Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Polizei, Gehorsam und Verweigerung:
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Polizei, Gehorsam und Verweigerung:

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 13:40    Titel: Polizei, Gehorsam und Verweigerung: Antworten mit Zitat

Polizei, Gehorsam und Verweigerung:

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html


Im Soldatengesetz ist die Möglichkeit und auch die Pflicht
zur Gehorsamsverweigerung verankert, wenn eine Befehl
gegen die Menschenwürde verstößt oder dessen Ausführung
eine Straftat beinhaltet.

Gibt es eine gleichlautende Vorschrift für die Polizei?

Hintergrund wäre zum Beispiel die Weigerung eines oder mehrerer
Polizisten gegen friedliche ( hier liegt bitte die Betonung) Demonstranten
mit Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs vorzugehen, wenn ein
Demonstrationsverbot vorliegt.
Ebenso soll es sich nicht um als verfassungsfeindlich eingestufte Gruppierungen handeln.


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Grund gleich schockiert zu sein. Winken
Ganz einfach.
Der Polizist oder mehrere halten das Demonstrationsverbot selbst
für rechtswidrig.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Der Polizist oder mehrere halten das Demonstrationsverbot selbst
für rechtswidrig.

Wenn schon der Vergleich mit dem SG, so müsste man m.E. schreiben: Das Verbot ist rechtswidrig.

Befehlsverweigerung, weil man den Befehl für rechtswidrig im Sinne des SG hält, er es aber nicht ist, geht in der Regel ins Auge.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Soldatengesetz ist die Möglichkeit und auch die Pflicht
zur Gehorsamsverweigerung verankert, wenn eine Befehl
gegen die Menschenwürde verstößt oder dessen Ausführung
eine Straftat beinhaltet.


Ich denke, dass der Polizist erst mal ein Demonstrationsverbot für rechtens halten muß, bis dieses Verbot von entsprechenden Instanz aufgehoben wird.

Ein rechtswidriges Demo-Verbot verstößt vielleicht gegen die Menschenrechte, aber nicht gegen die Menschenwürde. Der Polizist begeht auch keine Straftat, wenn er Demonstranten wegträgt.
Anders wäre es allerdings, wenn der Befehl lauten würde:“ Die haben hier nichts zu suchen. Knüppeln sie sie nieder“. Hier würde ich eine Befehlsverweigerung als gerechtfertigt nach o. g. Maßstäben sehen.

Ansonsten denke ich, dass ein Polizist so etwas wie Selbstjustiz verübten will, wenn er aufgrund seiner Meinung, dass das Verbot rechtwidrig ist, den Befehl verweigert.

Bin allerdings keine Juristin. Die Meinung entspricht nur meinem Rechtsempfinden. Winken

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hatte geschrieben:
Zitat:
Wenn schon der Vergleich mit dem SG, so müsste man m.E. schreiben: Das Verbot ist rechtswidrig.

Der Vergleich macht schon Sinn, spätestens dann, wenn die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf,
über ihre bisherigen Einsatzmöglichkeiten hinaus. Aber auch jetzt ist die Vergleichbarkeit gegeben.
Sowohl Bundeswehr wie auch Polizei dürfen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs ausüben.

Zitat:
Befehlsverweigerung, weil man den Befehl für rechtswidrig im Sinne des SG hält, er es aber nicht ist, geht in der Regel ins Auge.

Es gibt es auch noch die irrige Annahme.
http://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/__22.html

Aber ich wollte ja eigentlich nur wissen:
Zitat:
Gibt es eine gleichlautende Vorschrift für die Polizei?


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 23.06.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 21:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

@rueger
Ja daran hatte ich auch schon gedacht.
Ich befürchte aber, dass es nicht vergleichbar ist.
Die Befehlsverweigerung kann schließlich erheblich gravierendere
praktische Auswirkung haben als die Remonstration.
Vor allem, weil eine Befehlsverweigerung auch stattfinden kann, ohne
dass dies dem Vorgesetzten (vorher) mitgeteilt wird.
Ich sehe darin den Unterschied.
Die Remonstration ist ja eigentlich nur eine "Einspruchsmöglichkeit" gegen eine
dienstliche Anweisung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Polizeibeamten haben sich nicht strafbar gemacht. Soweit das Demonstrationsverbot vollstreckbar ist, sind sie durch hoheitliches Handeln gerechtfertigt. Dabei dürfte es allein auf die formelle Wirksamkeit des entsprechenden Verbots-Verwaltungsaktes ankommen. Ein VA ist wirksam, wenn er von einer Behörde bekanntgegeben wurde und nicht an einen besonders schwer wiegenden Fehler leidet. Die Tatsache, dass die Demo friedlich ist, ist kein besonders schwer wiegender Fehler, da durchaus auch friedliche Demos verboten werden müssen, wenn besondere Umstände vorliegen (zB bei Gegendemonstrationen).

Wenn die friedlichen Demonstranten nicht von sich aus den polizeilichen Weisungen folgen (zB auseinander zu gehen), dann wird nichts anderes übrig bleiben als unmittelbaren Zwang auszuüben (zB bei Castortransporten, wenn jemand ganz friedlich auf der Schiene steht), indem man die Demonstranten wegträgt.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.