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Werbung mit Markennamen zulässig?

 
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OFF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 06:37    Titel: Werbung mit Markennamen zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

Ladenbesitzer A besitzt eine Boutique und möchte nun auf Schaufenstern, Flyern, Anzeigen etc. für sein Geschäft Werbung betreiben. Darf er die Marken öffentlich nennen, die er vertreibt, obwohl er die Ware nicht direkt beim Hersteller einkauft? (Ware wird über Internetauktionshaus [Name geändert] bzw. im Ausland eingekauft / nur Originale / ordentliche Rechnungsbelege liegen vor)

Danke, danke!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hat A schon mal einen Prospekt/Katalog von einem Supermarkt/Versandhaus in den Haenden gehabt?
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OFF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Frage nach ist es wohl ausschliesslich den Markeninhabern gestattet, den jeweiligen Namen öffentlich zu nutzen und alle Geschäfte, die Aufkleber wie Levis, adidas, Nokia etc. am Schaufenster kleben haben, haben sich strafbar gemacht - es sei denn, sie sind offizielle Vertriebspartner der jeweiligen Marke(n). Pfeil Idee Frage Apropos Supermarkt-Prospekt: Abbildung des Produkts und zusätzliche Nennung der Marke sowie des Produkts inkl. Preis.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

OFF hat folgendes geschrieben::
Dieser Frage nach ist es wohl ausschliesslich den Markeninhabern gestattet, den jeweiligen Namen öffentlich zu nutzen und alle Geschäfte, die Aufkleber wie Levis, adidas, Nokia etc. am Schaufenster kleben haben, haben sich strafbar gemacht - es sei denn, sie sind offizielle Vertriebspartner der jeweiligen Marke(n).


Gelesen, aber nicht verstanden.

Die Werbung für Markenartikel mit deren Markennamen ist gerade eine zulässige Markennutzung, §23 MarkenG.

Die Markenartikel müssen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers in der EU auf den Markt gebracht worden sein. Eine "offizielle" Vertriebspartnerschaft ist hingegen nicht nötig. (Mir ist bekannt, daß Marken wie "grünes Krokodil" versuchen, gegen Online-Händler vorzugehen, um ihre "exklusiven" Vertriebskanäle zu schützen; in der Regel dürfte dem aber kein Erfolg beschieden sein.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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OFF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Na super, wenn ich §23 MarkenG verstehe, dann kann Ladenbesitzer A Artikel der spanischen Marke XYZ in Spanien einkaufen und in Deutschland unter öffentlicher Nutzung des Markennamens vertreiben. Dass die Ware ordnungsgemäss von der Firma XYZ in der EU (bei Herstellung in einem Drittland) auf den Markt gebracht wurde, davon gehe ich dann mal aus. Oder sollte man das besser nicht?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

OFF hat folgendes geschrieben::
Na super, wenn ich §23 MarkenG verstehe, dann kann Ladenbesitzer A Artikel der spanischen Marke XYZ in Spanien einkaufen und in Deutschland unter öffentlicher Nutzung des Markennamens vertreiben.


Grundsätzlich ja.

OFF hat folgendes geschrieben::
Dass die Ware ordnungsgemäss von der Firma XYZ in der EU (bei Herstellung in einem Drittland) auf den Markt gebracht wurde, davon gehe ich dann mal aus. Oder sollte man das besser nicht?


Wo die Herstellung war, ist irrelevant.
Man muß aber aufpassen; kauft man die Ware in Spananien bei einem Importeur, der selbst gegen §23 MarkenG verstößt (weil die Ware in der EU gar nicht angeboten wird und er sie sich direkt aus Korea holt), so ist man auch dran.
_________________
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OFF
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar.
Herr Schaffrath, ich danke Ihnen!
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