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Verkauf von Hobbybasteleien?

 
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angrie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:20    Titel: Verkauf von Hobbybasteleien? Antworten mit Zitat

Hallo,

mich beschäftigen seit ein paar Tagen die Fragen,
1.ob ich ohne weiteres meine Hobbybasteleien verkaufen kann, bzw. wie hoch darf der Betrag sein, den ich im Jahr mit solchen Dingen Gewinnmäßig erzielen kann.
Seit einigen Jahren mache ich Glasgravur als Hobby zum Verschenken. Nun habe ich mit einem Mal einige Anfragen, erst Bekannte nun auch total fremde Leute. Viel kommt nicht dabei rüber - sprich der Stundelohn wäre vielleicht bei 1-2 Euros. Aber es summiert sich ja doch.
2. Darf ich mich mit einem "Firmen"-Namen bezeichnen und dann auch eine Art Firmenstempel benutzen und Verkaufsquittungen ausstellen? Verlegen

Danke schon mal für die Antworten!

gruß angrie
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der niedrige Stundenlohn ist nicht das Argument, es liegt wohl inzwischen eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Aber ob dafür Steuern anfallen, ist ein anderes Thema, dafür müsste man den Gewinn (nicht Umsatz) ermitteln und etwas über die anderen Einkünfte erfahren.
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Steuerfreund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Umsatzsteuer fällt erst bei einem Jahresumsatz von insgesamt ca. 17.500,- € an, genaueres in § 19 Umsatzsteuergesetz. Das wird bei dir wohl kaum der Fall sein.

Petz hat Recht: Wenn schon ein Gewerbe vorliegt, hast du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und versteuert wird der Gewinn. Allerdings scheinst du nicht wirklich einen Gewinn zu erzielen.
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angrie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, also müsste ich ein Gewerbe anmelden, aber was dann?
Ich bin "Erwerbsunfähigkeitsrentner" - hätte also sowieso eine Hinzuverdienstgrenze.
Der Gewinn liegt monatlich im Durchschnitt - glaubt es ruhig - unter 20 Euro.
Habe zwar gerade "viel " Arbeit gehabt - aber für eine Spendenaktion.
Sonst ist manche Woche gar nichts.
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Steuerfreund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

na das ist nicht der Rede wert, da kann keiner etwas gegen sagen.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Glasgravur als Gewerbe betrieben würde, wäre u.a. zu prüfen ob dafür nicht ein Meisterzwang besteht (Glasveredler/Glasschleifer).
Wenn nicht viel dabei 'rüber' kommt, vielleicht mal die Preise neu kalkulieren oder bei den Kollegen mal nachschauen Winken
_________________
chatterhand
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage dazu:

Kann sich ein "Hobbybastler" nicht auch als "Künstler" bezeichnen?

Die Defintion, Künstler seien schöpferisch tätige Menschen, die auf dem Gebiet der bildenden oder darstellenden Kunst arbeiten und Kunstwerke schaffen, besagt ja nun wenig.

Dann unterläge er keiner Gewerbeanmeldung, da er freiberuflich tätig ist. An der Steuerpflicht ändert es aber grundsätzlich nichts.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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