Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.12.04, 18:11 Titel: Unterschlagung in der Schule
Hallo,
Angenommen ein Lehrer A nimmt dem Schüler B ein von ihm Rechtmäßig erworbenes Mobiltelefon weg, da er dies im Unterricht nicht zu benutzen hat. Ist das Unterschlagung? Hat er das Recht Gegenstände wie Telefone... einfach zu behalten oder eine gewisse Zeit zu verwahren?
Sowas ist soweit ich weiß nicht durch Gesetzt geregelt, sondern liegt in der Hand der Schule, die das dann vermutlich in der Schulordnung regelt. In dieser kann zum Beispiel die befristete Abnahme der Geräte enthalten sein. Ist dies der Fall, ist das Verhalten des Lehrers durchaus legitim. Ein dauerhaftes Einbehalten ist, zumindest bei uns, nur im Fall von Waffen möglich.
Du (bzw. deine Elterns) solltest das Handy also nach einiger Zeit(das liegt wohl primär im Ermessensspielraum des Lehrers/der Schule) zurück erhalten. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Sowas ist soweit ich weiß nicht durch Gesetzt geregelt, sondern liegt in der Hand der Schule, die das dann vermutlich in der Schulordnung regelt.
Falsch. Ein Grundrechtseingriff wie vorliegend kann nur aufgrund Gesetzes erfolgen. Eine Ermächtigungsgrundlage findet sich im jeweiligen Landesschulrecht. Diese enthält wahrscheinlich ein Ermessen für den Beamten, welches nicht etwa frei, sondern pflichtgemäß ausgeübt werden muß.
Dabei muß auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Das bedeutet, daß zunächst gemahnt werden muß, das Handy auszuschalten. Erst dann kann es eingezogen werden. Spätestens am Ende des Unterrichts enden alle Befugnisse des Lehrers. Dann muß er das Handy sofort herausgeben. Keineswegs müssen die Eltern nachmittags antanzen, um etwas abzuholen.
Dabei muß auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Das bedeutet, daß zunächst gemahnt werden muß, das Handy auszuschalten. Erst dann kann es eingezogen werden. Spätestens am Ende des Unterrichts enden alle Befugnisse des Lehrers. Dann muß er das Handy sofort herausgeben. Keineswegs müssen die Eltern nachmittags antanzen, um etwas abzuholen.
Auf welche Gesetze/Urteile bezieht sich das?
Ist mit Ende des Unterrichts Ende der Unterrichtszeit für den Schüler oder Ende des Unterrichts für den Lehrer gemeint?
(Wenn z.B. mein Handy in der 3. Stunde einkassiert wird, ich 6 Stunden habe und der Lehrer 7, wann muss mir dieses Handy spätestens zurückgegeben werden?)
Im Hessischen Schulgesetz sind keine Bestimmungen für solche Fälle vorgesehen. Es kennt nur Odnungsmaßnahmen gegen Verstöße schwererer Art(Unterrichtsausschluss, Androhung des Schulverweises, etc.). Die dort erwähnten Grundrechtseinschränkungen betreffen diese Situation auch nicht.
In unserer Schulordnung steht, dass Handys im Unterricht ausgeschaltet sein müssen. Beim Verstoß kann das Gerät befristet abgenommen werden. Von einer Ermahnung steht dort nichts. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.