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Berichte aus Zeitungen/Zeitschriften - "kopieren"

 
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dudau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 23:56    Titel: Berichte aus Zeitungen/Zeitschriften - "kopieren" Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie sieht das mit Berichten aus Tageszeitungen und Zeitschriften aus? Dass einzelne Textzeilen mit Quellenangabe zitiert werden dürfen (z.B. im Internet) ist denke ich, klar. Aber wieviel Text darf zitiert werden? Komplette Berichte mit Quellenangabe ist wohl schon zu viel des Guten, aber wieviel Text ist erlaubt?

Vielen Dank,
dudau
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dafuer gibt es keine genaue Regelung. Im Streitfall entscheidet es ein Richter.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Falls man aus einem Werk zitiert, ist der §51 UrHG anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Demnach ergibt sich der zulässige Umfang aus dem Zweck und eine Zeitung bzw. ein Artikel daraus wird oft genug ein Werk darstellen.

Wenn man schreibt, die Tiltzeitung behauptet etwas, dann darf man den Textausschnitt aus dem das hervorgeht zitieren, nicht mehr.
Man darf aber nicht schreiben Parry Hotter ist toll und dann das halbe Buch anführen.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.06.07, 04:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Man darf aber nicht schreiben Parry Hotter ist toll und dann das halbe Buch anführen.


Das ist jetzt aber wirklich geklaut und noch nicht mal belegt! Mein Lieblingsbeispiel mit Harry Potter habe ich selbst erfunden, und es hat angesichts seiner Originalität sicherlich Werkscharakter:-).

Hiermit mahne ich Sie ab, Martin R., ein doppeltes Zeilenhonorar überweisen Sie bitte auf das Konto ...

Gruß aus Berlin, Gerd
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Problem ist nur, daß ich mir die Namensverhohnepipelung selbst ausgedacht habe und nicht einem ihrer Werke entnommen habe (wörtlich gleich gar nicht). Der Rest der Formulierung hat ohnehin nur einen (rechts-)handwerklichen Charakter.

Nun denke ich, nach den "Klau"-Vorwürfen, über eine Abmahnung wegen Verstoß gegen §13 UrHG nach (den Werkscharakter mit Namensverhohnepipelung räumen Sie ja ein). Auf den Arm nehmen

Ich verzichte aber auf eine negative Feststellungsklage was Ihre Abmahnung angeht.
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