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Verfasst am: 19.06.07, 06:37 Titel: Werbung mit Markennamen zulässig?
Hallo an alle,
Ladenbesitzer A besitzt eine Boutique und möchte nun auf Schaufenstern, Flyern, Anzeigen etc. für sein Geschäft Werbung betreiben. Darf er die Marken öffentlich nennen, die er vertreibt, obwohl er die Ware nicht direkt beim Hersteller einkauft? (Ware wird über Internetauktionshaus [Name geändert] bzw. im Ausland eingekauft / nur Originale / ordentliche Rechnungsbelege liegen vor)
Dieser Frage nach ist es wohl ausschliesslich den Markeninhabern gestattet, den jeweiligen Namen öffentlich zu nutzen und alle Geschäfte, die Aufkleber wie Levis, adidas, Nokia etc. am Schaufenster kleben haben, haben sich strafbar gemacht - es sei denn, sie sind offizielle Vertriebspartner der jeweiligen Marke(n). Apropos Supermarkt-Prospekt: Abbildung des Produkts und zusätzliche Nennung der Marke sowie des Produkts inkl. Preis.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.06.07, 11:50 Titel:
OFF hat folgendes geschrieben::
Dieser Frage nach ist es wohl ausschliesslich den Markeninhabern gestattet, den jeweiligen Namen öffentlich zu nutzen und alle Geschäfte, die Aufkleber wie Levis, adidas, Nokia etc. am Schaufenster kleben haben, haben sich strafbar gemacht - es sei denn, sie sind offizielle Vertriebspartner der jeweiligen Marke(n).
Gelesen, aber nicht verstanden.
Die Werbung für Markenartikel mit deren Markennamen ist gerade eine zulässige Markennutzung, §23 MarkenG.
Die Markenartikel müssen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers in der EU auf den Markt gebracht worden sein. Eine "offizielle" Vertriebspartnerschaft ist hingegen nicht nötig. (Mir ist bekannt, daß Marken wie "grünes Krokodil" versuchen, gegen Online-Händler vorzugehen, um ihre "exklusiven" Vertriebskanäle zu schützen; in der Regel dürfte dem aber kein Erfolg beschieden sein.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Na super, wenn ich §23 MarkenG verstehe, dann kann Ladenbesitzer A Artikel der spanischen Marke XYZ in Spanien einkaufen und in Deutschland unter öffentlicher Nutzung des Markennamens vertreiben. Dass die Ware ordnungsgemäss von der Firma XYZ in der EU (bei Herstellung in einem Drittland) auf den Markt gebracht wurde, davon gehe ich dann mal aus. Oder sollte man das besser nicht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.06.07, 14:56 Titel:
OFF hat folgendes geschrieben::
Na super, wenn ich §23 MarkenG verstehe, dann kann Ladenbesitzer A Artikel der spanischen Marke XYZ in Spanien einkaufen und in Deutschland unter öffentlicher Nutzung des Markennamens vertreiben.
Grundsätzlich ja.
OFF hat folgendes geschrieben::
Dass die Ware ordnungsgemäss von der Firma XYZ in der EU (bei Herstellung in einem Drittland) auf den Markt gebracht wurde, davon gehe ich dann mal aus. Oder sollte man das besser nicht?
Wo die Herstellung war, ist irrelevant.
Man muß aber aufpassen; kauft man die Ware in Spananien bei einem Importeur, der selbst gegen §23 MarkenG verstößt (weil die Ware in der EU gar nicht angeboten wird und er sie sich direkt aus Korea holt), so ist man auch dran. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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