. In dem Attest steht (Irrtum meinerseits wegen Handschrift des Arztes möglich) "Anamnestisch: Pulpitis sicca bei: atopischer Hautdialese"

Was das zu bedeuten hat ist mir ein Rätsel, medikamentensuche also unmöglich. Jedenfalls habe ich davon die Betreuer, die Richter und die Gutachter nach meinem dafürhalten verwechslungsfrei und mehrmals in Kenntnis gesetzt. Deßhalb ist es mir nochmals ein Rätsel, warum dieses Attest in keinem Gerichtsurteil und in keiner Begutachtung erscheint (nirgents). Um es einmal klar zu sagen mit dieser Pulpitis bin ich ein Krüppel, das ist so. Und ich will daß mir die Hintergründe transparent gemacht werden. Mit diesem Vorhaben konnte ich aber nur erreichen, daß ich hoch wirksam als paranoider Querulant abgestempelt werde. Da bin ich also ganz gehörig von den Socken, wenn ich einmal ein wenig bildhafter Formulieren darf. Anscheinend fällt niemandem die Umwandlung der Grundrechte, in bedeutungslose Richtlinien auf - vgl. Artikel 1 Abs 1 GG. Wenn die Anwendung der Grundgesetze in den Ermessensspielraum der Richter beim Amtsgericht fallen, dann hat das sicherlich weitreichende Folgen, die wahrscheinlich früher oder später jeden erreichen könnten. Darüber sollten Sie sich wirklich im klaren sein, künftig aber bitte bevor Sie Beiträge verfassen wie den vorherigen. NIX FÜR UNGUT (bayerisch für vorsorgliche Entschuldigung)
Auch Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch.

Nachtrag:
Wäre es vielleicht möglich über dieses Forum einen offiziellen Kontakt zu jemandem aus einem rechtsberatenden Beruf knüpfen zu dürfen? Mit dem Ziel eine Rechtsberatung mit allem drum und dran verwirklichen zu können? Für interessierte RAs leutet meine E-Mailadresse wparcor@Anbieter X.de
Dabei ginge es auch aber nicht nur um mein Erbe von 100.000 EU. Wenn ich das Erbe hätte könnte ich einen RA leicht bezahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 11:37    Titel: Re: Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Orga Antworten mit Zitat

Wäre es vielleicht möglich über dieses Forum einen offiziellen Kontakt zu jemandem aus einem rechtsberatenden Beruf knüpfen zu dürfen? Mit dem Ziel eine Rechtsberatung mit allem drum und dran verwirklichen zu können?


das kannst du einfacher haben: nimm dir die gelben seiten und such dir einen rechtsanwalt


Zitat:
Dabei ginge es auch aber nicht nur um mein Erbe von 100.000 EU. Wenn ich das Erbe hätte könnte ich einen RA leicht bezahlen.


dann geh mal zum bäcker und versuch brötchen zu kaufen indem du erzählst: "im moment habe ich leider kein geld, aber vielleicht erbe ich bald eine million, dann komme ich und zahle die brötchen!"
viel erfolg!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gut gebrüllt Löwe, respekt.

Also modifiziere ich meine Bitte in der folgenden Form.

Wenn mir jemand die Postanschrift einer Gerichtsinstanz nennen kann, von der mir zu meinem Anliegen die grundgesetzlich verbürgten Rechte aus der Rechtsweggarantie und/oder dem Amtsmißbrauch und/oder dem Petitionsrecht (vgl. Artikel 115 der Bayerischen Verfassung) zugebilligt wird, dann zahle ich diesem 20 Euro. Ich zahle aber erst, wenn von dieser Gerichtsinstanz mein Rechtsmittel angenommen wurde; respektive will ich mein Geld zurück haben wenn mein Rechtsmittel abgewiesen wurde.

Wohlgemerkt hier geht es nur um die Postanschrift!
Den Rest bringe ich selber auf die Reihe.

Wenn die Leser immer noch nicht begreifen was da läuft, und was meine unterschwellige Message ist, dann kann mit sicherheit auch keine noch so fundierte Erklärung helfen. Diese Leute sind dann möglicherweise mit einem Horizont gesegnet, der bis zu Nasenspitze reicht.
Ich habe aber schon die Hoffnung dem einen oder anderen "Gast" könnte ein Lichlein aufgehen zu dem was da gespielt wird, und über welchen Personenkreis ein solches Damoklesschwert schweben könnte.
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menbat
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.12.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.12.04, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dann zahle ich diesem 20 Euro


Hahaha! Für lausige 20 Euro bewege ich nicht mal mein Augenlid! 10000 bekommste ´ne Adresse- vorab zahlbar natürlich! Bei Deinem Riesen-Erbe dürfte das ja kein Problem sein!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.04, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich denke mitunter sind hier echte spinner unterwegs.

Ich meine die Beiträge von diesen braucht man nicht kommentieren. Das kann man zur allgemeinen belustigung so stehen lassen. Als kleinen denkanstoß möchte ich noch ammerken dürfen, Beitäge von kompetenten und integeren Personen kann man zweifelsfrei von den Beiträgen der Spinner unterscheiden. Der Unterschied fällt dann aber auf den spinner zurück, und zwar unabhängig davon unter welchem synonym der Beitrag verfaßt wurde. Das bedauerliche dabei ist, spinner gibt es anscheind wie sand am Meer. Aber - lustig könnte es werden, wenn ein spinner den Beitrag von einem anderen spinner kommentiert.

Noch eine Anregung:
Das deutsche Recht ist kein Sandkasten in dem sich kleine Kinder vergnügen können. Da geht es um Entscheidungen die das Leben vom Personen betreffen. Wem das nicht klar ist (wie aus den Beiträgen erkennbar) und die ernsten Beiträge verwendet um sein überzogenen Geltungsansprüche zu befriedigen, dem wird das Schicksal früher oder später schon angemessen die Leviten lesen. Das muß auch so sein, denn als erwachsener kommt man mit kindlicher Naivität eben nicht sehr weit. Das ist mit der Natur des Sache zu begründen. An die spinner richte ich also den Appell: werdet erwachsen, sonst bleibt ihr Kinder, das soll heißen über euch werden andere bestimmen. Was es da für Möglichkeiten gibt könnt Ihr in meinen Beiträgen in aller Ruhe nachlesen. Winken


Zuletzt bearbeitet von Gast am 29.12.04, 13:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.04, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
An die spinner richte ich also den Appell: werdet erwachsen, sonst bleibt ihr Kinder, das soll heißen über euch werden andere bestimmen.


Tja, Du musst´s ja wissen, oder? Stehst Du deswegen unter Betreuung???
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was bitte hat Ihre Hauterkrankung/Zeugungsunfähigkeit mit Ihrer Betreuung zu tun ?

Möchten Sie die Hauterkrankung ärztlich/medikamentös behandelt haben ? Wenn ja gehen lassen Sie sich vom Arzt etwas verschreiben oder möchte Ihr Azrt nichts machen ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Was bitte hat Ihre Hauterkrankung/Zeugungsunfähigkeit mit Ihrer Betreuung zu tun ?
Möchten Sie die Hauterkrankung ärztlich/medikamentös behandelt haben ? Wenn ja gehen lassen Sie sich vom Arzt etwas verschreiben oder möchte Ihr Azrt nichts machen ?


Also ich habe da einen Verdacht, der gewissermaßen eine Theorie indiziert. Das ganze ergibt sich aus den mir bekannten Ereignissen. Diese Fragmente kann man wie Puzzlesteinchen behandeln, und versuchen diese zu einem Bild zusammenzusetzen. Weiß Gott ich bin gewiß nicht zimperlich, ich trage das was ich denke sozusagen auf der Zunge. Das Bild das sich da abzeichnet ist aber sowas von kroteskt und unglaubwürdig, das traue ich mich hier wirklich nicht beschreibe. Es sei denn ich hätte schlüssige Beweise, hab ich aber nicht. Bis dahin, so leid es mir tut, müssen meine bisherigen Erklärungen ausreichen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.12.04, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Tipp für Sie:

http://cgi.Internetauktionshaus [Name geändert].de/ws/Internetauktionshaus [Name geändert].dll?ViewItem&category=7531&item=4514534265&rd=1
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.12.04, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Was bitte hat Ihre Hauterkrankung/Zeugungsunfähigkeit mit Ihrer Betreuung zu tun ?
Möchten Sie die Hauterkrankung ärztlich/medikamentös behandelt haben ? Wenn ja gehen lassen Sie sich vom Arzt etwas verschreiben oder möchte Ihr Azrt nichts machen ?


Also ich habe da einen Verdacht, der gewissermaßen eine Theorie indiziert. Das ganze ergibt sich aus den mir bekannten Ereignissen. Diese Fragmente kann man wie Puzzlesteinchen behandeln, und versuchen diese zu einem Bild zusammenzusetzen. Weiß Gott ich bin gewiß nicht zimperlich, ich trage das was ich denke sozusagen auf der Zunge. Das Bild das sich da abzeichnet ist aber sowas von kroteskt und unglaubwürdig, das traue ich mich hier wirklich nicht beschreibe. Es sei denn ich hätte schlüssige Beweise, hab ich aber nicht. Bis dahin, so leid es mir tut, müssen meine bisherigen Erklärungen ausreichen.



Ganz ehrlich: Glaubhaft klingt das nicht, eher nach Verfolgungswahn.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Sie in Ihrem Leben nicht verheiratet waren und nur wenige Sozialkontakte hatten ? Ihre Kindheit war, möglicherweise aufgrund der Hornhautsache, nicht leicht, Ihre Eltern und Ihre Umwelt haben Sie nicht sonderlich nett behandelt, eher als Belastung angesehen ? Sie haben keine (Schul)Ausbildung, daher auch keine geregelte Arbeit gehabt bzw. wurden mit Hilfstätigkeiten abgespeist ?

Ich weiss nicht, ob meine Vermutung ganz in die falsche Richtung geht. Aber unter den genannten Voraussetzungen kann ich mir gut vorstellen, wie jemand zum Aussenseiter gemacht wird und eine Paranoia gegen seine Umwelt entwickelt. Überraschend ist dann auch nicht mehr, wenn derjenige letztlich unter Betreuung gestellt wird, weil die Umwelt mit ihm nicht mehr zu recht kommt. Es geschieht auch heute noch nicht selten in Deutschland, dass die Umwelt auf abweichendes Verhalten derart ablehnend reagiert.
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