Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Im Soldatengesetz ist die Möglichkeit und auch die Pflicht
zur Gehorsamsverweigerung verankert, wenn eine Befehl
gegen die Menschenwürde verstößt oder dessen Ausführung
eine Straftat beinhaltet.
Gibt es eine gleichlautende Vorschrift für die Polizei?
Hintergrund wäre zum Beispiel die Weigerung eines oder mehrerer
Polizisten gegen friedliche ( hier liegt bitte die Betonung) Demonstranten
mit Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs vorzugehen, wenn ein
Demonstrationsverbot vorliegt.
Ebenso soll es sich nicht um als verfassungsfeindlich eingestufte Gruppierungen handeln.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Kein Grund gleich schockiert zu sein.
Ganz einfach.
Der Polizist oder mehrere halten das Demonstrationsverbot selbst
für rechtswidrig.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Der Polizist oder mehrere halten das Demonstrationsverbot selbst
für rechtswidrig.
Wenn schon der Vergleich mit dem SG, so müsste man m.E. schreiben: Das Verbot ist rechtswidrig.
Befehlsverweigerung, weil man den Befehl für rechtswidrig im Sinne des SG hält, er es aber nicht ist, geht in der Regel ins Auge. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Im Soldatengesetz ist die Möglichkeit und auch die Pflicht
zur Gehorsamsverweigerung verankert, wenn eine Befehl
gegen die Menschenwürde verstößt oder dessen Ausführung
eine Straftat beinhaltet.
Ich denke, dass der Polizist erst mal ein Demonstrationsverbot für rechtens halten muß, bis dieses Verbot von entsprechenden Instanz aufgehoben wird.
Ein rechtswidriges Demo-Verbot verstößt vielleicht gegen die Menschenrechte, aber nicht gegen die Menschenwürde. Der Polizist begeht auch keine Straftat, wenn er Demonstranten wegträgt.
Anders wäre es allerdings, wenn der Befehl lauten würde:“ Die haben hier nichts zu suchen. Knüppeln sie sie nieder“. Hier würde ich eine Befehlsverweigerung als gerechtfertigt nach o. g. Maßstäben sehen.
Ansonsten denke ich, dass ein Polizist so etwas wie Selbstjustiz verübten will, wenn er aufgrund seiner Meinung, dass das Verbot rechtwidrig ist, den Befehl verweigert.
Bin allerdings keine Juristin. Die Meinung entspricht nur meinem Rechtsempfinden.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Wenn schon der Vergleich mit dem SG, so müsste man m.E. schreiben: Das Verbot ist rechtswidrig.
Der Vergleich macht schon Sinn, spätestens dann, wenn die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf,
über ihre bisherigen Einsatzmöglichkeiten hinaus. Aber auch jetzt ist die Vergleichbarkeit gegeben.
Sowohl Bundeswehr wie auch Polizei dürfen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs ausüben.
Zitat:
Befehlsverweigerung, weil man den Befehl für rechtswidrig im Sinne des SG hält, er es aber nicht ist, geht in der Regel ins Auge.
Gibt es eine gleichlautende Vorschrift für die Polizei?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
@rueger
Ja daran hatte ich auch schon gedacht.
Ich befürchte aber, dass es nicht vergleichbar ist.
Die Befehlsverweigerung kann schließlich erheblich gravierendere
praktische Auswirkung haben als die Remonstration.
Vor allem, weil eine Befehlsverweigerung auch stattfinden kann, ohne
dass dies dem Vorgesetzten (vorher) mitgeteilt wird.
Ich sehe darin den Unterschied.
Die Remonstration ist ja eigentlich nur eine "Einspruchsmöglichkeit" gegen eine
dienstliche Anweisung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
die Polizeibeamten haben sich nicht strafbar gemacht. Soweit das Demonstrationsverbot vollstreckbar ist, sind sie durch hoheitliches Handeln gerechtfertigt. Dabei dürfte es allein auf die formelle Wirksamkeit des entsprechenden Verbots-Verwaltungsaktes ankommen. Ein VA ist wirksam, wenn er von einer Behörde bekanntgegeben wurde und nicht an einen besonders schwer wiegenden Fehler leidet. Die Tatsache, dass die Demo friedlich ist, ist kein besonders schwer wiegender Fehler, da durchaus auch friedliche Demos verboten werden müssen, wenn besondere Umstände vorliegen (zB bei Gegendemonstrationen).
Wenn die friedlichen Demonstranten nicht von sich aus den polizeilichen Weisungen folgen (zB auseinander zu gehen), dann wird nichts anderes übrig bleiben als unmittelbaren Zwang auszuüben (zB bei Castortransporten, wenn jemand ganz friedlich auf der Schiene steht), indem man die Demonstranten wegträgt. _________________ mfg
Klaus
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.