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Einschränkung des Persönlichkeitsrechts

 
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Nico
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 30
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 22:39    Titel: Einschränkung des Persönlichkeitsrechts Antworten mit Zitat

Hallo,

In unserer Schulordnung steht, dass es im Unterricht untersagt ist Kaugummi zu kauen?
Können die das verbieten, da das doch meine Persönlichkeit einschränkt? Wenn keine Strafmaßnahmen in der Schulordung stehen was können mir die Lehrer dann aufbrummen, da es nicht das 1. Mal ist, dass ich die schei* Haußordnung abschrieben darf.

Pfeil Danke schonmal im Vorraus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn mir "Dux" jetzt vielleicht widerspricht, bisher habe ich noch nichts gegenteiliges gehört.

Solche Sachen sind bis zu einem gewissen Grad Sache der Schule. Die darf in der Schulordnung vom Essen in Fachsälen, der Benutzung von Handys bis hin zum Rauchen alles mögliche einschränken oder verbieten, wenn bestimmte Gremien(Schul- oder Gesamtkonferenz) das beschließen. Das umfasst auch das Kaugummi-Verbot. Als pädagogische Odnungsmaßnahmen bleibt ein ganzer Katalog der von unten her abgearbeitet werden kann. Angefangen beim Schulordnung Abschreiben über Zusatzarbeiten, soziale Dienste(z.B. Reinigungsdienste), Akteneinträge usw.
Und ja, die Schule ist berechtigt dein Persönlichkeitsrecht einzuschränken. Das geht ja schon mit der Schulpflicht los...
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Nico
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 30
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf gut deutsch hat der Schüler die Arschkarte gezogen und muss sich allen noch so schwachsinnigen Verordungen beugen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, bis zu einem gewissen, pädagogisch vertretbaren Rahmen(Kaugummikauen gilt als unhöflich dem Gesprächspartner gegenüber, kann störende Geräusche fabrizieren und führt nicht selten auch zu Verschmutzungen usw.), ja. Sie können euch nicht zwingen, alle in rosa Kleidchen aufzutreten, aber sowas wie Kaugummis können sie schon verbieten.
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Nico
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 30
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zwar nicht das was ich hören wollte aber trotzdem danke Geschockt
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 24.12.04, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es werden zu viele schlechte Erfahrungen mit Kaugummikauern gemacht, schnell ist mal eine von den Dingern unterm Tisch und die Schule kann sich ärgern. Sowas machen einfach fast alle irgendwann mal, falls du es wirklich nie machen würdest bist du wirklich etwas benachteiligt, aber da das sehr viele Schüler machen ist es angebrachter es direkt zu verbieten...
So schlimm ist es ja nicht, nehm dir halt Bonbons mit und sag du hast Halschschmerzen, da wird wohl kein Lehrer was dagegen haben...
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Nico
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 30
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 24.12.04, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das Problem mit dem untern Tisch kleben ist echt scheiße ! Ja aber wenn man mal nen Kaugummi im Mund hat, gleich die Hausordnung abzuschrieben ist für mich net normal. Aber das nächste mal werd ich einfach leugnen, weil was solln sie mir dann machen, nachweißen kanns mir keiner.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stell Dir mal vor was Du alles machen musst,falls Du eines Tages eine Lehre und in die Arbeitswelt eintritts?????????????
Wenn man nie Disziplin und Anstand gelernt hat ,ist es sehr schwierig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 01.01.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Auch wenn mir "Dux" jetzt vielleicht widerspricht,...


Ahh, vorauseilender Gehorsam, sehr gut... Sehr böse

Natürlich darf die Schule (der Lehrer) egal nach welchem Landesrecht störendes Kaugummikauen verbieten, ebenso praktisch jede Tätigkeit, die keine menschlichen Grundbedürfnisse berührt und mit dem Unterricht nichts zu tun hat.

Allerdings ist eine offensichtlich pädagogisch sinnlose Strafe wie Hausordnung abschreiben höchst zweifelhaft - z.B. hundertmal dieselbe Regel abzuschreiben ist auf jeden Fall unzulässig (wie bei den Simpsons Sehr glücklich ).
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dto
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 76
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 02.01.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Überfliegen der Antworten ist Festzustellen, dass alles gesagt wurde.

Aber, Nico, stellen wir uns mal folgendes vor:
Wir sind Lehrer in einer Schule und haben ständig Schüler die ins Leere schauen und dabei unaufhörlich am Kauen sind, womöglich noch große Kaugummiblasen erzeugt und schmatzt. Es ist nun mal nervig und stört die anderen. Von daher kann es die Schule verbieten und hat nichts mit Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu tun.
_________________
MfG
DTO
Alle meine Aussagen sind rein Privat und nicht verbindlich!
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Dux
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

dto hat folgendes geschrieben::
... und hat nichts mit Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu tun.


Doch, ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::

Ahh, vorauseilender Gehorsam, sehr gut...


Was hat denn die Ahnung eines Widerspruchs mit Gehorsam zu tun?
_________________
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Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Dux hat folgendes geschrieben::

Ahh, vorauseilender Gehorsam, sehr gut...


Was hat denn die Ahnung eines Widerspruchs mit Gehorsam zu tun?


War nur ein Scheeeeeeeerz...
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Shinkan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

da geb ich dto recht!
-- Kann die schule auch sagen, das man in den Pausen das Gebäude verlassen MUSS?
_________________
===-==-[°°°]-==-===
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Das ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten auch so üblich, da nicht über das gesamte Gebäude eine "Aufsicht" ausgeübt werden kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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