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recht.de :: Thema anzeigen - Zelten, feuer, grillen auf fremden grundstücken (wald,wiese)
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Zelten, feuer, grillen auf fremden grundstücken (wald,wiese)

 
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kevin27rachinger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 1
Wohnort: weissenburg, bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.07, 09:56    Titel: Zelten, feuer, grillen auf fremden grundstücken (wald,wiese) Antworten mit Zitat

ich habe eine frage zum thema camping.

wie weit ist es erlaubt ohne die genehmigung vom eigentümer eines grundstückes (also ein ganz normaler wald, normale wiese, lichutung etc) darauf zu campen, zu zelten oder einfach nur zu übernachten (ohne zelt) sowie zu grillen, feuer zu machen (mit festem grill bzw fester feuerstelle) oder nur mit dem gaskocher zu kochen?

welche grenzen weist hier das deutsche gesetz auf?

danke schon mal im vorraus für eure beiträge,

mfg kevin
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.06.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Schon das Betreten eines eingefriedeten Grundstücks ist prinzipiell Hausfriedensbruch (§123 StGB). Offenes Feuer ohne Erlaubnis stellt wohl meist eine Sachbeschädigung dar (§ 303 StGB). In einem Wald oder in dessen Nähe Feuer zu machen ist sowieso verboten, b.z.w. man braucht eine spezielle - behördliche - Genehmigung.

Kurz: Auf fremden Grundstücken hat man nichts zu suchen und schon gar nicht zu campen oder zu grillen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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kamime
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Zürcher Hanseat

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn die Frage eigentlich schon beantwortet wurde, ist es interessant, was die Unterschiede im "Jedermannsrecht" im Vergleich (z.B. Deutschland/Skandinavien) in Bezug auf die Nutzung der Natur verraten.
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

@kamime
Auch wenn wir hier im FDR sind, darfst du uns gerne verraten, was die Unterschiede im "Jedermannsrecht" im Vergleich (z.B. Deutschland/Skandinavien) in Bezug auf die Nutzung der Natur verraten. Smilie

Gleichzeitig bitte ich um eine Erläuterung des Begriffes "Jedermannsrecht".
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 03.08.07, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, in Schweden darf man auf diesen grossen Felsblöcken kein offenes Feuer entzünden, weil die daruch Sprünge kriegen können...vielleicht ist sowas gemeint?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

@lissy:
Erklärung 'Jedermannsrecht/Skandinavien': http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsrecht
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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kamime
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Zürcher Hanseat

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Spät aber dann doch - und zurück von Campen in Schweden. Winken

Kurz gefasst erlaubt das "Jedermannsrecht" in Schweden den Menschen bestimmte Rechte im Umgang mit der Natur - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Übernachten (auch mit Zelt) ist im obigen Fall (Ich verstehe das als freie Wildbahn) möglich, ein Lagerfeuer/Grill stellt generell auch kein Problem dar.

Einschränkungen gibt es allerdings auch. Winken
Es darf der Natur und den Menschen kein Schaden entstehen. Um Störungen zu vermeiden, sollte man sein Zelt/Lagerfeuer etwas abseits möglicher Anwohner vollziehen.
Bei Trockenheit kann das Lagerfeuer verboten sein (dann bitte nur den Grill benutzen), Müll ist wieder mitzunehmen und wenn Übernachtung mit Zelt, dann sollte es auch beim Zelt bleiben und nicht noch ein Plumpsklo aus Brettern gezimmert werden.

Da die Eingangsfrage sich aufs deutsche Recht bezog sollte die Antwort von Karsten alles beantworten - auch wenn ich als wilder Camper lieber auch mal auf einer fremden Wiese grillen möchte. Sehr glücklich
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

kamime hat folgendes geschrieben::

Übernachten (auch mit Zelt) ist im obigen Fall (Ich verstehe das als freie Wildbahn) möglich, ein Lagerfeuer/Grill stellt generell auch kein Problem dar.


Es umfasst aber nicht das Recht auf fremden Boden zu Grillen/Feuern. Und so wie sich das oben anhörte, scheint es eben nicht "freie Wildbahn" zu sein..
Denn wo gibt es die denn in Deutschland noch?
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